IMI-Standpunkt 2012/007 - in: Streitkräfte und Strategien, 12.2.2012
Keine Forschung für das Militär?
Hochschulen streiten über Zivilklausel
von: Dirk Eckert | Veröffentlicht am: 12. Februar 2012
Deutsche Hochschulen sind zur Finanzierung von Forschung und Lehre immer mehr auf Gelder von außen, sogenannte Drittmittel, angewiesen. Von 2002 bis 2009 hat sich der Betrag, den ein Professor im Durchschnitt eingeworben hat, von knapp 80.000 auf rund 140.000 Euro erhöht. Darunter sind auch Gelder aus dem Verteidigungsministerium, denn an Hochschulen wird auch für die Bundeswehr geforscht.
An allen Hochschulen? Nein, einige weigern sich aus Prinzip, für das Militär oder für Rüstungsunternehmen zu arbeiten. Sie haben sich sogenannte Zivilklauseln gegeben und sich damit verpflichtet, nur für friedliche Zwecke zu arbeiten. Es könnten demnächst aber erheblich mehr Universitäten werden. Studentische Initiativen, unterstützt von Gewerkschaften und pazifistischen oder antimilitaristischen Gruppen, sammeln Unterschriften und protestieren gegen Projekte im Auftrag der Bundeswehr.
An der Universität Köln zum Beispiel haben die Studenten eine Abstimmung über die Zivilklausel organisiert: Rund 66 Prozent der Studierenden stimmten dafür. Die Verwaltung lässt das Anliegen jetzt von einer Kommission prüfen. Militärische und zivile Forschung müssten strikt getrennt werden, fordert Katharina Sass, Mitglied im AStA der Universität:
O-Ton Sass
„Wir meinen, dass es darüber eine demokratische Debatte geben muss – innerhalb der Universität unter allen Mitgliedern der Universität: Zu welchem Zweck wollen wir forschen und lehren? Wem soll das nützen? Darüber muss es eine Debatte geben.“
Für die Bundeswehr könnte die Zivilklausel-Bewegung noch zum Problem werden. An mehreren Dutzend Hochschulen gibt es Projekte der Bundeswehr. Geforscht wird etwa an neuen Panzerungen, Kommunikationstechnik, aber auch im Bereich Wehrmedizin, etwa zur Behandlung traumatisierter Soldaten. Von 1991 bis 2005 hat das Verteidigungsministerium 105,6 Millionen Euro Drittmittel an die Hochschulen vergeben. Das geht aus der Antwort der Bundeswehr auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag im Oktober 2010 hervor.
Einstweilen hat sich das Verteidigungsministerium wohl darauf festgelegt, das Thema nicht noch durch eigene Kommentare hochzukochen. Gegenüber der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG behauptete das Ministerium im Januar vergangenen Jahres, noch nie etwas von der Zivilklausel gehört zu haben. Auch auf erneute Nachfrage von NDR Info wollte sich das Verteidigungsministerium zum Thema nicht äußern. Offensichtlich wird man im Verteidigungsministerium nicht gerne darauf angesprochen, was sich an den Hochschulen zusammenbraut.
Dabei gibt es Zivilklauseln an deutschen Hochschulen schon lange. Im Kernforschungszentrum Karlsruhe, inzwischen im Karlsruher Institut für Technologie aufgegangen, gilt schon seit der Gründung 1956, dass zu „ausschließlich friedlichen Zwecken“ geforscht werden darf. Das war damals eine Auflage der Alliierten. Die Universität Bremen wiederum hat unter dem Eindruck des amerikanischen Raketenabwehrprogramms SDI und des Rüstungswettlaufs im Weltraum 1986 eine Zivilklausel eingeführt, die vor allem die Weltraumforschung auf friedliche Ziele festlegen sollte. In dem Beschluss heißt es:
Zitat
„Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“
Diese Zivilklausel hat die Universität Bremen im vergangenen Monat noch einmal ausdrücklich bestätigt. Ähnliche Klauseln gibt es heute an Hochschulen in Berlin, Dortmund, Konstanz, Oldenburg und Tübingen. In Niedersachsen war eine Zivilklausel sogar von 1993 bis 2002 Teil des Landeshochschulgesetzes. Trotzdem lehnen viele Hochschulen eine Zivilklausel als Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft ab.
Doch solche Bedenken hält der emeritierte Rechtsprofessor Erhard Denninger für unbegründet. In einem Gutachten für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung kommt er zu dem Ergebnis, dass durch Zivilklauseln die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz nicht gefährdet ist. Der Wissenschaftler sei in seinen Forschungen zwar frei, schreibt Denninger. Welche Mittel wofür aufgewendet werden, sei aber Sache der zuständigen Organe.
