IMI-Standpunkt 2011/048 in: AUSDRUCK (Oktober 2011)
Tübinger Honorarprofessor Ischinger fordert Aufrüstung und Aufhebung des Parlamentsvorbehaltes
von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 30. September 2011
https://www.imi-online.de/download/CM_Ischinger_AusdruckOkt11
Wer die Kontroverse um die Honorarprofessur Wolfgang Ischingers vor dem Hintergrund der Zivilklausel besser verstehen möchte,[1] dem sei die Lektüre eines Artikels empfohlen, den er vor wenigen Wochen gemeinsam mit Timo Nötzel, ehemaliger ISAF-Berater und Autor u.a. der Studie „Strategien zur Aufstandsbekämpfung“, in der Zeitschrift „Europe’s World“ veröffentlichte.[2] Libyen stelle demnach einen historischen Wendepunkt für die Entwicklung einer Europäischen Außenpolitik dar, da es deren militärische und strategische Mängel offenbart hätte.
In Libyen hätten erstens Frankreich und Großbritannien ihre „Verpflichtung für den Schutz von Zivilisten“ unter Beweis gestellt. Zweitens hätten die USA erstmals auf eine Führungsrolle verzichtet und drittens sei Deutschland mit seiner Enthaltung zur UN-Resolution 1973(2011) gegenüber der westlichen Welt aus der Reihe getanzt.
Nun sei es an der Zeit, den Platz der wichtigsten Weltmacht neu zu besetzen. Der Vertrag von Lissabon hätte die EU-Außenpolitik zwar gestärkt, es mangele aber weiterhin an einer „glaubwürdigen militärischen Dimension“. Die militärische Vorherrschaft der USA habe es bislang Deutschland und anderen europäischen Staaten ermöglicht, „Reformen und Modernisierungen ihrer Armeen zu verzögen und ein vollständiges Veto-Recht des Parlaments gegen die Entsendung deutscher Soldaten aufrecht zu erhalten“. Nun müsse Deutschland „die Tatsache anerkennen, dass die EU von deutschen Impulsen hin zu mehr, nicht weniger europäischer Integration in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung abhängig“ sei. Deshalb müsse Deutschland „intensiv darüber nachdenken, wie es größere militärische Beiträge im Rahmen von UN, NATO und EU leisten kann“. Dies beinhalte auch die Frage der Parlamentarischen Kontrolle der Beteiligung deutscher Streitkräfte an multinationalen Militäroperation, bei der Ischinger und Nötzel „Reformbedarf“ sehen. Zumindest bestimmte militärische Beiträge sollten – so sie von EU oder NATO angefordert werden – von einem möglichen Veto der nationalen Parlamente ausgenommen werden.
Denn das Unverständnis der europäischen und insbesondere der deutschen Bevölkerung für die Notwendigkeit weltweiter Interventionen gilt als ernsthaftes Hindernis bei der Aufrüstung zur „Weltmacht EUropa“. Insbesondere der deutschen Politik und Gesellschaft wirft Ischinger auch an anderer Stelle – etwa in seinen aktuellen „Monthly Minds“[3] auf der Homepage der von ihm geleiteten Münchner Sicherheitskonferenz – vor, gelähmt zu sein, eine „Niedrig-Energie-Nation“ zu sein. Jeder Wille zur Veränderung und Gestaltung sei – u.a. in Anspielung auf den Widerstand gegen Stuttgart 21 – der deutschen Gesellschaft seit der Wiedervereinigung abhanden gekommen, beklagt er dort. In der Politik solle es darum gehen, etwas zu wollen, den Status Quo zu überwinden, nicht nur die nächsten Wahlen zu gewinnen. Kurz gesagt: Deutschland soll mit EUropa Weltmacht werden – ob die Bevölkerung das mitträgt, oder nicht.
Ischinger propagiert damit nicht nur eine weitere Aufrüstung und Militarisierung der deutschen Außenpolitik, er agitiert damit auch offen und sicherlich bewusst gegen das deutsche Grundgesetz. Gerade die zusammenhängende Kritik an fehlenden militärischen Kapazitäten, fehlendem Gestaltungswillen und Willen, den Status Quo zu überwinden in Verbindung mit der Forderung nach Einschränkung des Parlamentsvorbehaltes ist bedenklich. Abgesehen nämlich von der „deutschen Teilung“ war das Grundgesetzt aus gutem Grunde insofern konservativ, als es jeglichen neuen (militärischen) Gestaltungswillen ausschloss. Zunächst sah es keine, später und bis heute nur eine Armee zur Verteidigung vor. 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem sehr weitreichenden Urteil, dass diese Verteidigung im Rahmen der Bündnisverteidigung eines „Systems kollektiver Sicherheit“ auch Bundeswehreinsätze im Ausland ermögliche. Weiterhin aber als „Verteidigung“ und nicht aus irgendeinem Gestaltungswillen heraus. Deshalb wird der Afghanistankrieg heute noch regierungsoffiziell als Verteidigung gegen potentielle Angriffe auf Deutschland und die Bündnispartner begründet. In dem Bewusstsein dieser weitreichenden Entscheidung und daraus im Einzelfall sehr schwer zu treffender Unterscheidungen zwischen Angriff und Verteidigung, hat das Verfassungsgericht mit seinem AWACSII-Urteil 2008 erneut die Rechte des Parlaments in der Frage von Bundeswehreinsätzen gestärkt. Dies stellt eine klare Kontinuität in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht dar: Angesichts einer zunehmenden Ausweitung des Verteidigungsbegriffes hielt es quasi als Ausgleich die Verantwortung des Parlaments für unabdingbar, eine „Armee der Exekutive“ für klar verfassungswidrig. Wer sich offen gegen diese letzte legale Einschränkung deutscher Kriegsführungsfähigkeit stellt, stellt sich damit auch klar gegen die Verfassung und die ständige Rechtssprechung des Verfassungsgerichts. Das ist beim Autorenpaar Ischinger / Nötzel v.a. auch insofern bemerkenswert, als letzterer zahlreichen Presseberichten zufolge zumindest in der Vergangenheit für den Verfassungsschutz tätig war.
Anmerkungen und Quellen:
[1] Jonas Bleeser: Streit um Ringvorlesung zur Zivilklausel, Schwöbisches Tagblatt vom 20.9.2011, URL: http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Streit-um-Ringvorlesung-zur-Zivilklausel-_arid,146775.html
[2] Wolfgang Ischinger u. Timo Noetzel: Libya could be a catalyst for Europe’s security policy, in: Europe’s World (Summer 2011), URL: http://www.europesworld.org/NewEnglish/Home_old/Article/tabid/191/ArticleType/ArticleView/ArticleID/21826/LibyacouldbeacatalystforEuropessecuritypolicy.aspx
[3] Wolfgang Ischinger: Monthly Mind July 2011 – Time To Wake Up, Germany, URL: http://www.securityconference.de/Monthly-Mind-Detail-View.67+M57c003b8aef.0.html?&L=1