IMI-Aktuell 2013/102

Drohne Heron 1: Verlängerung

von: 23. April 2013

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Unlängst wurde bekannt, dass Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) aus wahlkampftaktischen Gründen die Vorlage an den Bundestag zur Anschaffung von Kampf-Drohnen für die Bundeswehr auf 2014 verschoben hatte (siehe IMI-Aktuell 2013/084). Nun berichtete Spiegel Online (22.04.2013) über eine Unterrichtung des Verteidigungsausschusses durch den BMVg-Staatssekretär Thomas Kossendey (CDU). Danach werde der Vertrag für die drei seit Anfang 2010 im Afghanistan-Einsatz befindlichen und von Israel geleasten, nicht waffenfähigen Drohnen des Typs Heron 1 bis April 2015 verlängert. Aufschlussreich ist die Begründung, zeigt sie doch die elementare Bedeutung von Drohnen zur Aufklärung für die Aufstandsbekämpfung auf. So leiste die Heron 1 für die Bundeswehr einen wesentlichen und nahezu unverzichtbaren Beitrag zu den Operationen in Afghanistan, indem sie für die Überwachung von Patrouillen und Gefechten, aber auch bei Zugriffen von Spezialeinheiten nicht mehr wegzudenken sei. Nach Plänen des Bundesinnenministeriums soll die Heron 1 von der Bundespolizei auch im Innern zur Küstenüberwachung eingesetzt werden. Eine entsprechende Zusammenarbeit mit der spanischen Küstenwache sei für Sommer 2013 vorgesehen, berichtet das Portal golem.de (28.12.2012). (mh)