Auch die Bundesregierung ist ähnlicher Ansicht. Als das Kernforschungszentrum Karlsruhe, inzwischen Forschungszentrum Karlsruhe (FZK), am 1. Oktober 2009 mit der Universität Karlsruhe fusionierte, wurde debattiert, ob nun auch die Zivilklausel auf die ehemalige Universität ausgeweitet werden solle. Der Landtag von Baden-Württemberg entschied letztlich, dass die Klausel nur im entsprechenden Teilbereich des neuen Karlsruher Instituts für Technologie gelten solle. In diesem Streit nahm im Juli 2009 auch die Bundesregierung Stellung – und billigte die Zivilklausel:
Zitat
„Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Zivilklausel seit der Gründung des FZK als eine Großforschungseinheit bewährt.“
Rechtlich dürfte den Zivilklauseln also nichts im Wege stehen – kein Wunder, gelten sie doch seit Jahren ohne juristische Beanstandung. Was geforscht und gelehrt werden soll, könne jede Hochschule selbst entscheiden, betont auch Georg Wilhelm Adamowitsch, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV). Eine andere Frage sei aber, ob die Zivilklausel sinnvoll sei:
O-Ton Adamowitsch
„Ich glaube, dass wir uns künftig mit ganz anderen Fragen im Bereich von Sicherheit befassen müssen, als wir es heute tun. Ich will hier nur das Thema Klima und Sicherheit ansprechen: Das hat völlig neue juristische Aspekte, es hat technische Aspekte, es hat innovationstechnische Fragen. Und wenn eine Hochschule sich entscheidet, aus diesem Bereich auszusteigen, dann ist das nach meiner Beurteilung einengend.“
Tatsächlich ist es bislang nur eine Minderheit der Hochschulen, die ihre Arbeit auf friedliche Zwecke festlegen will. Und auch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will von einer gesetzlich verankerten Zivilklausel nichts mehr wissen, obwohl Grüne wie SPD eine solche vor der Wahl gefordert hatten.
Für die Universität Köln zum Beispiel würde eine Zivilklausel bedeuten, dass ein Projekt zur Erforschung von posttraumatischen Belastungsstörungen, das die Bundeswehr mit fast 500.000 Euro bezuschusst hat, nicht hätte durchgeführt werden können. Das heiße aber nicht, dass traumatisierten Soldaten nicht geholfen werden dürfe, betont Katharina Sass vom AStA der Universität Köln. Solche Forschung dürfe nur nicht im Militärauftrag stattfinden, argumentiert die Zivilklausel-Befürworterin:
O-Ton Sass
„Wir sind natürlich dafür, dass traumatisierten Soldaten geholfen wird. Wir sind dagegen, dass ihnen geholfen wird mit der Absicht, sie wieder einsatzfähig zu machen. Wir meinen, wenn man so etwas macht und sich überlegt, wie kann man diesen Menschen helfen, dann muss auch der Mensch im Fokus stehen und nicht das militärische Interesse.“
Nicht immer wirken die Zivilklauseln allerdings so, wie es sich ihre Befürworter versprechen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen nämlich auch, dass Hochschulen bei der Auslegung der Friedenspflicht bisweilen sehr kreativ vorgehen. So wurde an der Universität Tübingen erforscht, wie Menschen medizinisch geholfen werden kann, die Opfer von chemischen Waffen geworden sind. Die Wissenschaftler sahen in diesem Projekt keinen Verstoß gegen die Zivilklausel – obwohl das Verteidigungsministerium das Vorhaben mit knapp einer halben Million Euro unterstützt hat.
Und an der Universität Bremen will das Unternehmen OHB Systems eine Professur für Raumfahrttechnologie stiften. Die Firma hat das Satellitensystem „SAR-Lupe“ für die Bundeswehr entwickelt. Die Universitätsleitung hat damit trotz der Zivilklausel kein Problem – weil die Professur der Grundlagenforschung dienen solle.
Doch nicht nur Auftragsarbeiten für Verteidigungsministerium und Rüstungsindustrie stehen auf dem Prüfstand, wenn Hochschulen Zivilklauseln einführen. An vielen Universitäten gibt es Lehrbeauftragte, die zugleich für die Bundeswehr tätig sind bzw. auf Mittel des Verteidigungsministeriums zurückgreifen. Sie sind den Zivilklausel-Befürwortern ebenso ein Dorn im Auge wie beispielsweise Wolfgang Ischinger: Als der Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz in Tübingen eine Honorarprofessur antreten sollte, gab es Proteste. Die Universitätsleitung entschied, dass Ischinger bleiben könne – trotz Zivilklausel.