IMI-Aktuell 2015/697

IS-Einsatz: Rechtlich dünnes Eis

von: 28. November 2015

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Spiegel Online setzt sich mit der Frage auseinander, ob es für die militärischen „Beistandsmaßnahmen“ – Recce-Aufklärer, Fregatte, Satellitenaufklärung und Luftbetankung – zur Unterstützung des französischen Vorgehens gegen den Islamischen Staat (IS) überhaupt eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. „[E]in Uno-Mandat für eine friedenserzwingende Maßnahme in Syrien nach Kapitel VII der Uno-Charta gibt es eben bisher nicht. […] Der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold räumt zwar ein, ein Uno-Mandat wäre besser, ‚aber es gibt ja eine Uno-Resolution von vergangenem Freitag und die Selbstverpflichtung der Europäer, dem Partner Frankreich beizustehen’. Auf die Frage, ob das für einen deutschen Einsatz ausreiche, antwortet auch der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Niels Annen, mit einem knappen: ‚Ja.’ Ein Unionsabgeordneter gibt sich zuversichtlich: Die aktuelle Rechtsgrundlage sei ‚zwar dünnes Eis, sollte aber halten’“. Siehe zur äußerst fragwürdigen Einschätzung der Anschläge von Paris als kriegerische Akte und den Auswirkungen der Beistandsklausel auch IMI-Standpunkt 2015/041. (jw)