Erklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundeswehr
Dokument 2 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
von: | Veröffentlicht am: 16. Juni 2000
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Dokument 1 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 2 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 3 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 4 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 5 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Gemeinsame Erklärung
der Bundesrepublik Deutschland
– vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung (BMVg) –
und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
– vertreten durch den Vorstand –
zur zivil-militärischen Zusammenarbeit
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Sanitätsdienst der Bundeswehr sehen sich gemeinsam in den jeweils wahrgenommenen Aufgabenbereichen einer der Humanität und Würde der Patienten entsprechenden medizinischen Versorgung verpflichtet. In diesem Sinne wirken die beteiligten zivilen und die militärischen Einrichtungen mit der Zielsetzung zusammen, Gesundheit zu erhalten, Krankheiten vorzubeugen, sie zu erkennen, zu lindern und zu heilen. Dies erfordert gemeinsame Anstrengungen und eine sachgerechte Koordinierung aller am Behandlungsprozeß Beteiligten.
Die DKG ist sich gemeinsam mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr dessen bewußt, daß eine sachgerechte Kooperation zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Leistungssteigerung führen kann und die Partizipation am technischen Fortschritt, insbesondere an medizinischen Neuerungen, erleichtert. Sie stimmen daher darin überein, daß es sinnvoll und im Interesse der Patienten ist, die mit anliegendem Mustervertrag vereinbarte Kooperation des zivilen und des militärischen Gesundheitssystems so zu entwickeln, daß das vorhandene klinische Potential im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung optimal für die Versorgung aller Behandlungsbedürftigen � Soldaten wie Zivilisten � effektiv und zu beiderseitigem Vorteil genutzt werden kann. Eine sachgerechte klinische Versorgung unterscheidet dabei nicht zwischen Soldaten und Zivilisten.
Eine enge Zusammenarbeit schon zu Friedenszeiten in Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die gemeinsame Nutzung von Material und Gerät bildet die Grundlage für eine derartige Kooperation. Sie schafft zudem durch das Zusammenwirken zivilen und militärischen Personals, welches sich in seinen individuellen Fähigkeiten kennt und mit vertrautem Gerät arbeitet, die Basis für die Kooperation im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft empfiehlt deshalb in Abstimmung mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr ihren Mitgliedsverbänden und den angeschlossenen Krankenhäusern den beigefügten Mustervertrag (Anlage) über die Grundsätze einer solchen Zusammenarbeit zwischen einem zivilen Krankenhaus und einer Reservelazarettgruppe der Bundeswehr. Weitergehende individuelle Einzelfragen bedürfen der gesonderten vertraglichen Regelung vor Ort.
Bonn, Düsseldorf, den 22. April 1999
Deutsche Krankenhausgesellschaft Bundesministerium der Verteidigung
gez. Wolfgang Pföhler
Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft
gez. Jörg Robbers
Hauptgeschäftsführer
der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Im Auftrag
gez. Dr. Karl Wilhelm Demmer
Generaloberstabsarzt
Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr