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Online-Zeitschrift “IMI-List”
Nummer 0370 ………. 16. Jahrgang …….. ISSN 1611-2563
Hrsg.:…… Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jonna Schürkes / Jürgen Wagner
Abo (kostenlos).. https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ……. https://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser IMI-List finden sich
1) der Hinweis auf eine soeben erschienene Broschüre zur Militarisierung der Europäischen Union;
2) Ein Text über die Machtkonzentration in der Bundeswehr durch den „Dresdner Erlass“
1) Broschüre EU-Militarisierung
Die EU als Rüstungstreiber: Aufrüstungsdruck, Kriegskassen und ein Militärisch-Industrieller Komplex für die Weltmacht Europa, in: Informationen zu Politik und Gesellschaft, Nr. 7/2012
Die Broschüre ist ein Kooperationsprojekt der IMI mit der EU-Abgeordneten Sabine Lösing und erschien in der Reihe Informationen zu Politik und Gesellschaft.
Sie kann hier heruntergeladen werden:
https://www.imi-online.de/download/Ruestungstreiber_online_2012.pdf
Die Kooperation ermöglicht es uns erfreulicherweise die Printversion der Broschüre kostenlos zu versenden.
Bestellungen per Mail bitte an: sabine.loesing@europarl.europa.eu
Schriftlich: Sabine Lösing, MEP (z. H. Arne Brix), Verbindungsbüro Europäisches Parlament / Europabüro, Unter den Linden 50, 10178 Berlin
ZUSAMMENFASSUNG:
Die Broschüre beschreibt zunächst die machtpolitisch-wirtschaftlichen Triebfedern hinter der europäischen Expansionspolitik. Dieses Interessenskonglomerat erfordert aus der Sicht von Politik und Wirtschaft einen mächtigen EU-Militärapparat, nebst starker rüstungsindustrieller Basis, die mit den entsprechenden finanziellen Ressourcen ausgestattet werden müssen. Deshalb setzt die Europäische Union – trotz angeblich unter Druck geratener Verteidigungshaushalte – systematisch „Aufrüstungsanreize“, wodurch es gelingt, einen enormen Militarisierungsdruck zu erzeugen. Dies hat zur Folge, dass die Militäretats bei weitem nicht in dem Umfang sinken, wie dies von Politik und Rüstungsindustrie derzeit suggeriert wird. Mehr noch: Immer mehr militärrelevante Ausgaben werden im EU-Rahmen in andere Haushalte verschoben, wodurch immer höhere versteckte Rüstungsausgaben entstehen. Schließlich soll die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rüstungsmarktes, die Bündelung von Beschaffungsprojekten sowie die massive Förderung von Rüstungsexporten bereits angelaufene Konzentrationsprozesse in der europäischen Rüstungsindustrie massiv vorantreiben. Ob gewollt oder ungewollt, die hierdurch beabsichtigte Stärkung der rüstungsindustriellen Basis wird letztlich zwingend zur Herausbildung eines Europäischen Militärisch-Industriellen Komplexes führen, mit all den damit einhergehenden Folgen, zuallererst einer sich immer stärker durchsetzenden Tendenz, Gewalt zur Durchsetzung der eigenen Interessen einzusetzen.
https://www.imi-online.de/download/Ruestungstreiber_online_2012.pdf
2) Artikel zum Dresdner Erlass
IMI-Standpunkt 2012/020
Der Dresdner Erlass
Machtkonzentration durch die Umstrukturierung des Verteidigungsministeriums
https://www.imi-online.de/2012/03/29/der-dresdner-erlass/
Michael Haid (29. März 2012)
Gegenwärtig befindet sich die Reform der Bundeswehr in der sogenannten Feinausplanung. In dieser Phase wurde jüngst die Kompetenzverteilung der politischen und militärischen Führungsstruktur des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr völlig neu geregelt. Thomas de Maizière (CDU) unterzeichnete am 21. März 2012 im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden die „Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr“.[1] Der Dresdner Erlass trat am 1. April 2012 in Kraft. Er ist der dritte Erlass dieser Art in der Geschichte der Bundeswehr nach dem Blankeneser Erlass von 1970 und dem Berliner Erlass von 2005. In seiner die Unterzeichnung begleitenden Rede bezeichnete der Bundesverteidigungsminister den Erlass als den „zentralen Baustein der Neuausrichtung“[2] der Bundeswehr. Grund genug also, diese Neuregelung im Folgenden genauer unter die Lupe zu nehmen.
