IMI-Standpunkt 2003/35, ISSN 1611-2725
Die EU-Verfassung soll Angriffskriege verbieten – doch derzeit ist eine Kriegsverfassung geplant
Antimilitaristische und antifaschistische Positionen sind jetzt für Europa gefordert, in: Zeitung gegen den Krieg, Nr. 14, Frühjahr 2003
von: Ulrich Sander | Veröffentlicht am: 8. April 2003
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„Dieser militärische Beistand trennt uns nicht,“ sagte CSU-Chef Edmund Stoiber zustimmend zum SPD-Kanzler Schröder, und die Frankfurter Rundschau vom 22.3.03 stellt weiter fest: „Praktisch hätte eine Unionsregierung auch nicht mehr zu einem Krieg gegen Irak beigetragen als die von Rot-Grün – bloß hätte sie es als deutschen Beistand für die USA verkauft. Die Regierung Schröder/Fischer nennt es Nichtbeteiligung.“ Deutschland zählt sich zu den neun EU-Mitgliedsstaaten, die den Krieg der USA und Großbritanniens gegen den Irak ablehnen. Zählt man die Beitrittsländer hinzu, stellt die EU-Gemeinschaft 17 jener rund 45 Staaten, die Bush seine „Alliierten“ nennt. Eine alarmierende Tendenz.
Doch auch die Mehrheit der heutigen EU-Länder sind keineswegs auf Friedenskurs. Sie ver-fechten ein Militärkonzept, das ähnliche Präventivkriegsszenarien und aggressive „Krisenbewältigungspläne“ enthält wie das der Bush-Administration, nur eben unter eigener Regie und notgedrungen mit weit geringerem Budget. Auf dem jüngsten EU-Treffens in Brüssel wurde der Plan eines deutsch-französisch-belgisch-luxemburgischen „Gipfels“ im Frühsommer bekannt, auf dem das Projekt einer Europäischen Verteidigungsunion – „Verteidigung auch am Hindukusch“, versteht sich – vorangetrieben werden soll.
Die militärischen EU-Pläne sollen in der für Ende dieses Jahres geplanten EU-Verfassung abgesichert werden. Von Sylvia-Yvonne Kaufmann erhielt die Friedensbewegung Informationen über den Stand der Verfassungsdiskussion im EU-Konvent, dem sie für die PDS angehört. Sie sagte auf einem Friedensratschlag in Kassel: „Eine Konzeption ’Friedensmacht Europa’ ist kaum erkennbar. Die bisherigen Zwischenergebnisse spiegeln eher weitgehend das wieder, was wir gemeinhin unter ‚Militarisierung der Europäischen Union’ verstehen.“
„Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ sind schon in der GASP, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ des Vertrages von Amsterdam von 1999, vorgesehen, „einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“. Die verteidigungspolitische Komponente – im Sinne der Verteidigung des Territoriums der EU – wurde hingegen nur marginal behandelt. Die Sicherheitspolitik der EU wurde zur globalen Krisenbewältigungspolitik GASP. Im Ver-fassungsvorentwurf von Konventspräsident Giscard d’Estaing wird die Verteidigungspolitik als eigenständiger Politikbereich neben der GASP aufgeführt, aber auch hier gilt Sicherheitspolitik de facto nur noch als „Krisenbewältigung“.
Seit 1999 gibt es Beschlüsse des Gipfels der Staats- und Regierungschefs zum Aufbau eigener militärischer Kapazitäten der EU was bedeute:
– deutliche Steigerung der Rüstungsetats der Mitgliedstaaten,
– verbesserte Zusammenarbeit im Rüstungsbereich und
– Abschluss von Vereinbarungen über den Rückgriff der EU auf Mittel und Fähigkeiten der NATO.
So wurden jetzt erstmals in Mazedonien eigene EU-Militärkapazitäten eingesetzt. Generell werden neue Fähigkeiten, vor allem in den Bereichen Transport, Kommunikation und logisti-sche Unterstützung angestrebt. Angestrebt wird eine Einsatzreichweite der 60.000, später 200.000 Mann starken EU-Truppe – die innerhalb von 60 Tagen verlegungsfähig sein soll – von 4000 km rund um das Gebiet der EU.
