IMI-Standpunkt 2008/027

Kongo: Foltervorwürfe verdichten sich

Humanitäre Begründung von Militäreinsätzen wird immer mehr zur Farce - Keine Abschiebungen in die DRC!

von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 23. April 2008

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Artemis und danach
Jahrelang wurden die Fürsprecher einer Militarisierung der EU nicht müde, ihre erste eigenständig durchgeführte militärische Operation Artemis 2003 in der DR Congo als vorbildlich zu loben. Was die 1.400 Soldaten, die seinerzeit für 3 Monate in der Provinzhauptstadt Bunia sowie im benachbarten Uganda und im Tschad, wo mittlerweile ein weiterer EU-Militäreinsatz stattfindet, genau gemacht haben, blieb allerdings unklar. In den offiziellen Verlautbarungen hieß es stets, es sei auf eine humanitäre Notlage reagiert worden, doch an der Situation vor Ort änderte sich nichts.
Was anschließend geschah, ist mittlerweile klar: Die EU verbesserte aufgrund der Erfahrungen in der DRC ihre Kooperation mit der UN, sie stellte Battle-Groups für weitere Einsätze in Afrika auf und verließ den Kongo nie ganz: In der Hauptstadt Kinshasa bildete sie Polizeieinheiten für den Präsidenten Kabila aus und entsandte Offiziere, welche die Regierung bei der Koordination ihrer versprengten Militäreinheiten unterstützen sollen. 2006 folgte ein weiterer großer Militäreinsatz in der Hauptstadt Kinshasa, um Kabilas Wiederwahl abzusichern. Wieder mit einem Mandat der UN und wieder mit vermeintlich humanitären Motiven. Kabila zerschlug anschließend die Miliz seines größten Konkurrenten Bembas, dem Chef der parlamentarischen Opposition, der seitdem im Exil lebt. Auch Proteste gegen Wahlbetrug ließ er blutig niederschlagen. Ende 2007 flammte im Osten des Landes erneut der Bürgerkrieg auf, weil Kabila seine Truppen in ein blutiges Gefecht mit Milizen schickte. Die EU war derweil damit beschäftigt, weitere Militäreinsätze in der angrenzenden Zentralafrikanischen Republik und dem Tschad vorzubereiten. Offiziell sollen Flüchtlingslager bewacht werden, während die UN wiederum Polizeieinheiten der jeweiligen Präsidenten Bozizé und Déby ausbilden. Beide sind durch einen Putsch an die Macht gekommen.

Viereinhalb Jahre nach dem Artemis-Einsatz kommen nun brisante Details ans Licht. Offensichtlich ist im französisch-schwedischen Lager Chem Chem in Bunia gefoltert worden. Wie erste Medienberichte aus Schweden am 2.4.2008 berichteten, sei ein junger Kongolese gezwungen worden, sich bis auf die Unterhose auszuziehen und unter Schlägen an einer Leine durch das Camp gezogen worden. Er bekam eine Haube aufgesetzt und seine Hinrichtung wurde simuliert. All dies habe mit Einverständnis des Lagerkommandierenden Christophe Rastouil und unter den Augen schwedischer Elite-Soldaten stattgefunden. Internen schwedischen Berichten zufolge sei bei der weiteren Vernehmung auch „elektrische Ausrüstung“ zum Einsatz gekommen. Die französischen Streitkräfte führten auf Druck Schwedens ebenfalls eine interne Untersuchung durch, deren einziges Ergebnis war, dass ein junger Mann am fraglichen Tag festgenommen und schließlich wieder freigelassen wurde. Der betroffene Kongolese konnte bis heute nicht aufgefunden werden, der Lagerkommandant dementierte, von einem solchen Vorgehen zu wissen und behauptet, er würde solches niemals tolerieren. Die EU hingegen will mit all dem nichts zu tun haben. Sie hätte ohnehin keine Kompetenzen, Ermittlungen innerhalb der Streitkräfte durchzuführen, insofern handele es sich um ein rein französisches Problem. Dies ist theoretisch sogar richtig, stellt aber die gesamte Konstruktion von gemeinsamen Einsätzen vor ein großes Problem. Denn die Führung dieser obliegt stets dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSC). Wenn die Führung militärischer Einsätze aber keine Ermittlungen durchführen und Verantwortung übernehmen kann, wer dann?

Kein Schutz von Flüchtlingen
Flüchtlingslager zu schützen, lautet der offizielle Auftrag der EU-Truppen unter französischer Führung nun auch im Tschad. Deshalb will Österreich seine Kosten für die militärische Beteiligung auch als Entwicklungshilfe abrechnen. Noch bevor der Einsatz richtig begann, haben sich französische Soldaten aber über die Grenze in den Sudan bewegt, einer von ihnen kam dabei um. Die Regierung des Sudan fürchtet sicher nicht ganz zu unrecht, dass die EU-Präsenz im Nachbarland gegen sie gerichtet ist.

