IMI-Standpunkt 2009/038

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag


von: Tobias Pflüger / Sabine Lösing | Veröffentlicht am: 30. Juni 2009

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig. Dieser Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist ausdrücklich zu begrüßen.

Im Urteil heißt es: „Der Antrag im Organstreitverfahren zu II. ist zulässig, soweit die Antragstellerin eine Verletzung der Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestages über den Einsatz der deutschen Streitkräfte geltend macht (II.).“ Und: „Eine ähnlich ausgeprägte Grenze zieht das Grundgesetz für Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr. Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt. Die Bundeswehr ist ein „Parlamentsheer“, über dessen Einsatz das Repräsentationsorgan des Volkes zu entscheiden hat“.

Damit ist klar gestellt: Ausschließlich der Deutsche Bundestag darf über Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig.

Dies bezieht sich z.B. auf das Protokoll 10 des Lissabonner Vertrages („Über die ständige strukturierte Zusammenarbeit nach Artikel 42 des Vertrages über die Europäische Union“) in dem Militäreinsätze innerhalb von 5 bis 30 Tagen ermöglicht werden sollen. Auch hier darf – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – nur der Deutsche Bundestag entscheiden, nicht allein der Rat der Europäischen Union.

Der Lissabon Vertrag schafft umfangreich neue militärische Kompetenzen für die EU. Dies bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Deutsche Bundestag hatte sich selbst mit der Zustimmung zum Lissabonner Vertrag entmachtet. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht korrigiert. Die Mehrheit im Bundestag hat sich blamiert: Die Abgeordneten von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen haben mit dem Lissabonvertrag ihre eigenen Entscheidungsrechte in so zentralen Punkten wie dem Militäreinsatz deutscher Soldaten selbst beschnitten.