Silvia-Yvonne Kaufmann befürchtet, daß sich die EU auf dieser Grundlage in einen „Rüstungswettlauf mit den USA“ begibt. „Zivile Konfliktbearbeitungsstrategien und Konfliktprävention hingegen sind absolut nachgeordnet. Auch eine klare Verpflichtung der EU auf Abrüstung, Konversion und Rüstungskontrolle sucht man oder frau vergebens.“ Aber zu finden sind in den Papieren auch des Konvents Konzepte „zu globalen Kriegsführungsfähigkeiten und zu einer weltweit agierenden Interventionstruppe“ und zum „Einstieg in eine Rüstungsspirale“.
Kaufmann: „Für ein friedliches Europa, das sich an geltendes Völkerrecht gebunden fühlt, ist eine ausdrückliche Verpflichtung auf die UN-Charta unverzichtbar.“ Das gelte auch als Lehre aus dem 11. September 2001, ein Datum, das ständig für alle möglichen „Antiterrorkonzepte“ herhalten muß, die in Wirklichkeit offensive militärische Konfliktbewältigungspläne im traditionellen Sinne sind, Einsätze von EU-Kampftruppen gegen „terroristische Bedrohungen“ genannt. Nebenbei wird die vertragliche Fixierung der strikten Anerkennung und Wahrung der Neutralität von Österreich, Finnland, Schweden und Irland gleich mit gestrichen. Auch der Parlamentsvorbehalt spielt nur eine Nebenrolle. Das Europäische Parlament soll lediglich durch den Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates über weitere Entwicklungen informiert werden. „Das bedeutet, dass dem Europäischen Parlament weder ein Kontroll- noch ein Zustimmungs- oder Mitentscheidungsrecht im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ESVP zugestanden werden soll.“
Gegen eine solche Entwicklung, d.h. gegen die faktische Umwandlung der EU in ein weiteres offensives Militärbündnis haben die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/BdA Initiativen ergriffen – die SDAJ mit einer Unterschriftensammlung gemeinsam mit ihren befreundeten Jugendorganisationen in ganz Europa. Die VVN-BdA forderte in einem Brief ihres Bundessprechers Prof. Dr. Gerhard Fischer (Berlin) an den EU-Konventspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing (Rue de la Loi, 175, B-1048 Bruxelles) die Verankerung der antimilitaristischen und antifaschistischen Positionen der Anti-Hitler-Koalition von 1945 in der EU-Verfassung. In dem Brief heißt es weiter:
„Eingedenk der Lehren aus dem antifaschistischen Kampf sind wir für eine Verfassung der Europäischen Union, die sich auf die Charta der Vereinten Nationen und die grundlegenden Beschlüsse der UNO stützt, eine friedliche Zusammenarbeit der Staaten und freundschaftliches Miteinander der Völker auf unserem Kontinent fördert, ein demokratisches und soziales Europa wachsen lässt, frei von Faschismus und Rassismus, von Nationalismus und Revanchismus.“
Vorgeschlagen wird, dass die Verfassung ähnlich wie das deutsche Grundgesetz „die Verbindlichkeit der allgemeinen Regeln des Völkerrechts festschreibt, sich ausdrücklich zum Gebot von Frieden und Sicherheit sowie zum Verzicht auf unerlaubte Androhung und Anwendung militärischer Gewalt bekennt, insbesondere Vorbereitung, Führung und Unterstützung von Angriffs- und ‚Präventiv’kriegen verbietet.“ Weiter heißt es: „Wir erwarten, dass die Verfassung jede Form von Faschismus und Neofaschismus, Rassismus und Antisemitismus ächtet. Das schließt die Verpflichtung ein, der Gründung, Existenz und Betätigung fa-schistischer Parteien und Vereinigungen entgegenzuwirken und ihre Aktivität mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, bis zum Verbot, zu unterbinden sowie die Verbreitung faschisti-scher und rassistischer Ideologie zu untersagen.“ Die VVN-BdA betrachtet „es als sehr wünschenswert, jährlich den 8. Mai als gesamteuropäischen Gedenktag zu begehen, der mahnend und verpflichtend an das Ende des Zweiten Weltkrieges, an die Befreiung unserer Völker von faschistischer Barbarei erinnert.“
Unser Autor Ulrich Sander ist Landessprecher der VVN-BdA in NRW.
(Texte unter www.sdaj-online.de und www.vvn-bda.de)
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