IMI-Standpunkt 2005/056 - in: Internetzeitung ngo-online, 06.09.2005
Rot-grüne Außen- und Verteidigungspolitik
Der militärische Arm lernt greifen
von: Johannes Plotzki | Veröffentlicht am: 6. September 2005
Am Ende der zweiten Legislaturperiode überschreibt die rot-grüne Bundesregierung die Bilanz ihrer siebenjährigen Regierungstätigkeit mit den Worten „Meilensteine der Reformpolitik“. Unter den Stichworten „Friedensmission“ und „Friedenssicherung“ werden hierbei auch die Auslandseinsätze der Bundeswehr seit 1998 aufgeführt. Was dabei als „friedenssichernde Maßnahmen“ in die Geschichte eingehen soll, lohnt in jedem Fall einer genaueren Betrachtung und bedarf in vielen Punkten der kritischen Ergänzung, um die in der „Reform-Bilanz“ klaffenden Lücken zu schließen.
Beispielsweise findet dort keine Erwähnung, dass die militärischen und paramilitärischen Auslandsaktivitäten in den letzten Jahren einen der höchsten Personalstände seit 1945 beanspruchen: Aktuell befinden sich insgesamt 6.601 Bundeswehrsoldaten und mehrere hundert Polizeikräfte in 32 Staaten im Rahmen von deutschen Auslandsoperationen.
Genauso vermisst man die Angabe, dass sich allein in den ersten vier Regierungsjahren die jährlichen Zusatzausgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr von rund 186 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro verachtfacht haben. Auch fehlt der Bilanz die Meldung, dass nach Geheimdienstkreisen bisher bis zu zwölf Bundeswehrsoldaten des unter strikter Geheimhaltung operierenden „Kommandos Spezialkräfte“ (KSK) in Afghanistan im Kampfeinsatz gefallen sein sollen. Doch beginnen wir von vorn.
Von der reinen Landesverteidigung zu weltweit operierenden Eingreiftruppen
Was sich nach nur sechs Monaten rot-grüner Regierungstätigkeit zwischen dem 24. März und 10. Juni 1999 ereignete, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Erstmals seit 1945 führen die Deutschen wieder Krieg. Bar jeder völkerrechtlichen Legitimation, ohne UN-Mandat und ohne offizielle Kriegserklärung bombardieren Tornados der Bundeswehr Städte und Dörfer im damaligen Jugoslawien.
Der somit unter Rot-Grün zum Abschluss gekommene Paradigmenwechsel deutscher Außenpolitik besitzt zwei unterschiedliche Ausprägungen, die letztlich nur zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Erstens: Das Grundgesetz schreibt in seinen Artikeln 87a und 155a bindend vor, deutsche Streitkräfte nur zur Territorialverteidigung (einschließlich der Bündnisverteidigung) einzusetzen, und Art. 26 GG verbietet alle Handlungen die einen „Angriffskrieg“ vorbereiten. Mit Einsätzen wie dem im Rahmen des NATO-Krieges gegen Jugoslawien brach die rot-grüne Bundesregierung folglich einen aus den Erfahrungen mit dem Zweiten Weltkrieg resultierenden Grundsatz.
Der zweite Aspekt des bereits unter der Vorgängerregierung eingeleiteten, und mit den Luftangriffen auf Ex-Jugoslawien konkretisierten Paradigmenwechsels deutscher Außenpolitik ist in den Begründungsstrategien zu sehen. Hatte 1995 der damalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel (FDP) die Entsendung von Bundeswehrsoldaten und Tornados zur Luftaufklärung im Rahmen des NATO-Einsatzes in Bosnien als „zutiefst humanitäre Maßnahme“ bezeichnet, ist auch deren Verwendung im Frühjahr 1999 zur Bombardierung des Kosovo aus vermeintlich „humanitären Gründen notwendig“ geworden.
Und damit schließt sich bereits der Kreis: Wegen mangelnder Rechtsgrundlagen werden fortan angebliche humanitäre Gründe ins Feld geführt, um die Umbildung der Bundeswehr von einer Armee zur Landesverteidigung hin zur weltweit einsetzbaren Interventionstruppe zu rechtfertigen. „Dass unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt wird, wird mittlerweile kaum noch bezweifelt“, bestätigte Verteidigungsminister Struck zuletzt sich selbst in einer Rede auf der Konferenz IMPULSE 21 am 13. Juni 2005 in Berlin.
Zusammenfassend kann bereits an dieser Stelle konstatiert werden, dass der unter der Kohlregierung sowohl rhetorisch, als auch theoretisch vorgelegte Richtungswechsel bereits in den ersten Amtsmonaten Schröders seinen Ausdruck in handfesten Tatsachen fand.
