IMI-Standpunkt 2004/012 - in: Ossietzky 5/2004
Waffenstarrende Friedensethik
von: Uwe Reinecke | Veröffentlicht am: 4. April 2004
von Uwe Reinecke
Nach eigenen Aussagen messen die großen christlichen Kirchen in Deutschland und Europa der Frage des Gottesbezuges in der Präambel einer Europäischen Verfassung »erhebliche Bedeutung« bei. Der »Verantwortung vor Gott und den Menschen« müsse Ausdruck verliehen werden.
Eingedenk dieser Bedeutung schrieb ein evangelisches Kirchenmitglied im Oktober 2003 eine »Eingabe an die EKD-Synode«: Wegen des biblischen Friedensauftrags an die Menschen müsse die Evangelische Kirche in Deutschland einen Gottesbezug in der EU-Verfassung strikt ablehnen, solange der Verfassungsentwurf eine Verpflichtung zur Aufrüstung, ein gemeinschaftliches Aufrüstungsamt (Art. I. 40 Abs. 3) sowie die Option weltweiter Kriegseinsätze (auch ohne UN-Mandat) vorsieht.
Der Verfasser der Eingabe bekam zunächst die telefonische Belehrung: »Wir haben sehr viel zu tun. Ihr Anliegen liegt nicht an erster Stelle.« Einige Wochen später erteilte namens der Synode ein Oberkirchenrat schriftliche Antwort. Gönnerhaft räumte er ein: »Selbstverständlich kann man alle militärischen Einsätze, auch im Rahmen der Vereinten Nationen (VN), rundweg ablehnen.« Er stellte aber sogleich klar, daß die EKD das nicht tut: »Eine Sicherheitspolitik, die so konzipiert ist wie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), stellt einen der Friedensethik der EKD entsprechenden legitimen Versuch dar, dem Frieden in unserer von Menschen und ihren Fehlern geprägten Welt zu dienen.« Daß dieser angeblich legitime Versuch in diversen Kriegen mit deutscher Beteiligung offensichtlich gescheitert ist, muß einen Oberkirchenrat nicht irritieren. Menschen machen eben Fehler, aber Gott ist bei beziehungsweise mit uns.
Die waffenstarrende »Friedensethik« der EKD ist allerdings nur erklärlich, wenn man unterstellt, daß niemand in der EKD jemals die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundesregierung und die ESVP-Papiere der EU gelesen hat. Im krassen Gegenteil zur angenommenen Friedensabsicht legen die ESVP und die Bundesregierung nämlich fest, daß das »Einsatzgebiet auch der Bundeswehr die ganze Welt ist«. Wirtschaftliche und politische Interessen bilden die Grundlage der Militäreinsätze. Minister Struck erklärt dazu: »Einsätze der Bundeswehr lassen sich weder hinsichtlich der Intensität noch geographisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt über Ort, Zeit und Dauer des Einsatzes.« Strucks Vorvorgänger Rühe forderte schon 1992 »den ungehinderten Zugang zu Rohstoffen und Märkten in aller Welt«. Ja, verdammt, wie kommt unser Öl bloß unter den irakischen Wüstensand?
Die Aufrüstungsverpflichtung und das »Europäische Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten« werden bei der EKD-Synode zu Mitteln der Entmilitarisierung: »Sicherlich wird die EU dadurch ›militärischer‹, doch gleichzeitig verlieren 25 Mitgliedstaaten ein Stück ihres militärischen Charakters.« Für die Sorgen der Finanzminister Verständnis zeigend, fährt der Oberkirchenrat fort: »Die dafür notwendigen militärischen Fähigkeiten könnte natürlich jedes EU-Mitglied für sich national entwickeln und beschaffen. Es liegt nahe, in diesem äußerst kostspieligen Bereich in Europa zusammenzuarbeiten.« Und so falle es auch »nicht schwer, zu akzeptieren, daß zur Koordination dieser europäischen Bemühungen ein eigenes Amt eingerichtet wird. Ob dessen Name glücklich gewählt ist, kann hier dahingestellt bleiben.«
Den Verfassungsentwurf haben die Kirchenoberen offenbar ebenfalls nicht gelesen oder nur den vorderen Teil. So ist es zu erklären, daß sie nur der holprige Name des Amtes, nicht aber sein im hinteren Teil des Entwurfs erklärter Aufgabenbereich stört.
Die Kanzlerin in spe, Merkel, hat bereits klargestellt, daß »ein Gottesbezug, wie wir ihn wollen, kein Gegensatz zum Bestreben nach einer gemeinschaftlichen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der EU ist«. Nach so viel breiter Unterstützung aus der Politik kann die EKD-Synode abschließend die Eingabe zurückweisen und bedeutungsschwer behaupten: »Folglich sind die ESVP und ein Gottesbezug aus theologischer Sicht keineswegs unvereinbar.« Diese theologische Argumentation kommt übrigens ohne jeden Bezug zu Bibelstellen aus, die die militärisch-offensive Ausrichtung der EU-Verfassung rechtfertigen könnten; sie verweist auf die Homepage der Bundesregierung.