IMI-Standpunkt 2003/114 - in: FriedensForum 5-6/2003
Vorbereitung auf die nächsten Kriege
Deutsche Militärpolitik Ende 2003
von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 12. Dezember 2003
Die rot-grüne Bundesregierung setzt ihre bisherige Linie in Sachen Irak fort: Gegen den Irakkrieg reden und alles dafür zu tun, damit er funktioniert(e) – z.B. durch rechtswidrige Überfluggenehmigungen, durch umfangreiche rechtswidrige Nutzung der militärischen Infrastruktur in Deutschland für den Angriff auf den Irak, durch Wachdienste, die die US-Truppen entlastet haben, durch den Einsatz von ABC-Abwehrsoldaten in Kuwait, die direkt nach dem Krieg abgezogen wurden, durch die Teilnahme von Soldaten in den AWACS-Aufklärungsfliegern über der Türkei an der Grenze zum Irak, usw. Nun – in der jetzigen Kriegsphase – wird diese „deutsche Doppelstrategie“ für die Aufrechterhaltung der Besatzung fortgeführt. Die Bundesregierung hat der UN-Resolution zugestimmt, in der den Besatzungsmächten volle Handlungsfreiheit gegeben wird und nur gesagt wird, die Hoheit über den Irak an eine irakische Regierung zu geben, „so bald, wie dies machbar ist.“ Wann steht in den Sternen.
Deutsche und US-Regierung haben einen „Big Deal“ gemacht: Deutschland kümmert sich um Afghanistan, dafür werden vorläufig keine deutschen Soldaten im Irak stationiert. Der Afghanistan-Einsatz sollte nicht zu gefährlich, aber auch zu läppisch sein, deshalb Kundus. Deutsche Hilfsorganisationen, wie Caritas International, Ärzte ohne Grenzen, die im Bereich Kundus arbeiten, meinten einhellig: Die Bundeswehr störe eher, da sie unnötig die zivilen Helfer gefährde, da nicht unterschieden werde zwischen zivilen und militärischen ausländischen Akteuren. Die Region Kundus kontrolliert der Verteidigungsminister Afghanistans mit seiner Privatarmee. Haupteinkunftsquelle ist Drogenanbau. Die Bundeswehr hat zwei Möglichkeiten: sie geht gegen den Opiumanbau vor und hat damit einen gefährlichen Einsatz oder sie sorgt für „Sicherheit“ ohne sich in Drogengeschäfte einzumischen und schützt damit de facto den Drogenanbau. Teil der Abstimmung im Bundestag war folgende Protokollerklärung: „Die Bundesregierung sichert zu, dass die Drogenbekämpfung nicht im Mandat des Bundeswehr-Einsatzes enthalten ist.“
Im Rahmen eines so genannten „Luftsicherheitsgesetzes“ ist vorgesehen, dass auf alleinigen Befehl von Peter Struck in Zukunft Flugzeuge abgeschossen werden können, die als entführt gelten und im Verdacht stehen, dass mit ihnen Terroranschläge verübt würden. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, aber die „Führungszentrale Nationale Luftverteidigung“ Vertreter der Ministerien für „Verteidigung“, Innen und Verkehr in Kalkar ist seit 01.10.2003 schon einsatzbereit. Peter Struck hat nach dem Frankfurter Fall mit dem psychisch kranken Sportpiloten zugegeben, dass er den Befehl zum Abschuss – auch ohne Rechtsgrundlage – „wenn notwendig“ gegeben hätte.
Im Gesetzentwurf der SPD für das neue „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ gibt es vor allem zwei wichtige Regelungen: Es sollen nur noch bewaffnete Einsätze durch den Bundestag abgestimmt werden und es sollen Verlängerungen von Einsätzen automatisch erfolgen, es sei denn es widerspricht eine Fraktion oder 33 Abgeordnete, dann entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit. Diese geplante Regelung passt zum Entwurf der EU-Verfassung, dort heißt es: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“. Das EU-Parlament hat lediglich ein Anfragerecht, der Bundestag wird nur noch bei Kampfeinsätzen, das erste Mal, gefragt.
