IMI-Standpunkt 2008/011

Deutschland und die EU beteiligen sich aktiv an Eskalation der Situation auf dem Balkan und an Aushöhlung des Völkerrechts

EU-Mission EULEX hat keine völkerrechtliche Grundlage

von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 16. Februar 2008

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Der Zeitplan ist genau abgestimmt, zwischen kosovo-albanischer Seite und den EU-Staaten: Am Sonntag 17.02.2008 wird es eine einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gegen, am 18.02. tagen dann die EU-Außenminister und werden wahrscheinlich einzeln mit 22 von 27 EU-Länder ist zu rechnen – die einseitige Unabhängigkeit des Kosovo anerkennen. Zypern wird einer Anerkennung garantiert nicht zustimmen, skeptisch sind auch Griechenland, Spanien, die Slowakei und Rumänien. Bis heute ist nicht klar, ob es auch eine Anerkennung durch die EU als Gesamtes geben wird. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtswidrigen Akt, den die deutsche Bundesregierung nicht unwesentlich vorangetrieben hat.

Ich appelliere – wie zuvor auch schon mehrfach in den Gremien des Europäischen Parlaments – an die Verantwortlichen in der EU und Deutschland, diesen einseitigen Schritt nicht zu gehen. Die für Sonntag geplante einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo ist ein eindeutiger Bruch des Völkerrechts. Weder Serbien, als der Staat, von dem die Provinz Kosovo abgespalten werden soll, stimmt der Unabhängigkeit des Kosovo zu, noch gibt es einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates. Dabei geht es nicht darum grundsätzlich gegen eine Unabhängigkeit des Kosovo zu agieren, sondern darum, einseitige und eskalierende Schritte zu unterlassen.

Der Rat der Europäischen Union hat eine EU-Mission namens EULEX – unter der Leitung von Pieter Feith – vorbereitet. Für 205 Millionen Euro für die ersten sechzehn Monate (bei einer bis jetzt geplanten Stationierungsdauer von vorerst 28 Monaten bis Juni 2010) sollen 2.200 Personen davon ca. 1.500 Polizisten durch die EU im Kosovo stationiert werden. Der hohe Anteil von 750 Polizei-Spezialkräften, die für Eingriffe bei Ausschreitungen und Unruhen ausgebildet sind, zeigt den Charakter der EULEX-Mission. EULEX als „zivil“ zu bezeichnen hat auch mit Verfahrenstricks zu tun: „Zivile“ Missionen können aus dem EU-Haushalt finanziert werden, Militäraktionen nicht.

Die eingesetzten Personen innerhalb von EULEX vor allem die Polizisten arbeiten ohne ausreichende Rechtsgrundlage, sie sind völkerrechtlich nicht abgesichert.

Die EULEX-Mission soll die bisherige UN-Verwaltung UNMIK ab Ende Juni 2008 ablösen. Die UNMIK übergibt dann offiziell die Autorität im Kosovo an die Europäische Union. Somit wäre Kosovo kein souveräner Staat, sondern ein Protektorat der Europäischen Union. Die Voraussetzung für die jetzige Situation war der völkerrechtswidrige NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien.

Eine einseitige Anerkennung des Kosovo und die Errichtung eines de facto Protektorats stellt einen gefährlichen Präzedenzfall für ähnlich gelagerte Konflikte dar – z.B. in Südossetien (Georgien) und Transnistrien (Moldawien), wo sich die EU vehement gegen Unabhängigkeitsbestrebungen ausspricht. Doppelte Standards machen die EU-Politik nicht glaubwürdiger.