IMI-Analyse 2012/005 - in: AUSDRUCK (April 2012)

Polizeiabkommen als Tauschwährung im Rüstungsexportschacher ?

Mexikos Regierung im Genuss der „Unschuldsvermutung“

von: Peter Clausing | Veröffentlicht am: 2. April 2012

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Im Frühsommer 2011 verwiesen Guido Westerwelle und Christian Wulff bei ihren Besuchen in Mexiko auf ein geplantes Abkommen zur Polizeizusammenarbeit. Solche bilateralen Abkommen hat Deutschland mit zahlreichen Ländern abgeschlossen, darunter auch einige, in denen von Sicherheitskräften massive Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Auch im Fall von Mexiko handelt es sich um den geplanten Vertrag mit einem Land, das seit Jahren wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen in der Kritik steht. Hinzu kommt, dass wir es hier mit einem Land zu tun haben, das sich nach außen hin geradezu aggressiv darum bemüht gut dazustehen. Schon vor fünf Jahren beschrieb die damalige Generalsekretärin von Amnesty International, Irene Khan, ihre Eindrücke nach einer Unterredung mit Präsident Felipe Calderón folgendermaßen: „Mexiko hat eine zweigleisige Annäherung an das Thema Menschenrechte gewählt. Auf internationaler Ebene glänzt es, während es im eigenen Land bei der wirksamen Durchsetzung der Menschenrechte für alle Mexikaner scheitert.“[1] Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko (DMRK), ein Zusammenschluss von 15 Organisationen, sieht das ähnlich. Sie befürchtet, dass das angestrebte Abkommen zur Polizeizusammenarbeit, das auf einen Entwurf des mexikanischen Außenministeriums vom Dezember 2010 zurückgeht,[2] weniger der Abwehr der organisierten Kriminalität dient, als vielmehr ein weiterer Beleg für die Glaubwürdigkeit Mexikos als rechtsstaatlicher Partner sein soll. Die deutsche Politik hilft bei dieser Imagepflege und erwartet Gegenleistungen im wirtschaftlichen Bereich – Marktzugang für den Export von Rüstungsgütern und Sicherheitstechnologie, aber auch im Bereich der „Green Economy“. Vom Auswärtigen Amt wird zwar anerkannt, dass der Einsatz der mexikanischen Sicherheitskräfte mit gravierenden Menschenrechtsproblemen behaftet ist, doch die deutsche Regierung besteht darauf, dass der mexikanischen Regierung die „Unschuldsvermutung“ (benefit of doubt) zugestanden werden müsse, denn diese arbeite ja an der Verbesserung der Menschenrechtssituation.

„Unschuldsvermutung“ ohne Grundlage

Bisher ist allerdings kaum eine Verbesserung der Menschenrechtslage im mexikanischen Alltag zu spüren. Formale Rechtsakte werden als „bahnbrechend“ gefeiert, obwohl bislang keiner dieser Akte zu einem grundlegenden Wandel in der alltäglichen Praxis von Polizei und Gerichten geführt hat. Dazu zählt das zweifellos begrüßenswerte Grundsatzurteil des Obersten Gerichts Mexikos vom 12.07.2011, dem zufolge die Militärgerichtsbarkeit nicht mehr zuständig sein soll, wenn Angehörige der Streitkräfte der Vergewaltigung und Folter von Zivilpersonen angeklagt sind. Das Grundsatzurteil kommt damit einem bereits im Jahr 2009 verhängten Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach. Ob dieses Grundsatzurteil tatsächlich zur Richtschnur in der Rechtspraxis wird, bleibt abzuwarten, denn die Definition der Straftatbestände, die dann vor Zivilgerichten weiter zu verhandeln sind, liegt im Ermessen der Militärgerichte.

Die deutsche Politik hat in Fragen der Menschrechtsverletzungen eine große Geduld mit der mexikanischen Regierung. Die Verbesserungen in diesem Bereich sind marginal. Die im Dezember 1984 von der UNO verabschiedete Antifolterkonvention wurde von Mexiko im Januar 1986 ratifiziert. Im Jahr 2008, also 22 Jahre später, wurde schließlich eine Justiz-Reform verabschiedet, in deren Rahmen Folter in Polizeiverhören und die Verwendung von unter Folter erpressten Geständnissen vor Gerichten verhindert werden sollen. Vier Jahre später – 2012 – haben sieben von 32 Bundesstaaten entsprechende Gesetze verabschiedet. In einigen Bundesstaaten gibt es Bemühungen, durch die vorherige Verabschiedung gegenläufiger Gesetze, die Anwendung späterer Antifoltergesetze zu verhindern.