Legitimation für die Gegenwart durch Abgrenzung von der Geschichte
Zunächst eine Anmerkung zur Bedeutung des Ortes, an dem die Vorstellung des Erlasses stattfand. Die Wahl des Ortes für die Unterzeichnung sei auf das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden gefallen, um den Unterschied der Funktion der Bundeswehr heute und die des deutschen Militärs vor 1945 zu verdeutlichen. Der Minister betonte einleitend in seiner besagten Rede: „Die Geschichte warf ihre Schatten. Aus diesem Grund habe ich Sie für den heutigen Anlass hier in das Militärhistorische Museum in Dresden gebeten. Dieses Museum ist ein guter Ort, um drastisch den Unterschied vor Augen zu führen, ob Führung im Militär aus undemokratischem Machtstreben oder aus demokratisch gebundenem Verantwortungsbewusstsein heraus ausgeübt wird. In der deutschen Geschichte findet sich dazu mancher Abgrund. Nie wieder sollte eine wie auch immer geartete militärische Führung aus Deutschland zum Nachteil anderer wirken.“[3] Und weiter: „Deshalb sind heute, 42 Jahre nach dem Blankeneser Erlass, die Sorgen von früher gegenstandslos geworden. Wir brauchen nicht mehr gegen Gespensterargumente antreten. Wir müssen nicht mehr Organisationsentscheidungen aus Sorge vor Missbräuchen treffen, sondern danach, was wir heute und für die Zukunft brauchen und richtig finden.“[4] Offenbar versucht Thomas de Maizière sich mit dieser Argumentation demonstrativ von der Vergangenheit abzugrenzen, damit einen Lerneffekt aus der deutschen Geschichte zu suggerieren und auf diese Weise letztendlich die gegenwärtigen Einsätze der Bundeswehr sowie die Entscheidung, mit diesem Erlass die Kompetenzverteilung in der Führungsebene von BMVg und Bundeswehr neu zu ordnen, zu legitimieren.[5]
Zwar ist die heutige Bundeswehr in vielerlei Hinsicht nicht mit der Rolle des deutschen Militärs in der Vergangenheit vergleichbar. Gegenstandslos sind die Sorgen von früher auch heute jedoch keinesfalls und dürfen es auch nie werden. Von grundlegender Bedeutung muss es nach wie vor sein, dass über Vorgänge in der Bundeswehr die Öffentlichkeit frühzeitig unterrichtet wird, wie eine Kommentatorin der Stuttgarter Zeitung kritisiert: „Dennoch hat de Maizière einen schweren Fehler gemacht. Denn in Abgrenzung zur Wehrmacht der Nazizeit wurden Fragen der Machtbegrenzung und Kompetenzverteilung in den Streitkräften seit Gründung der Bundeswehr stets als hochpolitische und öffentliche Angelegenheiten behandelt. Das ist eine gute Tradition, die de Mazière jetzt (…) geschliffen hat.“[6] Denn der Bundesverteidigungsminister habe den Erlass wie eine geheime Kommandosache behandelt. Bis kurz vor der Vorstellung in Dresden hätten selbst Offiziere und Verteidigungspolitiker nichts vom Inhalt der Neuregelungen gewusst.
Des Weiteren müsste eine effektive parlamentarische Kontrolle eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, wenn der Bundesverteidigungsminister dem Anspruch einer Parlamentsarmee gerecht werden wollte. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, wie dieselbe Kommentatorin zurecht aufzeigt: „Viele Verteidigungspolitiker sind auch verärgert, dass sie heftig kämpfen mussten, um den Zugang des Ausschusses zu den Inspekteuren der Truppe aufrechtzuerhalten. Zunächst sei geplant gewesen, dass die Chefs der Teilstreitkräfte künftig nur noch auf Antrag im Ausschuss erscheinen dürfen und dass sie sich jeden Auftritt im öffentlichen Raum unter Nennung des jeweiligen Themas genehmigen lassen müssen. Drei Fragerunden im Ausschuss habe es gebraucht, bis de Maizières Statthalter, Staatssekretär Stéfane Beemelmans, diese Idee wieder fallengelassen habe.“[7]
Kompetenzkonzentration in der neuen Stellung des Generalinspekteurs
Bislang war aus historischen Gründen die Kompetenzverteilung in der Bundeswehr dezentral organisiert. Keine der Spitzenfunktionen bekam besonders viel Macht zugeordnet, um eine Machtkonzentration in einer oder wenigen Personen zu verhindern. Außerdem war die politische Leitung des BMVg nach dem Grundsatz des Primats der Politik immer mit zivilem Personal (bestehend aus dem Minister, seinen zwei parlamentarischen Staatssekretären und zwei weiteren Staatssekretären) nie mit Militärs besetzt. Auch galt eine strikte Trennung zwischen Zivilem und Militärischem: in keiner staatlichen Verwaltung oder Behörde wurden Stellen mit aktiven Soldaten besetzt, sie waren ausschließlich in der Bundeswehr angesiedelt. Diese Grundsätze gehören seit dem Dresdner Erlass der Vergangenheit an.
