IMI-Standpunkt 2011/055

Die neue Konzeption der Reserve – die strategische Militarisierung der Gesellschaft


von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 18. November 2011

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Hier zum PDF

 

Bei der Bundeswehrreform handelt es sich um eine quantitative Ab- und qualitative Aufrüstung der deutschen Streitkräfte. Ohne Grundwehrdienstleistende und mit weniger Gesamtumfang sollen zukünftig mehr Soldaten für den Auslandseinsatz bereitstehen sowie grundsätzlich immer umfangreichere Aufgaben des internationalen Krisenmanagements durch deutsche Kräfte bewältigt werden. Es war somit von Anfang an zu erwarten, dass die Bundeswehr im Zuge ihrer Reform zu einer „Armee im Einsatz“ zahlreiche Aufgaben und Tätigkeitsbereiche an Privatunternehmen, zivilgesellschaftliche Netzwerke und insbesondere die Reservisten und ihre Verbände auslagern wird. Der mittlerweile vorgelegte „grundsätzlich gebilligte Entwurf“ einer neuen „Konzeption der Reserve“ bestätigt dies (1). Angesichts der verstärkten Ausrichtung der Bundeswehr auf Auslandseinsätze bei gleichzeitigem Personalabbau soll die Reserve „die personellen Fähigkeiten des BMVg und aller Organisationsbereiche der Bundeswehr“ ergänzen und verstärken, wie es wiederholt heißt. Somit sei es „die Neuausrichtung der Bundeswehr“ selbst, welche „die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Reservisten … erweitert“. Deshalb soll die neue Konzeption der Reserve „die notwendigen Rahmenbedingungen“ schaffen, um „die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr zu sichern, die Durchhaltefähigkeit zu erhöhen, alle Organisationsbereiche (OrgBer) zu entlasten und in der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen“.

Hierfür werden die Struktur der Reservisten von Grund auf umgebaut und neue Möglichkeiten der Einberufung der Reservisten geschaffen. Dies soll den Zugriff des Verteigungsministeriums auf die Reservisten auch in Friedenszeiten deutlich intensivieren und etwa ein „fortdauerndes Begleiten und Betreuen der Angehörigen der Reserve während ihrer zivilberuflichen Entwicklung hinsichtlich der militärischen Nutzbarkeit“ ermöglichen. Notwendig ist hierzu u.a. eine verstärkte Einbeziehung „der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes“, um „einen optimalen Verwendungsaufbau der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sowohl für eine militärische als auch für eine zivile Karriere zu erreichen.“

Der „Aufgaben- und Verantwortungsbereich für Reservisten“ wird insbesondere in drei Bereichen „erweitert“: Neben dem verstärkten Einsatz von Reservisten auch bei Auslandseinsätzen soll insbesondere deren „Mittlerfunktion“ gegenüber der Zivilgesellschaft und ihre Rolle beim so genannten Heimatschutz gestärkt werden.

 

Im gesamten Aufgabenspektrum … und bei der Nachbereitung

Weiterhin gilt, dass Reservisten sowohl im Falle von „Beistandsverpflichtungen“ gegenüber der NATO als auch im „zurzeit unwahrscheinlichen“ Fall eines „Existenz bedrohenden Angriff[s] auf das Bündnis als Ganzes“ den „Nukleus“ für einen „angemessenen Aufwuchs“ bilden sollen, also zur Waffe gerufen werden können. Freiwillig können sie hingegen jederzeit „im internationalen Aufgabenspektrum der Bundeswehr von Beobachtermissionen und internationaler Konfliktverhütung über Krisenbewältigung einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus bis hin zu Frieden erzwingenden Kampfeinsätzen eingesetzt werden.“ Besonders eigneten sich Reservisten jedoch „als Spezialisten für Zivil-Militärische Zusammenarbeit/Ausland“ und könnten auch „als eigenständige Operation“ einen „Beitrag zum Wiederaufbau“ nach Interventionen leisten. Zukünftig sollten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Reservisten auch bei der militärischen Ausbildungshilfe einzusetzen. Das Papier verschweigt jedoch zumindest einen Grund, warum sich Reservisten für diese Einsätze besonders gut eignen: Gerade der Graubereich zwischen zivilen und militärischen Einsatzkräften, wie ihn u.a. Reservisten abbilden, ist bei aktuellen Interventionen von großer Bedeutung. So untersagte etwa die UN-Resolution 1973 die Stationierung von Bodentruppen in Libyen, zugleich entsandte jedoch die EU bereits während des NATO-Bombardements „humanitäre Teams“, „Sicherheits-“ und „Kommunikationsexperten“, deren Tätigkeit auch in geheimdienstliche Bereiche reichte. Werden solche Einsatzkräfte unbewaffnet und/oder unter zivilem Kommando eingesetzt, setzt dies etwa in Deutschland keine Zustimmung des Parlamentes voraus. Von Vorteil ist es jedoch zweifellos, wenn diese gute Kontakte zum und Kenntnisse des Militärs haben und ggf. sogar flexibel unter dessen Kommando gestellt werden können.

