Zivilmilitärische Zusammenarbeit (ZMZ)

Dokument 1 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser

von: | Veröffentlicht am: 16. Juni 2000

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Zivilmilitärische Zusammenarbeit (ZMZ)

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr beabsichtigt, auf der Basis bisheriger Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa und dem hierfür angepaßten Aufgabenspektrum, die gute und bewährte Zusammenarbeit mit Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens zu intensivieren. In einer „Gemeinsamen Erklärung zur zivil-militärischen Zusammenarbeit“, die am 22.April 1999 durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterzeichnet wurde, wird den zivilen Krankenhäusern die Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst auf der Grundlage eines Mustervertrages empfohlen. Dieser Mustervertrag über die Zusammenarbeit zwischen zivilen Krankenhäusern und den Reservelazarettgruppen der Bundeswehr wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft erarbeitet und stellt die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen auf eine neue Grundlage.

Dabei wird unter anderem angestrebt, die im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung auch weiterhin benötigten, mobilmachungsabhängigen Reservelazarettgruppen mit geeigneten zivilen Partnerkrankenhäusern so zu koppeln, daß die im zivilen Krankenhaus verfügbaren Kapazitäten durch die Reservelazarettgruppe personell und materiell verstärkt werden. Im Ergebnis soll die Versorgung von zivilen Patienten und erkrankten/verwundeten Soldaten in einem Krankenhausverbund gleichrangig sichergestellt werden.

Die Soldaten im Sanitätsdienst der Bundeswehr werden während der aktiven Dienstzeit sowohl für Einsätze im Frieden als auch für ihre spätere Aufgabe als Reservist ausgebildet. Dies bietet eine geeignete Grundlage für die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Partnerkrankenhäusern, an denen dann die Ausbildungsabschnitte, die aktive Soldaten und Reservisten in zivilen Ausbildungseinrichtungen durchlaufen müssen, vorrangig durchgeführt werden können.

Unter Berücksichtigung der bei Soldaten in den verschiedenen Einsatzoptionen zu erwartenden Gesundheitsstörungen mit besonderem Schwerpunkt in traumatologischen Fragestellungen (Akutversorgung) sollten geeignete zivile Partnerkrankenhäuser bestimmte Kriterien für die Zusammenarbeit erfüllen. Die wichtigsten Kriterien wurden in einem Kriterienkatalog zusammengefaßt.

Die konzeptionelle Umsetzung der zivil � militärischen Zusammenarbeit zwischen Reservelazarettgruppen und zivilen Krankenhäusern liegt in der Zuständigkeit des Generalarztes des Heeres. In dessen Auftrag werden die Wehrbereichsärzte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätig, um die konkrete Zusammenarbeit einzuleiten und zu fördern. An einer Zusammenarbeit interessierte Krankenhäuser können sich an den Generalarzt des Heeres oder an den für ihr Bundesland zuständigen Wehrbereichsarzt wenden.