IMI-Standpunkt 2010/013

Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke und die Zivilklausel … eine Farce?


von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 13. April 2010

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Im Dezember letzten Jahres wurde durch den Senat der Universität Tübingen eine neue Präambel zur Grundordnung der Uni beschlossen, in der es heißt: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“ Mit der Einführung dieser Zivilklausel wurde, so schien es, eine Forderung der Besetzer_innen des Kupferbaus im vergangenen Jahr umgesetzt (http://imi-online.de/2010.php?id=2072).

Bereits zu Beginn des folgenden Semesters waren jedoch zwei Veranstaltungen vorgesehen, die eklatant gegen die oben zitierte Zielsetzung wiedersprechen. Der Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen, Nachfolgeorganisation der Bundesarbeitsgemeinschaft Studierender Reservisten, veranstaltete am 15.4.2010 gemeinsam mit der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik im großen Senat – den wohl repräsentativsten Räumlichkeiten der Universität – sein Sicherheitspolitisches Forum. Als Unterstützer wurden auf den Einladungen und den Programmheften unmittelbar neben dem vom Verteidigungsministerium finanzierten Reservistenverband auch die Universität Tübingen angegeben.

Eine gute Woche später sollte am Institut für Ethnologie derselben Universität ein Seminar mit dem Titel „Angewandte Ethnologie und Militär“ stattfinden. Ebenso wie die einzigen beiden anderen Seminare des Instituts im Hauptstudium, die sich mit Ethnologie in der Medizin und in Museen beschäftigten, sollte hier auch ein Berufsfeld für Ethnolog_innen vorgestellt und ob der außergewöhnlichen Brisanz auch unter ethischen Gesichtspunkten diskutiert werden. Das Seminar wird jedoch geleitet von Frau Dr. Monika Lanik, die selbst für die Bundeswehr tätig ist und unter anderem Materialien erstellt, mit denen Soldat_innen auf ihren Einsatz in Afghanistan vorbereitet werden und die den deutschen Streitkräften dabei helfen sollen, Stammesloyalitäten, Verwandtschaftsbeziehungen usw. für ihre Zwecke nutzbar zu machen (http://www.jpberlin.de/tueinfo/cms/node/19105).

Dass Frau Lanik also die ethischen Fragen nach dem Einsatz von Ethnolog_innen für die umgangssprachliche Kriegführung bereits beantwortet hat wird auch daran klar, dass sie dieses bereits als „neues Berufsfeld“ für EthnologInnen bewirbt. Wenn Ethnolog_innen nicht die Aufgabe der „interkulturellen Einsatzberatung“ übernähmen, so Lanik, bestünde die Gefahr, „dass das Wissen um kulturelle Gegebenheiten von Fachfremden ohne entsprechende Expertise abgedeckt werde“ (http://www.antropologi.info/blog/ethnologie/2010/bundeswehr-werbung-im-ethnologie-seminar).

Kein Wunder also, dass sich Teile der Student_innenbewegung und der Friedensbewegung provoziert fühlten. Ein offener Brief, den die Gruppe „Marxistische Aktion Tübingen“ an das Rektorat der Uni gerichtet hatte, blieb unbeantwortet und offensichtlich wurde er nicht einmal zur Kenntnis genommen (http://www.jpberlin.de/tueinfo/cms/node/19082). In ihm wurden bereits beide Veranstaltungen und insbesondere die Unterstützung der Universität für das „Sicherheitspolitische Forum“ kritisiert. Am Morgen des 15.4.2010 – noch bevor die Nachricht von vier weiteren gefallenen und zahlreichen verwundeten Soldaten der Bundeswehr öffentlich wurde – veröffentlichte die Informationsstelle Militarisierung einen offenen Brief, der von zahlreichen Mitgliedern des Runden Tischs der Friedensbewegung in Tübingen unterzeichnet wurde und in dem die Verantwortlichen der Universität aufgefordert wurden, „zu intervenieren, damit dieses Seminar [‚Angewandte Ethnologie und Militär‘] nicht stattfindet“. „Sollte dieses Seminar tatsächlich stattfinden“, so heißt es in dem Brief, „würde die Universität jegliche Glaubwürdigkeit hinsichtlich ihrer neuen Präambel verspielen. Das wäre eine traurige Konsequenz. Für schlicht unerträglich halten wir die Tatsache, dass das Seminar ganz unabhängig von Zivilklausel, Forschung und Lehre auch deutliche Züge einer Rekrutierungsveranstaltung trägt, mit der EthnologInnen für den Dienst für das ‚umgangssprachlich Krieg‘ führende Verteidigungsministerium gewonnen werden können…“.

Am selben Tag störten Student_innen und Friedensbewegte den Auftritt des Organisators der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, beim Sicherheitspolitischen Forum und zogen, nachdem die Polizei eintraf, weiter zum Rektorat, um die Uni-Leitung zur Rede zu stellen (http://www.jungewelt.de/2010/04-20/038.php). In der Diskussion gab sich Rektor Engler überrascht, dass die Universität das Sicherheitspolitische Forum unterstützt hat und kündigte an, dies zu prüfen. Auch das Ethnologie-Seminar bewertete er als kritisch, konnte jedoch im Vorfeld keine Anhaltspunkte für eine Rekrutierungsveranstaltung erkennen. Eine solche halte er für nicht verienbar mit der Zivilklausel, eine kritische, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rolle der Ethnologie in Konflikten wie in Afghanistan hingegen schon, auch wenn diese studienrelevant sei und geleitet würde von einer Angestellten der Bundeswehr. Ein anderer Vertreter der Universität gab hierzu noch die etwas unpassende Bemerkung ab, die Student_innen sollten sich doch freuen, dass der Uni für dieses Seminar keine Kosten entstünden.