 

Die Durchdringung der Gesellschaft

Grundsätzlich nehme die Reserve jedoch v.a. auch in Deutschland selbst eine „Mittlerfunktion für die Bundeswehr in der Gesellschaft“ wahr. Dabei sollen sich „Reservisten als ‚Staatsbürger mit Uniform’“ wahrnehmen und „im Sinne der Grundsätze der Inneren Führung“ handeln. Dabei sei auch „zum Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger im Frieden“ eine „kurzfristige Verfügbarkeit notwendig“, da „bereits im Frieden“ der „Einsatz von Angehörigen der Reserve in größerem Umfang“ erforderlich sein könnte. Weisungsbefugt ist dabei der Beauftragte für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr (BresAngelBw), der „in einer regelmäßig herauszugebenden ‚Weisung für die Reservistenarbeit‘ … die Vorgaben und die Schwerpunkte für die Reservistenarbeit der Bundeswehr sowie den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) und den Beirat Reservistenarbeit“ festlegt und deren Umsetzung überprüft. Hierbei wird er durch das Bundesverteidigungsministerium und das im Streitkräfteamt eingerichtete „Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr“ unterstützt.

„Entscheidende Voraussetzung für die Zielerfüllung der Reservisten“, die im Übrigen „auf einen längeren Zeithorizont ausgelegt“ ist, sei es dabei, „interessierte und geeignete Reservisten sowie qualifizierte Ungediente für die Bundeswehr zu gewinnen bzw. an sie zu binden.“ Von besonderer Bedeutung sind hierfür natürlich „potenzielle zivile Führungskräfte der Zukunft“: „Diesen Personenkreis zu gewinnen, ist erklärtes Ziel. Der VdRBw [Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.] leistet dazu durch zielorientierte Information und Betreuung an Hochschulen einen unterstützenden Beitrag zur Personalgewinnung“. Für „ihre Mittlertätigkeit“ seien die eingesetzten Reservisten deshalb „insbesondere in sicherheitspolitischen Fragen weiterzubilden“. Hierfür sollen neben Reservisten auch „Ungediente“ auf freiwilliger Ebene in „dienstliche Vorhaben der Streitkräfte“ eingebunden werden, um etwa „Führungskräfte aus dem zivilen Bereich als Multiplikatoren für die Bundeswehr zu gewinnen“ oder „Ungediente über die Streitkräfte zu informieren und sie ggf. mit Blick auf ihre zivilberuflichen Qualifikationen für die Streitkräfte zu gewinnen.“

Bemerkenswert an dieser „Mittlerfunktion“ der Reserve aus Sicht des Verteidigungsministeriums ist, dass sie die in der Debatte um die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht häufig vorgebrachte Angst vor einem „Staat im Staate“ nicht im Geringsten aufgreift. Die Mittlerfunktion ist geplant, hierarchisch und einseitig. Die Reservisten sollen „zielorientiert“ informieren, „gewinnen“ und „an die Bundeswehr binden“. Eine potentielle Funktion für die „demokratische Kontrolle der Bundeswehr“ im Rahmen der „Mittlerfunktion“ ist in keiner Weise vorgesehen, sondern alleine die einseitige Durchdringung der Gesellschaft durch die Reservisten.

 

„Heimatschutz“

Als „wesentliche Aufgabe … der Reserve“ gilt jedoch v.a. der „Heimatschutz“, bei dem ihre Rolle „gestärkt“ werden soll. Hierunter wird auch der „Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor asymmetrischen und insbesondere terroristischen Bedrohungen“ verstanden, also auch der Einsatz im Inneren in Friedenszeiten. Besonders auffällig ist, dass zu den Aufgaben der Bundeswehr laut Konzeption auch die „Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand“ gehört. Während es sich bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und innerem Notstand um Ausnahmesituationen handelt, bei denen der Einsatz der Bundeswehr im Innern bereits im Grundgesetz verankert ist, handelt es sich beim „Schutz kritischer Infrastrukturen“ um eine kontinuierliche Aufgabe, die zukünftig offensichtlich auch aufgrund vager Gefahrenprognosen, „wenn nur [die Bundeswehr] über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt oder wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch Kräfte der Bundeswehr gewährleistet werden kann“ an die Soldaten und Reservisten übergehen soll. Entsprechend seien sie bereits „in die Vorbereitung dieser Zusammenarbeit der Bundeswehr mit zivilen Kräften und Partnern eng einzubinden und an gemeinsamen Übungen zu beteiligen.“

Hierzu sollen neben den seit 2007 bereits geschaffenen Bezirksverbindungskommandos (BVK) und Kreisverbindungskommandos (KVK) u.a. so genannte „Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)“ aus Reservisten gebildet werden. Diese sollen „Sicherungs-“ und „Unterstützungsaufgaben“ im Inneren wahrnehmen können, wobei „jeder wehrrechtlich verfügbare Reservist … in die RSUKr [und zwar für bis zu drei Monaten jährlich] beordert werden“ – kann. Wie genau die „Territoriale Reserve“ strukturiert sein soll, wird gegenwärtig von der Streitrkäftebasis, der sie zukünftig unterstehen soll, ausgearbeitet.

 

Anmerkungen
(1) http://www.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzU3NjM3NmYzODZmNmEyMDIwMjAyMDIw/kdr_gebilligter_entwurf.pdf
sowie: http://t.co/BAEHcZSF
Alle Zitate sind diesem Text entnommen.