IMI-Standpunkt 2015/019

Prozess gegen Drohnenangriffe über US-Luftwaffenbasis in Ramstein

Kundgebung am 27. Mai in Berlin

von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 11. Mai 2015

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Am 27. Mai 2015 wird vor dem Verwaltungsgericht Köln der Prozess einer jemenitischen Familie gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Die klagenden Jemeniten haben im August 2012 einen Drohnenangriff überlebt, bei dem mehrere ihrer Angehörigen ums Leben kamen – einer von ihnen hatte erst kurz zuvor öffentlich dazu aufgerufen, sich der Terrorgruppe Al Kaida entgegenzustellen.

Die Kläger, die von den Menschenrechtsorganisationen Reprieve und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt werden, fordern die Bundesregierung auf, „rechtlich und politisch Verantwortung für den US-Drohnenkrieg im Jemen zu übernehmen und die Nutzung der US-Militärbasis Ramstein (Rheinland-Pfalz) – insbesondere der Satelliten-Relais-Station – zu unterbinden“. Denn ohne diese wären die Drohnenangriffe der USA in Pakistan, Afghanistan, Jemen und Somalia nicht möglich: „Über Ramstein werden Daten zu den Drohnen geleitet und ein Teil des Einsatzteams wertet dort Echtzeitbilder aus und unterstützt die Piloten“, so das ECCHR, das auf seiner Homepage weitere Fakten zum Fall zusammengestellt hat.

Unterstützt wird der Prozess von einem Aktionsbündnis „Stoppt den US-Drohnenkrieg via Ramstein“ aus dem Umfeld der „Kampagne gegen die Etablierung von Drohnentechnologie für Krieg, Überwachung und Unterdrückung“. Dieses ruft zu einer Kundgebung am Tag des Prozessauftaktes, den 27. Mai, um 11:00 Uhr vor dem Bundestag auf. Das Aktionsbündnis, dem sich u.a. die Internationale Liga für Menschenrechte und der Deutsche Friedensrat angeschlossen haben, fordert u.a. den Generalbundesanwalt auf, Ermittlungen gegen die in Ramstein an den Drohnenmorden beteiligten Personen aufzunehmen und kritisiert auch die Untätigkeit des Bundesjustizministers Heiko Maas. Weiter heißt es in ihrem Flugblatt: „Die Duldung außergerichtlicher Tötungen von deutschem Hoheitsgebiet durch die Bundesregierung lässt ihre Beteuerungen, eigene Kampfdrohnen keinesfalls zur Menschenjagd einsetzen zu wollen, unglaubwürdig erscheinen“. Entsprechend wird diese aufgefordert, „auf die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu verzichten“. Auf der Rückseite des Flugblattes fasst das Aktionsbündnis weitere Formen der Zusammenarbeit zusammen, die eine Komplizenschaft zwischen Deutschland und den USA beim Drohnenkrieg belegen und zitiert eine Entschließung des Europäischen Parlaments sowie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach die Regierung verpflichtet wäre, gegen die Nutzung der US-Militärbasen in Deutschland für Drohnentötungen vorzugehen. Mittlerweile erregt der Prozess auch Aufmerksamkeit in (überwiegend kritischen) britischen und US-amerikanischen Medien und Blogs. Das (nicht ganz unumstrittene) Bureau of Investigative Journalism, das sich v.a. durch eine relativ präzise erscheinende Zählung der Drohnenopfer in Pakistan einen Namen gemacht hat, überschreibt etwa einen seiner Beiträge mit dem Titel: „Könnte ein deutsches Gericht dem ‚illegalen‘ Drohnenkrieg des Weißen Hauses ein Ende setzen?“