Leider überlassen es auch im Falle der Anschläge auf die Nord Stream Pipelines die anderen Fraktionen im Bundestag weitgehend der extrem rechten AfD, der Bundesregierung Intransparenz vorzuwerfen und auf Aufklärung zu drängen. Diese hat eine Große Anfrage gestellt, auf die nun eine „Antwort“ vorliegt (und in der auch Aussagen von Angehörigen anderer Fraktionen aus den ansonsten kritisierten Leitmedien zitiert werden, die ebenfalls auf Aufklärung drängen).
Fast alle Fragen bleiben unbeantwortet. Obwohl die Bundesregierung in ihren Vorbemerkungen behautet, es sei ihr „ein wichtiges Anliegen, dass die Hintergründe der Tat aufgeklärt und die hierfür verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden“ und sie dabei „den durch die deutschen Ermittlungsbehörden unabhängig geführten Ermittlungen uneingeschränkt [vertraut]“, begründet sie dies mehrfach folgendermaßen:
„Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die den Restriktionen der ‚Third-Party-Rule‘ unterliegen, welche den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft. […] Lägen solche Informationen vor, wären diese evident geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse beinhalten, die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an die deutschen Nachrichtendienste weitergeleitet wurden. Ein Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der ‚Third-Party-Rule‘ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe der Nachrichtendienste des Bundes am internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der besonderen Sensibilität der Informationen für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen.“
Ohne sich damit in irgendeiner Weise die Positionen der AfD zueigen zu machen, sei hier jener Abschnitt der Vorbemerkungen der Fragesteller zitiert, indem sie Forderungen anderer Politiker*innen nach Aufklärung (oder einer „plausible Erzählung“!) nach Aufklärung wiedergeben:
„Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste stellte Anfang Januar 2023 folgende Forderung: ‚Die Bundesregierung muss sehr bald ihr Schweigen brechen, Transparenz schaffen oder wenigstens eine plausible Erzählung der Ereignisse vom 26. September vorlegen.‘ Sein Stellvertreter stellte fest, dass die Öffentlichkeit informiert werden müsse, da wilde Spekulationen über die Täterschaft in dieser unklaren Situation nicht ungefährlich seien. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ralf Stegner erklärte Anfang März 2023: ‚Es ist sehr ungewöhnlich, dass man bei einem Angriff wie diesem – einem spektakulären Angriff wie diesem – nach Monaten keine Informationen hat, die öffentlich sind‘, sagte Stegner. ‚Ich kann mich an kein vergleichbares Ereignis erinnern, bei dem wir etwas Ähnliches gesehen hätten‘.“