IMI-Aktuell 2013/100

R2P: Generalverriss

von: 22. April 2013

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Auf das neue SWP-Papier zur Schutzverantwortung (R2P) hatten wir ja bereits hingewiesen (IMI-Aktuell 2013/006). Der Autor, Peter Rudolf, hat nun im der Neuen Züricher Zeitung (11.04.2013) unter dem bezeichnenden Titel „Militanter Moralismus“ nochmal ziemlich nach.

Ganz zu Anfang wird die Wahl des Mittels kritisiert: „Ist das Ziel die Rettung einer grösstmöglichen Zahl von Menschen, dann kann ein an derer Einsatz der finanziellen Ressourcen, die ein humanitär begründeter Militäreinsatz verschlingt, weit effizienter sein.“ Rudolf führt weiter aus, würde die Schutzpflicht ernstgenommen, würde sie sich sogar gewaltfördernd auswirken: „Umgekehrt ist durchaus mit einer gewaltfördernden Wirkung zu rechnen. Denn Aufständische könnten ermutigt werden, über die Provozierung von Gewalt eine internationale Intervention herbeizuführen.“

Auch die Art der Kriegsführung wird kritisiert: „Doch Interventionen unter dem Imperativ, eigene Verluste auszuschliessen, entsprechen nicht dem Ziel, eine möglichst grosse Zahl von Menschen zu retten. […] Wer eine Interventionspflicht behauptet, setzt unausgesprochen voraus, es sei moralisch gerechtfertigt, zu töten, um zu retten – nicht nur direkte Übeltäter, sondern auch Soldaten, die nicht selbst an Verbrechen beteiligt sind, und Nichtkombattanten, deren Tötung als «Kollateralschaden» hingenommen wird.“

Leider macht Rudolf in seiner ansonsten sehr guten Analyse am Ende doch die Tür für den von ihm zurecht gegeißelten humanitären Interventionismus dennoch wieder einen Spalt auf: „Menschenrechtlich begründete Kriege lassen sich, wenn überhaupt, nur in absolute n Extremsituationen rechtfertigen. Es sprechen nicht nur pragmatische, sondern eben auch moralische Gründe dafür, das Kriterium für eine mit der Schutzverantwortung begründete Militärintervention sehr hoch anzusetzen.“ (jw)