Die wesentlichsten Punkte des Erlasses sind, dass erstens die Stellung des Generalinspekteurs der Bundeswehr wesentlich gestärkt wird. Diese Neuerung betonte Thomas de Maizière in seiner Rede ganz besonders: „Der Generalinspekteur wird mit alledem Befugnisse haben, wie kein Generalinspekteur vor ihm. Auch international ist unser ‚CHOD‘ [Chief of Defense, Anm. MH] stark im Vergleich zu vielen NATO-Partnern. Ich halte das für richtig und auftragsangemessen.“[8] Im Einzelnen: Der Generalinspekteur wird zukünftig eine Doppelfunktion einerseits als truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten innehaben und andererseits Teil der – bislang rein zivilen – Leitung des BMVg sein, in dieser Funktion aber zumindest noch den Staatssekretären unterstellt bleiben. Zur Wahrnehmung dieser Doppelaufgabe werden für ihn drei Abteilungen mit den Bezeichnungen „Planung“, „Führung Streitkräfte“ und „Strategie und Einsatz“ neu gegründet und ihm unmittelbar zugeordnet. Daneben obliegt dem Generalinspekteur auch künftig die Steuerung der Auslandseinsätze durch die Abteilung „Strategie und Einsatz“ sowie durch das Einsatzführungskommando in Potsdam. Letzteres wird dadurch gestärkt, dass der bisherige Dualismus zwischen einem Einsatzführungsstab im Ministerium und einem Einsatzführungskommando außerhalb des Ministeriums abgeschafft wird.
Als zweite Neuordnung wird die Position der Inspekteure der fünf Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst) abgeschwächt und – anders als bisher – dem Generalinspekteur unterstellt. Die bisherige Doppelrolle der Inspekteure als Abteilungsleiter im Verteidigungsministerium und Führer der jeweiligen Teilstreitkraft wird aufgegeben. Künftig nehmen sie nur noch letztere Funktion außerhalb des Ministeriums wahr. Als dritte Neuregelung werden die Abteilungen im BMVg, aber auch nachgeordete Behörden und Dienststellen, die immer getrennt belegt waren, gemischt mit militärischem und zivilem Personal besetzt.[9]
Die einleitend angesprochenen Grundsätze wurden mit der Gründung der Bundeswehr 1956 eingeführt. Sie galten als Absicherung vor einer zu starken Stellung der militärischen Führung im Staat. Mit dem Dresdner Erlass wurde nun ein bedenklicher Schritt in die falsche Richtung unternommen.
Anmerkungen:
[1] Thomas de Maizière: Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012.
[2] Thomas de Maizière: Rede anlässlich der Vorstellung der Nachfolgeregelung zum Blankeneser und Berliner Erlass am 21. März 2012 im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden.
[3] Thomas de Maizière: Rede, aaO.
[4] Thomas de Maizière: Rede, aaO.
[5] Zur legitimierenden Funktion des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr vgl. Thomas Mickan: Wenn der Kontext das Problem ist: Das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden, in: Thomas Mickan/ Lucius Teidelbaum: Das Militärhistorische Museum in Dresden – zwei Blickwinkel, IMI-Standpunkt Nr. 3/2012.
[6] Bärbel Krauß: Schwerer Fehler, in: www.stuttgarter-zeitung.de, 22. März 2012.
[7] Bärbel Krauß: De Maizière sorgt für Ärger, in: www.badische-zeitung.de, 22. März 2012.
[8] Thomas de Maizière: Rede, aaO.
[9] Vgl. Thomas de Maizière: Grundsätze, aaO; ders.: Ergänzende Festlegungen zu den Grundsätzen für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012.