in: taz vom 17.01.2002

Gegen das Völkerrecht

Die Genfer Konvention gilt auch für Al-Qaida-Mitglieder, selbst wenn die US-Regierung dies leugnet von ANDREAS ZUMACH

von: Dokumentation / ANDREAS ZUMACH | Veröffentlicht am: 19. Januar 2002

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

von ANDREAS ZUMACH

Bereits über 100 Taliban und Mitglieder des Al-Qaida-Netzwerkes haben die USA inzwischen in Frachtflugzeugen von Afganistan auf ihren Militärstützpunkt Guantánamo in Kuba transportiert. Die Männer wurden mit Drogen betäubt, ihre Hände und Füße mit schweren Ketten gefesselt, ihre Augen verbunden. Die Bordtoilette durften sie während des rund elfstündigen Fluges nicht aufsuchen.

In Guantánamo wurden die Männer in 2,40 mal 1,80 Meter enge Freigehege mit nacktem Betonboden gepfercht, in denen sie Moskitoschwärmen und den Unbilden des Wetters schutzlos ausgeliefert sind.

US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld versuchte, diese Behandlung mit den Worten zu rechtfertigen, die Gefangenen seien „illegale Kämpfer“, die „nicht unter den Schutz der Genfer Konventionen“ von 1949 fielen. Die in New York und Washington ansässige Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte diese Äußerungen scharf. Der US-Verteidigungsminister habe „offenbar keine Ahnung von den Bestimmungen und Erfordernissen des humanitären Völkerrechts“.

Tatsächlich exisitiert die von Rumsfeld eingeführte Kategorie „illegaler Kämpfer“ im Völkerrecht überhaupt nicht. Und der Versuch der Bush-Regierung, die in Guantánamo inhaftierten Personen außerhalb des Völkerrechts zu stellen, ist in sich völkerrechtswidrig. Die Mindestanforderungen der Genfer Konventionen zu menschenwürdiger Behandlung, ausreichender Unterkunft, Ernährung, Kleidung und medizinischer Versorgung gelten ausdrücklich für sämtliche Personen, die im Rahmen eines zwischenstaatlichen oder eines innerstaatlichen Konfliktes gefangen genommen werden – und zwar unabhängig von ihrem sonstigen rechtlichen Status.

Sie gelten auch für mutmaßliche Massenmörder oder Angehörige eines Terrornetzwerkes wie der al-Qaida – auch wenn diese nicht als Mitglieder regulärer nationaler Streitkräfte an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen. Den von den USA inhaftierten Taliban kommt darüber hinaus als Angehörigen der ehemaligen Armee Afghanistans, gegen die sich die Kriegshandlungen der US-Luft und Bodenstreitkräfte seit Anfang Oktober richten, laut der Genfer Konvention der Status von Kriegsgefangenen zu.

Das gilt unbeschadet der Tatsachen, dass die Bush-Administration Afghanistan nie offiziell den Krieg erklärt hat, und dass die ehemalige Taliban-Regierung Afghanistans international nicht anerkannt und seit 1999 mit Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates belegt war.

Laut der Genfer Konvention müssten die Kriegsgefangengen der Taliban auf Guantánamo in Unterkünften mit ähnlichem Standard untergebracht werden, wie die dort stationierten US-Soldaten. Auch die gegen sie geplanten Verfahren müssten nach den Genfer Konventionen vor denselben regulären Militärgerichten durchgeführt werden, vor denen auch Verfahren gegen US-Soldaten stattfinden. Und schließlich sind die USA als Unterzeichnerstaat der Genfer Konventionen verpflichtet, Vertretern des Internationalen Komittees vom Roten Kreuz sofort und ohne Einschränkungen und Bedingungen Zugang zu gewähren – sowohl zu den Kriegsgefangenen der Taliban wie zu den inhaftierten Al- Qaida-Mitgliedern.

Die bisherigen Verstöße der Bush-Admininistration gegen die Genfer Konvention sind umso schwerwiegender für die betroffenen Personen, weil diese in Guantánamo – und damit auf kubanischem Territorium – inhaftiert wurden und somit keine Möglichkeit haben, vor einem US-Gericht Beschwerde wegen ihrer Behandlung einzulegen.

taz Nr. 6652 vom 17.1.2002, Seite 6, 120 TAZ-Bericht ANDREAS ZUMACH