IMI-Aktuell 2013/351

Syrien: Kampf um die Deutungshoheit

von: 28. August 2013

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Dass es in Syrien am 21. August zum Einsatz von Giftgas kam, scheint kaum mehr bestritten zu werden – die alles entscheidende Frage ist allerdings von wem. Von US-Seite lässt man gerade Meldungen an die Medien durchsickern, mit denen „bewiesen“ werden soll, dass die Tat von Regierungstruppen verübt wurde. So berichtete zuerst Foreign Polic The Cable, die USA hätten Telefonate abgehört, die dies belegen würden. Kurz darauf vermeldete Bloomberg, ein anonymer UN-Offizieller habe angegeben, Maher Assad, der jüngere Bruder von Bashar al-Assad, habe den Einsatz autorisiert. Es sei allerdings wahrscheinlich, dass die Angriffe nicht auf Veranlassung Baschar al-Assads erfolgt seien: „The use of chemical weapons may have been a brash action by Maher al-Assad rather than a strategic decision by the president, according to the UN official, who asked not to be named.”

Auf der anderen Seite melden immer mehr Stellen erhebliche Zweifel an Aussagen an, Regierungseinheiten seien verantwortlich zu machen. Schließlich sei zweifelsfrei erwiesen, dass auch die Aufständischen über Giftgas verfügen würden, wie in einem überaus kritischen Artikel der Berliner Zeitung festgestellt wird. Vor allem Carla del Ponte, Mitglied der UN-Sonderkommission zur Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen in Syrien, zweifelt an den Behauptungen Washingtons. Sie hält Aufständische für die jüngsten (und auch die vorherigen siehe IMI-Aktuell 2013/126) Giftgasangriffe für verantwortlich, um so die USA zu einem Militärschlag zu bewegen. „Vorerst hat die Expertenkommission keine Beweise dafür bekommen, dass die C-Waffen von der Regierungsarmee eingesetzt wurden. […] Gemäß unseren Ermittlungen liegen starke, wenn auch nicht unwiderlegbare Beweise dafür vor, dass die Seite der Opposition und nicht die Regierungstruppen Sarin eingesetzt hat.“. Allerdings betonte del Ponte auch, dies sei keine abschließende Wertung, die Untersuchungen müssten noch „vertieft“ werden. (jw)