Wenn es der EU um den Schutz von Flüchtlingen ginge, müsste sie diejenigen, die tatsächlich geflohen sind, aufnehmen und nicht paramilitärisch abwehren und im Meer ertrinken lassen. Im Gegenteil schieben die Mitgliedsstaaten regelmäßig auch in die DRC ab. „Abschiebungen nach Kongo sind für die Bundesregierung überhaupt kein Problem“, berichtet beispielsweise Rechtsanwalt Gimpl aus Nürnberg, erst vor kurzem hätte Deutschland auch Menschen aus Ruanda über Moskau abgeschoben. Er vertritt einen jungen Mann aus Kinshasa, der am 18.4.2008 in der Ausländerbehörde Heilbronn festgenommen wurde. Kindoqui Nzongo lebt seit 15 Jahren in Deutschland, hat eine Verlobte in Nürnberg. Von der Bleiberechtsregelung konnte er nicht profitieren und noch während er auf seine Papiere aus der DRC wartete, um heiraten zu können, lief seine Duldung ab. Nach drei Monaten ohne Aufenthaltsstatus hatte er alle Dokumente zusammen, doch jetzt fehlte die Duldung. Der Rechtsanwalt habe grünes Licht von der Ausländerbehörde bekommen, dass Nzongo eine neue Duldung bekäme, aber eben keine verbindliche Zusage. Kindoqui Nzongo hatte deshalb Angst, wollte sie nicht alleine abholen. Nach drei Wochen fuhr er mit einem Bekannten nach Heilbronn, aber seine Sachbearbeiterin war nicht da. Am nächsten Tag war sie wieder nicht da, aber eine andere hielt Rücksprache, rief die Polizei und ließ ihn festnehmen. Der Amtsrichter in Heilbronn verordnete Abschiebehaft. Nun sitzt Nzongo in Rottenburg in Abschiebehaft. Nicht weil er etwas verbrochen hätte, sondern weil er aus der DRC kommt und unter Zwang dorthin zurückgebracht werden soll. Sein Anwalt hat nun einen Eilantrag gegen die Abschiebung beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt und sieht gute Chancen, dass dieser Erfolg hat. Nicht, weil die humanitäre Lage in der DRC katastrophal wäre, dies steht einer Abschiebung nicht im Wege, sondern weil mit der Abschiebung die unmittelbar bevorstehende Ehe verhindert würde. Denn: „Nach der Abschiebung wieder legal in die EU einzureisen, ist nahezu unmöglich“, so Rechtsanwalt Gimpl, „die Ehe aber steht unter dem Schutz des Grundgesetzes“.

Für die Anordnung der Abschiebung ist das Regierungspräsidium Stuttgart verantwortlich:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 16 – Eingliederung, Ausländer- und Asylrecht
Referatsleiter:
Herr Joite
Telefon: 0711 904-90411680
E-Mail: abteilung1@rps.bwl.de

Wir dokumentieren im Folgenden eine Pressemitteilung des Tübinger Bündnisses gegen Abschiebehaft und der Studiengruppe „aus dem Schatten!“:

Pressemitteilung: Keine Abschiebung an den Kongo. Schutz der Ehe gilt für alle!

Kindoqui Nzongo aus der Demokratischen Republik Kongo sitzt seit Freitag in Abschiebehaft in Rottenburg. An diesem Tag wollte er in der Ausländerbehörde Heilbronn eine neue Duldung abholen, das letzte Dokument, das ihm fehlte, um endlich seine Verlobte zu heiraten. Stattdessen wurde er verhaftet und eingesperrt. Ihm droht in den nächsten Tagen die Abschiebung nach Kinshasa.

Seit 15 Jahren lebt Kindoqui Nzongo in Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, weil weder die dort herrschende Armut, der Bürgerkrieg noch das Milizenunwesen in Deutschland als Fluchtgrund anerkannt werden. Viele Flüchtlinge erhalten statt einem Aufenthaltstitel nur immer wieder eine auf wenige Monate befristete „Duldung“, lediglich eine „Aussetzung der Abschiebung“, die, wie auf dem Papier vermerkt ist, erlischt, sobald „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ eingeleitet werden. Das Bundesinnenministerium betrachtet die Duldung als „Instrument der Feinsteuerung“, betont aber, dass sich Menschen mit einer Duldung widerrechtlich in Deutschland aufhielten.

„Menschen mit einer Duldung leben in einem Zustand, der weder Integrationsperspektiven bietet noch mit den Menschenrechten zu vereinbaren ist“, so Christina Lede Abal von der Studiengruppe „Aus dem Schatten!“, die im Raum Stuttgart zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen Illegalisierter forscht. Um ihn zu beenden wurde von Flüchtlingen und Unterstützergruppen seit Jahren eine dauerhaftes Bleiberecht gefordert. Die Innenminister der Länder haben im November 2006 eine Regelung erlassen, die zwar einigen Geduldeten einen Aufenthaltstitel in Aussicht stellte, doch die Anforderungen waren hoch: keine Vorstrafen in der Familie, eigenständige Sicherung des Einkommens, ausreichend Wohnraum usw. Bei Allen anderen, so hieß es in dem Beschluss der Innenministerkonferenz, solle der Aufenthalt „konsequent beendet“ werden.