Mit den Worten „Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt“ kündigte Peter Struck neue „Verteidigungspolitische Richtlinien“ (VPR) für den März 2003 an. Wegen des Irakkrieges wurde die Vorlage verschoben. In den neuen VPR vom 21.05.2003 heißt es: „Zum Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen wird die Bundeswehr Kräfte und Mittel entsprechend dem Risiko bereithalten“. Was mag mit asymmetrischen (nichtterroristischen) Bedrohungen im Innern gemeint sein?
„Die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff als allein strukturbestimmende Aufgabe der Bundeswehr entspricht nicht mehr den aktuellen sicherheitspolitischen Erfordernissen.“ Damit wird offiziell Abschied genommen vom Grundgesetz, in dem es in Artikel 87 a Absatz 1 heißt: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“ und in Absatz 2: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Dem stehen die neuen VPR entgegen: „Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff. “ Der Berliner Jura-Professor Christian Pestalozza sagt dazu: „Wer die Einsätze über das bisherige Maß ausdehnen will, muss das Grundgesetz ändern.“
„Künftige Einsätze lassen sich wegen des umfassenden Ansatzes zeitgemäßer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Erfordernisse weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen.“ „Die Notwendigkeit für eine Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Operationen kann sich weltweit und mit geringem zeitlichen Vorlauf ergeben und das gesamte Einsatzspektrum bis hin zu Operationen mit hoher Intensität umfassen.“ „Operationen mit hoher Intensität“ sind Operationen der Elitetruppen „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) und „Division Spezialoperationen“ (DSO). Wobei klargestellt wird, dass „Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Einsatzarten fließend (sind).“ „Eine rasche Eskalation von Konflikten, wodurch ein friedenserhaltender Einsatz in eine Operation mit höherer Intensität übergeht, ist nie auszuschließen.“
„Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus – sind für deutsche Streitkräfte auf absehbare Zeit die wahrscheinlicheren Aufgaben und beanspruchen die Bundeswehr in besonderem Maße.“ Im Entwurf hatte es noch geheißen: Als konkrete Gefahren werden beschrieben: „Ungelöste politische, ethnische, religiöse, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte wirken sich im Verbund mit dem internationalen Terrorismus, mit der international operierenden Organisierten Kriminalität und den zunehmenden Migrationsbewegungen unmittelbar auf die deutsche und europäische Sicherheit aus.“ „Um seine Interessen und seinen internationalen Einfluss zu wahren … stellt Deutschland in angemessenem Umfang Streitkräfte bereit, die schnell und wirksam … eingesetzt werden können“.
Die Bundesregierung konstatiert für Deutschland in der NATO und der EU eine Schlüsselrolle: „Deutschland ist mit seinen Streitkräften mehr als jeder andere Bündnispartner in die NATO integriert. Ihm fällt im Bündnis eine herausragende Rolle und Verantwortung für den künftigen Kurs der NATO zu“. Zentral ist die Stärkung der EU als Militärmacht: „Deutschland hat in den vergangenen Jahren bei den Beschlüssen der EU zur Ausgestaltung der ESVP eine Schlüsselrolle gespielt.“ „Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik beruht auf der strategischen Partnerschaft mit der Nordatlantischen Allianz und ermöglicht selbständiges europäisches Handeln, wo die NATO nicht tätig sein muss oder will“.
„Manchmal werden bahnbrechende Weichenstellungen übersehen: Mit seinem Satz, die Freiheit könne auch am Hindukusch verteidigt werden, hätte Verteidigungsminister Struck hier zu Lande eigentlich einen pazifistischen Aufschrei erzeugen müssen. Aber auch als Bundeswehr-Generalinspekteur Schneiderhan Präventivschläge mit deutscher Beteiligung ins Spiel brachte, blieb es ruhig,“ so die militärnahe Zeitung „Die Welt“ am 02.02.2003. Die Zeit ist überfällig, für politische Aufschreie gegen diese fortgesetzte Militarisierung der Politik!
Tobias Pflüger ist Politikwissenschaftler und Vorstand der Informationsstelle Militarisierung (www.imi-online.de)
Buchempfehlung: Claudia Haydt / Tobias Pflüger / Jürgen Wagner: Globalisierung und Krieg, attacBasisTexte 5, VSA-Verlag, Herbst 2003, 6,50 Euro