in: Unsere Zeit vom 27.09.2002

US-Militärbasen dicht machen!

Lackmustest für die angebliche Kriegsgegnerschaft von "Rot-Grün"

von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 2. Oktober 2002

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Gegen den Krieg reden und etwas real gegen eine Kriegsteilnahme zu tun, sind zwei paar Schuhe. Eine zentrale Forderung, die die Informationsstelle Militarisiering (IMI) unmittelbar nach Bekanntwerden von Schröders angeblicher Kriegsgegnerschaft aufstellte (vgl. „Wir glauben Euch noch nicht“, www.imi-online.de) war: „Keine Zurverfügungstellung der militärischen Infrastruktur in Deutschland (das schließt nicht nur die deutschen sondern auch die US-amerikanischen Basen wie Spangdahlem, Ramstein, Frankfurt Airport u. a. mit ein).“ Im folgenden analysiert Tobias Pflüger, Politikwissenschaftler und Vorstandsmitglied der IMI, wie von „rot-grün“ mit dieser Forderung umgegangen wird:

In der Bundespressekonferenz am 4. September wurde sehr vorsichtig die folgende Frage gestellt: „Herr Bundeskanzler, es beginnt eine kleine Diskussion darüber, ob Deutschland auch Konsequenzen ziehen müsste, weil es ja Überflugrechte und Nutzungsrechte amerikanischer Flughäfen usw. gibt, die in einem solchen Fall auch sicherlich genutzt werden würden. Könnten Sie dazu etwas sagen?“ Gerhard Schröder antwortet gereizt: „Ich bin nicht bereit, hier zu jeder kleinen Diskussion, die von wem auch immer begonnen wird, Erklärungen abzugeben. Ich glaube, dass die Grundsatzposition Deutschlands ganz klar ist, und dabei soll es bleiben.“

Über das Stöckchen spring ich nicht …

Daraufhin hakte ein etwas mutigerer Journalist noch Mal nach und wollte wissen, ob denn nun der deutsche Luftraum und die Basen, die die USA in Deutschland unterhalten, für einen Angriff auf den Irak zur Verfügung stünden. Der Frager wurde dafür scharf abgekanzelt: „Ich hatte auf die Frage Ihres Kollegen schon gesagt: Lassen Sie uns Fragen diskutieren, wenn sie anstehen; denn ich denke nicht daran, über jedes Stöckchen – auch nicht über Ihres – zu springen.“ Jetzt fasste der Journalist allen Mut zusammen und legt noch Mal nach: „Verzeihung, Herr Bundeskanzler, aber das ist kein Stöckchen, sondern alle Militärexperten sind sich einig, dass die militärisch maßgebliche Frage für die Amerikaner die ist, ob der deutsche Luftraum genutzt werden kann.“ Darauf Gerhard Schröder abschließend: „Nehmen Sie meine Antwort so, wie ich sie Ihnen gegeben habe. Die gilt.“ Schröder hat keine Antwort gegeben und die gilt.

USA nutzt militärische Infrastruktur in der BRD

Um zu beurteilen, welche Handlungsspielräume eine deutsche Regierung hätte, lohnt sich ein Blick in das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die sich für ein weltweites Verbot von Atomwaffen einsetzt, beschreibt in der Frankfurter Rundschau vom 11. September 2002 die völkerrechtliche Situation einer Nutzung (US-amerikanischer) militärischer Infrastruktur in Deutschland in Bezug auf den angekündigten Irak-Krieg. Deiseroth zählt vier Möglichkeiten des Rückgriffs der USA auf militärische Infrastruktur in Deutschland auf:

– Die deutsche Regierung könnte um Überflugrechte im deutschen Luftraum ersucht werden.

– US-Militärflugzeuge könnten auf US-Militärflughäfen in Deutschland (zum Beispiel US-Air-Base Rhein-Main) zwischenlanden und von hier aus in ihre Einsatzgebiete weiterfliegen.

– Die US-Regierung könnte versuchen, US-Kriegsmaterial, das auf in Deutschland befindlichen US-Stützpunkten eingelagert ist, sowie hier stationierte Truppen auf dem Luft- oder Seeweg in das Kriegsgebiet zu verbringen.

– In Deutschland gelegene US-Kommandoeinrichtungen (zum Beispiel US-EUCOM in Stuttgart-Vaihingen) sowie Kommunikations- und Infrastruktursysteme könnten in die Planung und Durchführung militärischer Operationen gegen Irak einbezogen werden.

Wer dem Aggressor hilft macht sich schuldig …

Deiseroth macht deutlich, „für Militärschläge gegen Irak mit dem Ziel, das Regime von Saddam Hussein zu stürzen und Irak zum amerikanischen Einflussgebiet zu machen, kann sich die US-Regierung … nicht auf Artikel 51 der UN-Charta berufen“. Darüber hinaus würde „ein NATO-Staat, der eine Aggression plant und ausführt, … nicht nur gegen die UN-Charta, sondern zugleich auch gegen Art. 1 NATO-Vertrag (verstoßen)“. Spannend wird es für die Bundesregierung, wenn Deiseroth sagt: „Völkerrechtswidrig handelt freilich nicht nur der Aggressor, sondern auch derjenige Staat, der einem Aggressor hilft, etwa indem er auf seinem Hoheitsgebiet dessen kriegsrelevante Aktionen duldet oder gar unterstützt.“

Als Aggressionshandlung und damit als Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot ist unter anderem die „Handlung eines Staates (zu qualifizieren), die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen“. Dies wird in Art. 3 f der von der UN-Generalversammlung am 14. Dezember 1973 beschlossenen Resolution ausdrücklich festgelegt.

Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut

Jetzt kommt das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ins Spiel: „Nach allgemeinem Völkerrecht, das auch in internationalen Übereinkommen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. u. a. Art. 1 des Chicago-Abkommens von 1944), besitzt jeder Staat im Luftraum über seinem Hoheitsgebiet „volle und ausschließliche Lufthoheit“. Sind allerdings – wie in Deutschland – ausländische Truppen stationiert, so werden Umfang und Grenzen der Bewegungsfreiheit dieser Stationierungsstreitkräfte regelmäßig in speziellen völker-rechtlichen Abkommen geregelt. Nach der Aufhebung des Besatzungsregimes erfolgte dies in Deutschland in Gestalt des so genannten Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. In der bis 1994 geltenden Fassung dieses Zusatzabkommens (ZA-NTS 1959), das in diesem Bereich die Regelungen aus der Besatzungszeit als Vertragsrecht weitgehend fortführte, war den in Deutschland im Rahmen der NATO stationierten US-Truppen eine sehr weitgehende Bewegungsfreiheit im deutschen Luftraum eingeräumt: Eine „Truppe“ war berechtigt, mit Luftfahrzeugen „die Grenzen der Bundesrepublik zu überqueren sowie sich in und über dem Bundesgebiet zu bewegen“ (Art. 57 Abs. 1 ZA-NTS 1959)“, erklärt Deiseroth.

Er führt weiter aus: „Würde es dagegen die deutsche Regierung im Falle eines US-Krieges gegen Irak widerspruchslos dulden, dass die US-Militärbasen in Deutschland sowie der deutsche Luftraum von US-Militärflugzeugen und ihrem Personal im Rahmen offenkundig völkerrechtswidriger Militäreinsätze genutzt würden, so wären die Folgen sicher: Zum einen würde eine deutsche Regierung mit der bewussten Duldung der Einbeziehung des deutschen Luftraums und deutschen Hoheitsgebietes in die Führung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges einen fatalen ´Präzedenfall für die Zukunft schaffen; denn eine sich herausbildende oder gar sich verfestigende Staatspraxis trägt zur authentischen Auslegung und Implementierung völkerrechtlicher Regelungen entscheidend bei. Zum anderen stünde jede deutsche Regierung vor dem Abgrund des Verfassungsbruchs. Wenn sie bewusst das deutsche Hoheitsgebiet in die Führung eines völkerrechtswidrigen Krieges verwickeln und einbeziehen (lässt), kommt es zum Konflikt mit Art. 26 GG und Art. 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages.“

Beide Normen verbieten ausdrücklich, die Führung eines Angriffskrieges „vorzubereiten“. Dieses Verbot des Angriffskrieges umfasst nach seinem Wortlaut zwar nur dessen „Vorbereitung“. Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassungswegen bereits nicht „vorbereitet“ werden darf, so darf nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ein solcher erst recht nicht geführt oder gefördert werden, in welcher Form auch immer.“, soweit Deiseroth. Die Bundesregierung muss auf diese völkerrechtliche Analyse reagieren, will sie glaubwürdig bleiben.

Spangdahlem, Ramstein und Frankfurt Airport

Aus Spangdahlem, Ramstein und Frankfurt Airport werden verstärkte Luftbewegungen gemeldet. Die umfangreichen Transporte von Kriegsmaterial über Deutschland laufen wohl schon. Spangdahlem, Ramstein und die Frankfurter Air-Base sind die zentralen Umschlagplätze für Kriegsvorbereitung und Kriegsdurchführung, auch während des geplanten Irakkrieges. Derzeit werden sowohl die Militärbasis Ramstein als auch Spangdahlem umfangreich ausgebaut. Aus Spangdahlem flogen schon während des NATO-Krieges gegen Jugoslawien täglich Tarnkappenbomber direkt nach Jugoslawien. Auf der Frankfurter Airbase befinden sich derzeit viele sogenannte „Stratotanker“ KC-135 Tanktransportflugzeuge. Sie können bis zu 90 000 Liter Kerosin aufnehmen, um damit in der Luft Kampfflugzeuge zu betanken. Ebenso sind derzeit auf der Frankfurt Air Base „Starlifter“ C-41 Transportflugzeuge und die großen „Galaxy“-Flugzeuge.

Langsam wird klar, warum Gerhard Schröder gereizt auf Nachfragen zur militärischen Infrastruktur und zu Überflugrechten reagiert: Diese militärische Unterstützung des Irakkrieges ist der Lackmustest für Schröder und Fischer und ihre angebliche Kriegsgegnerschaft. Alles sieht danach aus, dass SPD und Grüne nun – im Gegensatz zum NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien und dem noch laufenden Afghanistankrieg – zwar gegen den Krieg reden, aber, und das ist der zentrale Punkt, nichts gegen den Krieg tun.

Der Text wurde redaktionell gekürzt. Der komplette Text ist unter: https://www.imi-online.de/2002.php3?id=210 zu finden. Der Artikel von Dieter Deiseroth aus der Frankfurter Rundschau steht unter http://www.Imi-online.de/2002.php3?id=202