Bereits ganz selbstbewusst klingt dies nun sieben Jahre später auf der Homepage der Bundeswehr: „Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff.“
Dieser Satz entstammt den von Verteidigungsminister Struck am 21. Mai 2003 gezeichneten „neuen verteidigungspolitischen Richtlinien“. Darin erhält das veränderte Selbstbewusstsein deutscher Außenpolitik seine Legitimationsgrundlage: „Dementsprechend lässt sich Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art eines Einsatzes. Die Notwendigkeit für eine Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Operationen kann sich weltweit und mit geringem zeitlichem Vorlauf ergeben und das gesamte Einsatzspektrum bis hin zu Operationen mit hoher Intensität umfassen.“
Die „starke Truppe“ innerhalb von EU und NATO
Eine Bundeswehr, die den so neu formulierten Erfordernissen gerecht werden will, bedarf einer anderen Ausrüstung und Bewaffnung, als eine zum Zwecke der Landesverteidigung. In dieser Logik wurden von der rot-grünen Bundesregierung solche Beschaffungsmaßnahmen vorrangig behandelt, welche die Bundeswehr flexibler und schlagkräftiger machen, sowie ihren Aktionsradius erweitern sollen. Aber auch hinsichtlich ihrer personellen Aufstellung sind große Umstrukturierungen geplant und teils bereits abgeschlossen.
Strucks Pläne sehen vor, von 2006 bis 2010 die Bundeswehr so radikal umzubauen, wie noch nie. Eine neue Offensivkraft soll sie durch die Aufteilung in drei völlig neue Kategorien erhalten: in so genannte Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte. Die 35.000-Mann zählenden „Eingreifkräfte“ sind dann Hightech-Soldaten aller drei Teilstreitkräfte (Heer, Marine und Luftwaffe) mit entsprechender Ausrüstung für die schnellen Eingreiftruppen von EU und NATO.
Insgesamt zählen 70.000 Mann zu den „Stabilisierungskräften“. Sie sind für längerfristige Einsätze vorgesehen, beispielsweise im Rahmen von KFOR, SFOR und ISAF. Außerdem sollen ca.147.500 Soldaten, inklusive 40.000 Soldatinnen und Soldaten in der Ausbildung, sowie ziviles Personal die „Unterstützungskräfte“ bilden.
Schon jetzt ist Deutschland das Land, das die meisten Soldaten in NATO- und EU-geführten Militäreinsätzen stellt. Jüngste Äußerungen Strucks belegen das. Mitte Juni sagte er: „Darüber hinaus ist Deutschland mit mehr als 5000 Soldatinnen und Soldaten an Einsätzen der NATO beteiligt. Das ist der mit Abstand größte Beitrag unter allen NATO-Mitgliedern.“
EU-Eingreiftruppe
Laut Beschluss vom November 2000, wird sich die Bun
deswehr an der schnellen Eingreiftruppe der EU beteiligen, die weltweit einsetzbar sein soll. Mit 18.000 Bundeswehrsoldaten stellt die rot-grüne Bundeswehr das größte nationale Kontingent. Das Profil dieser insgesamt 80.000 Mann starken Eingreiftruppe wird es sein, binnen 60 Tagen bis zu 400 Flugzeuge und 100 Schiffe an jeden Ort der Erde verlegen zu können.
Battle Groups
Darüber hinaus plant die EU die Bereitstellung von sogenannten Einsatzgruppen („Battle Groups“) in der Größenordnung von 1.500 Soldaten, die innerhalb einer Reaktionszeit von 15 Tagen eigenständig eingesetzt werden sollen.
Ab 2007 wird Deutschland zusammen mit den Niederlanden unter Beteiligung von Finnland eine Battle Group bilden. Ab Mitte 2008 wird die Deutsch-Französische Brigade den Kern einer weiteren gemeinsamen Battle Group bilden, an der sich voraussichtlich auch Belgien, Luxemburg und Spanien beteiligen werden. Polen hat seine Bereitschaft signalisiert, ab 2009 die Führung einer Battle Group mit deutscher, lettischer und slowakischer Beteiligung zu übernehmen. An einer vierten Battle Group wird sich Deutschland zusammen mit Österreich und Tschechien beteiligen.
Schnelle Eingreiftruppe der NATO
Zudem hat sich die rot-grüne Bundesregierung im November 2002 bereit erklärt, sich an der von den USA vorgeschlagenen 21.000 Mann starken Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force, NRF) zu beteiligen, die außerhalb des NATO-Gebiets im Namen der Terroristenjagd oder des angeblichen Kampfes gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen binnen 5 bis 30 Tagen einsatzfähig sein soll.
Das erste Kontingent von 9.000 Mann ist bereits einsatzfähig. Die Bundeswehr wird sich daran mit jeweils unterschiedlich großen Truppenanteilen beteiligen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es 4000 deutsche Soldaten des Deutsch-Niederländischen Korps, im zweiten Halbjahr sind es 1800 Soldaten. Im ersten Halbjahr 2006 werden es 2600 Mann sein und im zweiten Halbjahr rund 5000. Bis Herbst 2006 soll die NRF voll aufgebaut sein. 5000 Soldaten der Bundeswehr stellen auch daran einen überproportionalen Anteil.