In dem Ende 2006 von Präsident Calderón ausgerufenen „Krieg gegen den Drogenhandel“ haben bisher rund 50.000 Menschen ihr Leben verloren. Während Calderón behauptet, dass nur ein Prozent davon unschuldige zivile Opfer seien,[3] widersprechen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure vehement dieser Darstellung. Nach Einschätzung eines vor wenigen Monaten veröffentlichten Berichts von Human Rights Watch (HRW) werden in den meisten Fällen Tötungen durch Sicherheitskräfte gar nicht untersucht. Zudem gibt es gut dokumentierte Belege für willkürliche Tötungen von Menschen durch die Sicherheitskräfte, die das Pech hatten, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.[4] Hinzu kommt eine ständig wachsende Zahl von Aktivisten politischer und sozialer Bewegungen sowie Journalisten, die ermordet, entführt oder bedroht werden. Häufig stehen Sicherheitskräfte in Verbindung zu diesen Taten. Wie häufig die geistige Urheberschaft bei Politikern und lokalen Machthabern zu suchen ist, lässt sich aufgrund der in Mexiko verbreiteten Straflosigkeit nicht abschätzen.[5]

Bemerkenswert ist schließlich, dass die deutsche Außenpolitik für die mexikanische Regierung die Unschuldsvermutung einfordert, während mexikanische Politiker Menschenrechtsaktivist_innen als Lügner oder gar als Komplizen der organisierten Kriminalität darstellen. Präsident Calderón selbst drückte seinen Frust darüber aus, immer wieder Beschwerden über Menschenrechtsvergehen von Militärs zu hören, die „nicht wahr“ seien,[6] und der mexikanische Marineminister, Mariano Francisco Saynez Mendoza, verkündete am 26.7.2011: „Kriminelle Banden versuchen das Prestige und den guten Ruf der [staatlichen] Institutionen zu besudeln, indem sie sich bürgerlicher Gruppierungen bedienen, die … auf das perverse Spiel der Kriminellen hereinfallen sollen, mit dem Banner der Menschenrechte den Institutionen Schaden zuzufügen…“.[7]

Dabei spricht selbst die offizielle Statistik eine deutliche Sprache: Im Zeitraum von Dezember 2006 bis Juli 2011 erhielt die Nationale Menschenrechtskommission 5055 Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, die von Militärs gegenüber Zivilisten begangen wurden. Daraus wurden in 86 Fällen (1,56 %) Empfehlungen abgeleitet, bei denen es in 13 Fällen zur Einleitung von Strafverfahren gegen eine oder mehrere Personen kam – also bei 0,3 % der eingegangenen Beschwerden.[8] Im zivilen Bereich sieht es nicht besser aus. Die Tatsache, dass in Mexiko nach unterschiedlichen Angaben nur acht bis zwölf Prozent aller Straftaten überhaupt angezeigt werden und etwa 98 Prozent aller Delikte straffrei bleiben,[9] hat vor allem mit dem fehlenden Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und mit Ineffizienz und Korruption bei den Gerichten zu tun.