Auch Kindoqui Nzongos Antrag auf Bleiberecht wurde abgelehnt und seine Duldung nicht verlängert. In dieser Zeit wartete er gerade auf Papiere aus der DR Kongo, um seine Verlobte in Nürnberg heiraten zu können: Geburtsurkunde, Bestätigung, dass er dort nicht verheiratet ist usw. Keine leichte Aufgabe in einem bürgerkriegsgeschütteltem Land, das bei der Größe Westeuropas nicht einmal 3.000 Kilometer asphaltierte Straßen hat. Jetzt sind alle Papiere da, das Standesamt Nürnberg sieht als einziges Hindernis für die Ehe nur noch die fehlende Duldung. Nzongos Rechtsanwalt verhandelte mit der Ausländerbehörde und habe eine vage Zusage bekommen, dass er diese bekäme. Seine Verlobte meint, es wäre grünes Licht gegeben worden. Doch Nzongo hatte Angst, wollte nicht alleine auf die Behörde gehen, weil er mittlerweile theoretisch „illegal“ war. Drei Wochen dauerte es nach den Verhandlungen, bis er in Begleitung nach Heilbronn fuhr. Seine Sachbearbeiterin war nicht da, eine andere hielt Rücksprache, rief die Polizei und Nzongo wurde durchsucht und in Handschellen abgeführt. Der Amtsrichter bestätigte die Abschiebehaft, die vom Regierungspräsidium angeordnet wurde. Nun sitzt er in Rottenburg.

„Wir werden ihn heute noch besuchen“, so Isabel Dean vom Tübinger Bündnis gegen Abschiebehaft. „Ohne dass sie etwas verbrochen hätten werden die Menschen dort eingesperrt. Ihre Zukunft ist völlig ungewiss und sie haben kaum Kontakte zur Außenwelt“, so Dean. Deshalb hat die Initiative Besuchserlaubnisse beantragt. Langfristig will sie ein Telefon mit internationaler Flatrate in der Abschiebehaftanstalt auf dem Gelände der Rottenburger JVA installieren und finanzieren. Zwei Mitglieder des Bündnisses haben seit kurzem eine Besuchserlaubnis von deren Leitung bekommen.

Nzongos Anwalt hat mittlerweile einen Eilantrag gegen die Abschiebung gestellt. Mit dieser würde die unmittelbar bevorstehende Ehe verhindert, da Nzongo nach einer Abschiebung an den Kongo kaum mehr nach Deutschland zurückkehren könnte. Die Ehe aber ist geschützt durch das Grundgesetz.

„Abschiebehaft, die in Deutschland bis zu 18 Monaten dauern darf, ist eine Barbarei. Hier werden Menschen eingesperrt, ohne dass sie etwas verbrochen haben, nur weil sie wo anders geboren sind“, so Tobias Pflüger, tübinger Abgeordneter im Europäischen Parlament. Als solcher hatte er die DR Kongo erst 2006 besucht, als gerade deutsche Soldaten in der Hauptstadt stationiert waren, offiziell um eine Wahl abzusichern. „Dieser Militäreinsatz hat an der desolaten Lage im Land nichts geändert, im Gegenteil hat er die Regentschaft des Despoten Kabilas abgesichert“, so Pflüger. Kabila hat seit dem den Chef der Opposition aus dem Land vertrieben, Proteste niederschießen und den Bürgerkrieg neu entflammen lassen. „In ein solches Land, wo täglich nach UN-Angaben über tausend Menschen an den Folgen des Konfliktes sterben abzuschieben, ist verantwortungslos“, so Pflüger.

Das sieht die Regierung anders. Abschiebungen in die DR Kongo seien für diese kein Problem, meint der Anwalt Nzongos, sie könnten innerhalb von zehn bis 15 Tagen organisiert werden. Erst kürzlich seien Ruander aus Deutschland über Moskau in das benachbarte Land ausgeflogen worden. Der Anwalt hofft nun allerdings, dass das Regierungspräsidium Stuttgart nicht abschiebt, bevor über den Eilantrag entschieden wurde. Und für diesen Antrag sieht er gute Chancen: „Das Regierungspräsidium darf diese Ehe nicht verhindern“.

Zwei Mitglieder des Bündnis gegen Abschiebehaft werden am heutigen Mittwoch um 14:00h Herrn Nzongo besuchen. Ab etwa 15:00 werden sie telefonisch für Fragen zur Verfügung stehen: 01577 5743326