IMI-Standpunkt 2008/055 - in: Telepolis (18.10.2008)

Ab jetzt werden Gefangene gemacht.

Neues Gesetz regelt die Beteiligung von DRK, Johannitern und Maltesern im Sanitätsdienst der Bundeswehr

von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 21. Oktober 2008

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Am 16.10.2008 stimmte der Bundestag bei 96 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen einem erweiterten und verlängerten Mandat der Bundeswehr für ihren Einsatz in Afghanistan zu, obwohl besonders in den Wochen und Tagen vor der Abstimmung klar wurde, wie unklar eigentlich das Ziel dieses Einsatzes ist. Immerhin wurde hier, bei Tagesordnungspunkt 6 der 183 Sitzung des Bundestages, noch leidenschaftlich diskutiert. TOP 40b hingegen ging ohne Debatte über die Runde: Die Abgeordneten der Unions, der SPD- und FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhoben sich, um Zustimmung zu signalisierten, die Fraktion „die Linke“ enthielt sich, es hätte keine Debatte und Unklarheiten über die Auswirkungen des Gesetzes gegeben.[1] Damit war das Gesetz „zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz“ verabschiedet und trat am folgenden Tag in Kraft.

Das Gesetz besagt, dass zukünftig das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ermächtigt sind. Bundesjustizministerium und das DRK veröffentlichten daraufhin weitgehend gleich lautende Pressemitteilungen,[2] das DRK begrüßte das neue Gesetz als „Würdigung [seiner] nationalen und internationalen Aufgaben im Dienst des Menschen“. Dies bestätigte auch die Pressesprecherin des DRK, die, ebenso wie das Justizministerium meinte, die Aufgaben des DRK seinen nun lediglich in eine „aktuellere Gesetzform gegossen worden“. Als Begründung wurde angegeben, das alte Gesetz, das die Stellung des DRK regele, sei noch mit Nazi-Terminologie durchtränkt und irgendwie ohnehin seit 1945 nicht mehr gültig.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass sich das DRK auch an der Betreuung Kriegsgefangener beteiligen und „Nachforschungen [unterstützen soll], die vom Kriege zerstreute Familien anstellen, um wieder Verbindung miteinander aufzunehmen“. Auch dies sei „ganz normales Geschäft der Nationalen Gesellschaften [des Roten Kreuzes]“, als welche auch das DRK gilt, versicherte die Pressesprecherin. Bisher sei es aber noch nicht vorgekommen, dass die Bundeswehr MitarbeiterInnen des DRK in den Sanitätsdienst der Bundeswehr einberufen worden seien. Für den Fall, dass es so kommt, stellt der Gesetzentwurf klar, dass sich das DRK „dieser Aufgabe nicht entziehen kann.“ Auch dies entspreche den internationalen Regelungen.

„Wir werten das nicht als Zeichen, dass es zukünftig zu Kriegsgefangenen kommen wird, oder wir den Sanitätsdienst der Bundeswehr unterstützen müssen“, versichert das DRK. Obwohl der Zeitpunkt der Verabschiedung dafür spricht. Am selben Tag wurden nicht nur noch mehr Soldaten in den bisher gefährlichsten und offensichtlich auf Jahrzehnte angelegten Einsatz am Hindukusch entsandt. Im Juli warnte der Bundeswehrverband vor einer „Kündigungswelle von Piloten und Ärzten“, u.a. aufgrund der zunehmenden Belastung in den Auslandseinsätzen.[3] Zwar geht mit dem Gesetz formal auch ein Schutz der Mitarbeiter der Hilfsorganisationen einher, diese seien nun nach dem Humanitären Kriegsvölkerrecht mit seiner Unterscheidung in Kombattanten und Nichtkombattanten „genauso zu schonen und zu schützen sind wie militärisches Sanitätspersonal“, so der Entwurf. Doch dessen Gültigkeit in Afghanistan leugnete das Verteidigungsministerium jüngst, da es sich bei dem dortigen Krieg offiziell nicht um einen bewaffneten Konflikt handle. Deshalb wurde die Soldatin im Sanitätsdienst, Hauptfeldwebel Christiane Ernst-Zettl, dafür bestraft, dass sie bezweifelte, dass der ihr befohlene Dienst an der Waffe dem Völkerrecht entspreche.[4]

Das DRK sei nicht in die Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen worden, meinte aber, eine entsprechende Regelung sei bereits länger erwartet worden. Überrascht zeigten sich hingegen Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes und der Johanniter, selbst die Rechtsabteilungen kannten den Inhalt des Gesetzes nicht. „Da haben wir wohl über Nacht einen neuen Rechtsstatus bekommen“, meinte ein Jurist, der für eine der Organisation arbeitet. „Dabei haben wir, im Gegensatz zum DRK, nicht einmal eine Abteilung für völkerrechtliche Fragen.“ Andere VertreterInnen der freiwilligen Hilfsorganisationen mutmaßten zunächst, dass sich die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr nur auf den Verteidigungsfall und Katastrophenhilfe im Inland beziehe, wo sie ohnehin schon stattgefunden habe. Obwohl das nicht zutrifft, meint Benedikt Liefländer von der Notfallvorsorge des Malteser Hilfsdienst: „Wir freuen uns sehr, dass mit der Gesetzesänderung nicht nur das Deutsche Rote Kreuz sondern auch freiwillige Hilfsorganisationen als Partner des Staates anerkannt werden.“ Ob sich die Mitarbeiter über die Verpflichtungen, die damit einhergehen, ebenso freuen, wird sich zeigen.

Anmerkungen
[1] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 16/183, Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2008
[2] Bundesjustizministerium: Bundestag verabschiedet neues Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz, Pressemitteilung vom 16.10.2008, sowie: DRK: Bundestag verabschiedet neues Rotkreuz-Gesetz, Presseinformation 79/08
[3] Ansgar Graw: Der Bundeswehr laufen die Soldaten davon, Welt.de vom 28.8.2008
[4] Heide Platen: Sanitätsdienst an der Waffe, taz.de vom 14.10.2005

Text zunächst veröffentlicht auf Telepolis:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28954/1.html