Sicherheitskooperation und Rüstungsexporte

Vor diesem Panorama entfaltet sich eine deutsch-mexikanische Sicherheitskooperation mit diplomatischen und kommerziellen Komponenten. Zwar sind die Kriegswaffenexporte nach Mexiko im Jahr 2010 eingebrochen (siehe Grafik), wobei dies eher am Auslaufen abgeschlossener Verträge gelegen haben dürfte als am Wirksamwerden des bislang noch geltenden Exportverbots für G36-Sturmgewehre, das durch eine gegen die Geschäftsführer der Firma Heckler & Koch erstattete Strafanzeige des Bundessprechers der Deutschen Friedensgesellschaft, Jürgen Grässlin, zustande kam, denn die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde erst 6 Monate nach der Anzeige, im Dezember 2010, aktiv. Doch die deutsch-mexikanische Industrie- und Handelskammer (CAMEXA) hat in Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft inzwischen eine Charmeoffensive gestartet. Am 15. und 16. Februar präsentierten 21 Unternehmen in einer in Mexiko organisierten Veranstaltung „deutsche Sicherheitstechnik“. Die über 40 Vertreter des mexikanischen Verteidigungs- und des Marineministeriums „zeigten sich beeindruckt von dem deutschen Angebot“.[10] Die EADS-Tochter Eurocopter, die derzeit zwölf Militärhubschrauber des Typs EC725 an die mexikanische Armee liefert (geschätztes Volumen 60 Millionen Euro), war mit dabei.[11] Laut CAMEXA hat die mexikanische Regierung im Jahr 2011 fast fünf Milliarden Euro zur Aufrüstung ihrer Streitkräfte ausgegeben. Dieser Trend scheint sich fortsetzen, denn die CAMEXA bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie am 16.4.2012 in Berlin eine kostenfreie Informationsveranstaltung zum Thema „Markterschließung: Sicherheitstechnologie in Mexiko“. Bei dieser Veranstaltung steht laut Ankündigung der „zivile Sicherheitsmarkt“ mit einem „Volumen von ungefähr 6,2 Milliarden Euro pro Jahr“ im Vordergrund.[12]


Fazit

Von der mexikanischen Zivilgesellschaft gehen verzweifelte Bemühungen aus, der gescheiterten Strategie des „Krieges gegen den Drogenhandel“ Friedenstiftende Alternativen entgegen zu setzen. Die Anfang Mai 2011 von dem Journalisten und Poeten Javier Sicilia initiierte nationale Kampagne „Für einen Frieden mit Gerechtigkeit und Würde“ stellt die Strategie des militärischen Vorgehens in Frage. Am 7. August 2011 präsentierten der Rektor der Nationalen Autonomen Universität Mexikos, José Narro Robles, und der Präsident des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs zusammen mit anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens „30 Vorschläge“, die sich an die politischen und sozialen Sektoren der Gesellschaft richten, um die Sicherheitsstrategie Mexikos zu korrigieren.[13] Der jüngste diesbezüglich Versuch ist ein von zig Organisationen und prominenten Einzelpersonen unterschriebene „Proklamation zur Rettung der Nation“.[14]

Die mexikanische Regierung hingegen setzt weiterhin auf eine militärische Lösung. Von der deutschen Regierung erhält sie Rückendeckung und deutsche Unternehmen beeilen sich, von der Fortsetzung dieser verfehlten Politik zu profitieren.

Anmerkungen

[1] Mexico: Amnesty International completes High Level Mission – President Calderon commits to human rights. News Service No 152, 7 August 2007 (AI Index AMR 41/048/2007 – Public).

[2] Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zur Sicherheits- und Rüstungskooperation mit Mexiko, BT-Drs. 17/8275.

[3] Human Rights Watch: Neither Rights Nor Security. Killings, Torture, and Disappearances in Mexico’s “War on Drugs”, 09.11.2011, S. 163. Calderón verkündete diese Zahl in einer Rede am 4.8.2010.

[4] Ebd. S.182-206.

[5] Schulz, C.: Mexiko: Gewalteskalation und Straflosigkeit. GIGA Focus Nr. 12/2011.

[6] Human Rights Watch (2011): a.a.O, S. 10.

[7] Delincuentes usan como bandera los derechos humanos :Saynez, Milenio, 26.7.2011.

[8] Die Zahlen sind den 86 Empfehlungsschreiben der Nationalen Menschenrechtskommission an das Verteidigungsministerium entnommen.

[9] Schulz, a.a.O.

[10] Experten präsentierten Militärs deutsche Sicherheitstechnik, Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer, Pressmitteilung, 21.02.2012; URL: http://mexiko.ahk.de.

[11] Clausing, P.: Mexiko: Simulierte Demokratie im Belagerungszustand, in: AUSDRUCK April/2011, S.30.

[12] Informationsveranstaltung: Zivile Sicherheitstechnologie in Mexiko, Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer; URL: http://mexiko.ahk.de.

[13] Convoca Rector José Narro a derrotar ‘unidos y articulados’ al crimen, el delito y la justicia, Boletín UNAM-DGCS-466, 08.08.2011.

[14] Mexiko: Proklamation zur Rettung der Nation, Chiapas 98, 24.03.2012; URL: http://www.chiapas.eu/.