Rektor Engler berief sich auf den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ und wollte vorerste nicht eingreifen, sich aber weiter über die Dozentin Lanik kundig machen und sicherstellen, dass Vertreter_innen der Universitätsleitung dem Seminar beiwohnen und dieses „gegebenenfalls abbrechen, falls es Züge einer Rekrutierungsveranstaltung annimmt oder unwissenschtlich wird“.

Am folgenden Dienstag jedoch ließ der Rektor bereits über die Sprecherin der Universität mitteilen, das Seminar finde statt. Als Maßstab der Auseinandersetzung verwies sie dabei laut „Schwäbischem Tagblatt“ auf das Grundgesetz, der Arbeitgeber Frau Laniks, das Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr, sei eine demokratisch legitimierte Einrichtung der Bundesrepublik. Eine Zensur finde nicht statt. Zugleich wird Frau Dr. Lanik mit der Auffassung zitiert, wer das Seminar verhindere, verhindere damit auch die „Transparenz, Fragestellungen aus dem Militär in der zivilen Gesellschaft zu diskutieren“. „Die Zivilklausel bedeute nur, dass alles, was auf die Verherrlichung von Krieg und Kriegstreiberei hinausläuft, verhindert werden soll“, so die Sprecherin der Universität.

Damit knüpfte die Uni-Leitung an die Argumentation rechts-konservativer Kreise in Tübingen und auch des Schwäbischen Tagblatts an, welche die Störaktion beim „Sicherheitspolitischen Forum“ und auch den Offenen Brief wiederholt als Zensur und einem „kritischen“ oder „breiten Dialog“ entgegenstehend geißelten. Von „Linksfaschismus“ war auf dem Verteiler der Studierenden der Ethnologie die Rede, von Zensur, dass „die DDR da nicht mehr weit“ sei und davon, dass „man DEUTSCHEN Studenten sicherlich einen kritischen Blick auf die Welt und auch die Inhalte der Lehre bescheinigen kann“ (Hervorhebung durch den Verfasser). Auch das Schwäbische Tagblatt meinte, Wolfgang Ischingers „Redefreiheit“ wiederherstellen zu müssen. Deshalb protraitierte es ihn in der Ausgabe vom 17.4.2010 ausführlich und wohlwollend als einen, der die Atomwaffen abschaffen wolle und der „[a]uf dem Balkan unter anderem, in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo …zu friedlichen Lösungen beitragen konnte“.

Welche friedliche Lösung er hiermit meinte – das jeweilige NATO-Bombardement, die andauernde militärische Besatzung beider Gebilde mit heute noch insgesamt fast 20.000 Soldaten oder die seither regelmäßigen Eruptionen nationalistischer Gewalt und ungelöster Territorialkonflikte – führte das Tagblatt jedoch nicht aus. Stattdessen diffamierte es kampagnenartig insbesondere das Tübinger Friedensplenum/Antikriegsbündnis mit der mehrmals wiederkehrenden Behauptung, dessen Mitglieder hätten Ischinger „niedergebrüllt“ oder „niedergeschrien“. Eine Behauptung, die entweder belegt, oder aber richtig gestellt werden sollte!

Wenn freilich die Bombardierung und Teilung Jugoslawiens ebenso als „friedliche Lösung“ gilt, wie der gegenwärtige „umgangssprachliche Krieg“ in Afghanistan, die Nutzbarmachung ethnologischer Forschung und Lehre und die Rekrutierung von Student_innen für diesen einem vermeintlichen „friedlichen Zweck“ dienen, dann gerät die Zivilklausel zur Farce, zur inhaltsleeren Beruhigungspille für die protestierende Studierendenschaft. Tatsächlich muss ein offener und pluralistischer Dialog über die „Armee im Einsatz“ gerade jetzt, wo diese Armee immer offener Krieg führt und „Gefallene“ beklagt, geführt werden und die Zivilklausel bietet hierfür einen geeigneten Anlass. Dass dieser „offene Dialog“ jedoch nicht durch von der Bundeswehr bzw. dem so genannten „Verteidigungsministerium“ finanzierte Personen und Organisationen moderiert werden kann entzieht sich in orwellscher Manier nicht nur der Presse und der Universität, sondern auch so genannten Friedens- und Konfliktforschern. Diese stellten sich beim Sicherheitspolitischen Forum offen auf die Seite der Veranstalter und überzogen die Protestierenden mit minutenlangen Tiraden (womit sie sich – unfreiwillig – in die zugegebenermaßen nicht besonders kreativen und niveauvollen aber vielfältigen Versuche der Störung der Veranstaltung einbrachten). Eine Wissenschaft, die sich in den Dienst des Krieges stellt, gehört abgeschafft!