IMI-Standpunkt 2015/043

Syrien: Weg in die Eskalation

von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 1. Dezember 2015

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Bereits zwei Wochen nach den Anschlägen vom 13. November in Paris sind die Pläne der Bundesregierung zur nun auch offenen, militärischen Beteiligung im syrischen Bürgerkrieg in gewisser Hinsicht sehr konkret: 1.200 Soldat_innen sollen eingesetzt werden, Recce-Tornados, Tankflugzeuge, eine Fregatte und Aufklärungsdaten u.a. von den bundeswehreigenen SAR-Lupe-Satelliten will Deutschland beisteuern. Unklar ist allerdings noch wozu eigentlich. Während das deutsche Einsatzkontingent bereits feststeht, laviert der französische Außenminister noch herum, ob man mit den Truppen der syrischen Armee am Boden und damit im Prinzip auch mit der Hisbollah zusammenarbeiten werde. Davon hängt letztlich auch ab, wie eng die Zusammenarbeit mit Russland sein wird, das mit der Stationierung von Luftabwehrsystemen und dem Vorpreschen beim Austausch von Informationen über Luftbewegungen gegenwärtig die Oberhand im syrischen Luftraum hat. Damit ist auch die gesamte Führungsstruktur noch ebenso unbestimmt wie die Frage, bei welcher der vielen Armeen, die in Syrien Luftschläge durchführen, letztlich die deutschen Aufklärungsdaten ankommen werden.

Selbst die Natur des Gegners ist noch unklar: Attestiert etwa von der Leyen dem Islamischen Staat mit der Berufung auf die Formulierung „bewaffneter Angriff“ und das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen quasi staatliche Qualitäten, verleugnet die Verteidigungsministerin den kriegerischen Charakter des Einsatzes mit eben der Begründung, dass es sich beim IS nicht um einen Staat, sondern eine „Terrorbande“ handle. Das ist auch ein Grund dafür, dass es dem Einsatz an jedem klar formulierten Ziel fehlt. Im Antrag der Bundesregierung wird von einem „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ gesprochen. Unter „Auftrag“ heißt es lediglich: „Der deutsche Beitrag dient dem Kampf gegen den Terrorismus“. Angesichts so vage definierter Zielvorstellungen wirkt die zeitliche Begrenzung auf den 31. Dezember 2016 besonders unglaubwürdig. Ehrlicher scheint da die Ankündigung des Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, André Wüstner, wonach der nun eröffnete Krieg gegen den IS und vergleichbare Gruppen mehr als zehn Jahre dauern würde und die Andeutung, dass er sich womöglich auch auf West- und Nordafrika ausdehnen müsse. Außerdem wies Wüstner darauf hin, dass mit dem neuen Mandat die Kapazitäten für Auslandseinsätze weitgehend erschöpft seien. Und tatsächlich erklären sich Umfang und Zusammensetzung des deutschen Kontingentes vor allem daraus, dass die Bundesregierung hier fast alles in den Ring wirft, was sie noch an militärischen Eingreifkräften zur Verfügung hat. Dass dies kurz nach dem Abschuss eines russischen Kampfflugzeuges durch den NATO-Partner Türkei und genau dort passiert, ist ein weiterer beunruhigender Akzent. Hieraus erklärt sich auch die bislang nicht genauer definierte, gegenüber der EU auffallend klein gehaltene Rolle der NATO, die weiter zur Unklarheit der Gemengelage beiträgt.

Unklarheit und Eskalationspotential stehen in engem Zusammenhang mit den vagen rechtlichen Konstruktionen, die zur Begründung des Einsatzes errichtet werden, denn sowohl Verfassungs- wie auch Völkerrecht dienen auch der Eindämmungen von Konfliktdynamiken durch Schnellschüsse und übermütige oder unter Druck stehende Regierungen, gerade in Zeiten Großer Koalitionen. Wie ein Schüler, der sich gerade dadurch unglaubwürdig macht, dass er fünf verschiedene Gründe für sein Zuspätkommen anführt, nennt der Antrag der Bundesregierung verschiedenste vermeintliche Rechtsgrundlagen für den Einsatz, von denen jedoch keine einzige tragfähig ist. Um die Beteiligung der eigentlich auf die Verteidigung beschränkten Bundeswehr zu rechtfertigen, wird die EU kurzerhand zum „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ umgedichtet, obwohl es sich zumindest nach aktuellem Stand lediglich um einen nationalen Beitrag zu einer „Allianz“ handelt, die neben einigen EU- und NATO-Staaten u.a. die Golfmonarchien umfasst. Der EU Bezug ergibt sich bislang lediglich aus der Berufung auf die EU-Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union, die zugleich als Vehikel dient, um aus den Terroranschlägen in Paris ein Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta – offensichtlich gleich für alle EU-Staaten – abzuleiten. Ebenfalls angeführt werden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die allerdings keine militärischen Maßnahmen nach Artikel 42 in Kapitel VII der UN-Charta mandatieren. Somit steckt im Antrag der Bundesregierung die Anmaßung, Beschlüsse des EU-Außenministerrates in ein völkerrechtliches Mandat umzudeuten, zumindest in vager Verbindung mit anderen, selbst nicht hinreichenden Begründungen. So äußerte sich z.B. der Verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, gegenüber dem Saarländischen Rundfunk: „Ein UN-Mandat wäre besser, aber es gibt ja aus der letzten Woche eine Resolution der Vereinten Nationen und die Selbstverpflichtung der Europäer, den Partnern beizustehen. Beides zusammen ist tragfähig“. Hans-Joachim Krause, altbekannter Haudegen der Strategischen Gemeinschaft in Deutschland, argumentiert hingegen damit, dass „Deutschland … im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts der Charta der Vereinten Nationen als Bündnispartner Frankreichs gemäß Artikel 42 (7) des EU-Vertrags“ handle: „Damit ist jeder Einsatz völkerrechtlich abgesichert, sofern er nicht unverhältnismäßig ausfällt“. Auch der Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz und Tübinger Honorarprofessor, Wolfgang Ischinger, hält ein UN-Mandat für „wünschenswert, aber nicht für zwingend notwendig“, da die Anschläge von Paris „auch ein Angriff gegen uns und die EU“ gewesen seien und deshalb die gesamte EU das Selbstverteidigungsrecht in Anspruch nehmen dürfe. Außerdem liege der Einsatz „im deutschen Interesse“. So auch der Politikwissenschaftler Christian Hacke gegenüber dem Deutschlandfunk: „Deutschland wird militärisch-politisch seinen Handlungsspielraum enorm vergrößern können. Das ist eigentlich das Wichtige.“ Denn: „jede Diplomatie gerade in Krisenzeiten oder in Kriegszeiten ist nur so stark wie der militärische Rückhalt oder das militärische Engagement“. Wenn alle so agieren – wie sie es gerade in Syrien tun – stehen die Zeichen auf Eskalation.