Der am 2. April mit viel Pomp abgeschlossene Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) soll den weltweiten Waffenhandel eindämmen. Die deutschen Rüstungskonzerne sind allerdings – leider – nicht besorgt, dass der Vertrag negative Auswirkungen auf ihre Geschäfte haben wird. So heißt es in einer Erklärung des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV): „Nach einer ersten Analyse des vorliegenden Vertrages stellt der BDSV fest, dass das bisher in Deutschland gesetzlich festgelegte hohe Kontrollniveau für Rüstungsexporte sich in dem ATT Vertrag wiederfindet. Auswirkungen auf die sorgfältige Entscheidungspraxis der Bundesregierung, bei der ohnehin die Abwägung auch menschenrechtlicher Aspekte intensiv berücksichtigt werden, wird das jetzt beschlossene Vertragswerk nicht haben. Es ist deswegen davon auszugehen, dass sich für die deutsche Genehmigungspraxis keine Änderungen ergeben.“ Ja, tatsächlich: Zwar besagt Artikel 6(3) des ATT, dass Waffen nicht an Länder geliefert werden dürfen, wenn davon auszugehen ist, dass diese für schwere Menschenrechtsverletzungen verwendet werden – dasselbe besagen aber bereits die deutschen Rüstungsexportrichtlinien und auch die haben Politik und Wirtschaft nicht davon abgehalten, munter in genau solche Länder Waffen zu transferieren. (jw)