Die Beteiligung an den NATO-Interventionsstreitkräfte und denjenigen der EU ist aufeinander abgestimmt. Auf diese Feststellung legt Verteidigungsminister Struck viel Wert.
„Enduring Freedom“ am Horn von Akfrika
Besonderes Augenmerk bei der Betrachtung der Auslandseinsätze der Bundeswehr ist auf die Beteiligung an der so genannten Operation „enduring freedom“ zu richten, die als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 und auf Grund deren Bewertung durch die NATO-Staaten als Angriff im Sinne der Beistandsverpflichtung der Artikels 5 des Nordatlantikvertrages, durchgeführt wird. Wichtig hierbei ist herauszustellen, dass es sich um keine NATO-Operation handelt, sondern um eine Operation des Central Command der USA. Auch wenn sich die Bundesregierung auf den NATO-Bündnisfall beruft, so wurde dieser lediglich erklärt, hatte aber keine praktische Bedeutung mehr.
Am 16. November 2001 stimmte der Bundestag mit Ausnahme der PDS-Fraktion dem Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf die Terroranschläge in den USA in fälschlicher Berufung auf Artikel 51 der UN-Charta und Artikel 4 des NATO-Vertrages zu. Dieser Einsatz beinhaltet die Entsendung von Truppen und Schiffen an das Horn von Afrika, sowie den geheim gehaltenen Einsatz von ca. 100 Soldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK).
Kommando Spezialkräfte (KSK)
Jürgen Rose, Oberstleutnant der Bundeswehr verwendete den Begriff „Kommando Spezialkiller“ (Freitag 29, 22.07.2005) für das Kommando Spezialkräfte (KSK), mit Standort im schwäbischen Calw. Weder dessen genauer Auftrag beim laufenden Einsatz in Afghanistan ist bekannt, noch der genaue Umfang, das exakte Einsatzgebiet oder die Zahl der gefallenen Soldaten. Und die gibt es laut dem Online-Magazin german-foreign-policy.com unter Berufung auf Geheimdienstkreise bereits.
Gegenüber dem Stern (7.7.2005) berichteten die in Afghanistan stationierten KSK-Soldaten, dass der Einsatz in Afghanistan „aufs Ausschalten von Hochwertzielen im Drogengeschäft hinaus läuft.“ Also gezielte Tötungen von vermutlichen Drogenhändlern: „Wir sollen die Drahtzieher ausschalten, eliminieren.“ Seit Mai 2005 ist bekannt, daß KSK-Kommandos bei ihrem Einsatz im Südosten Afghanistans in begrenztem Umfang über direkte Kampfhandlungen („direct action“) selbst entscheiden können.
Trainiert wurde der Einsatz im KSK-Ausbildungslager in Calw. Zur Ausrichtung der trainierten „direct action“ urteilte einer der KSK-Soldaten gegenüber dem Stern: „und zwar die dreckigen Varianten: Mehrere Trupps landen verdeckt, überfallen mit großer Feuerkraft den Feind – kurz gucken, eliminieren.“ Bundeswehrsoldaten üben Attentate, neudeutsch „Assassinationen“ – und führen diese wahrscheinlich auch durch.
Das Töten auf puren Verdacht, in der Regel wohl auf Denunziation und Gerüchte hin, widerspricht nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch internationalem Recht. Die Genfer Konvention (Artikel 3) regelt klar: „Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, … sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden … Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten: a.) Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art … d.) Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmäßig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.“
Dieser Schutz vor willkürlichen Hinrichtungen gilt übrigens völlig unabhängig davon, ob es sich um mutmaßliche Drogenkriminelle oder um mutmaßliche Terroristen handelt. Da allerdings der Kampf gegen Drogenkriminalität nicht vom Mandat des Bundestags gedeckt ist, scheint sich die Praxis einzuspielen, Drogenhandel mit Terrorismus gleichzusetzen.
Der Bundestagsbeschluss vom 17.11.2001 begrenzt aber die Aufgabe auf Terrorbekämpfung: „Ziel ist es, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zunehmen und vor Gericht zu stellen“. Wie überall, wo der „Anti-Terror-Krieg“ mit dem „Anti-Drogen-Krieg“ zusammenfällt, wird es nachträglich immer so dargestellt werden können, dass erschossene Drogendealer hinterher auch immer Terroristen waren.
Die bedeutenden Weichenstellungen in der rot-grünen Außen- und Verteidigungspolitik hat kaum einer besser umschrieben, als Kanzler Schröder mit den Worten von der „Enttabuisierung des Militärischen“.