Beim ZDF wird über den Inhalt der Lieferverträge der US-Kampfflugzeuge F-35 berichtet: “Die Vertragsbedingungen werden US-seitig vorgegeben und sind nicht verhandelbar”, wird aus einem Schreiben des Verteidigungsministeriums (BMVg) an den Haushaltsausschuss zitiert. Weder gegen Preissteigerungen noch Verzögerungen könne etwas unternommen werden. Bei Vertragsstreitigkeiten könnten keine Gerichte angerufen werden und die USA könnten Lieferungen oder anschließende Wartungsarbeiten jederzeit stoppen.
Viel Wirbel gibt es schon seit einiger Zeit um einen möglichen Ausschalter („Killswitch“), mit dem die F-35 im Zweifelsfall von den USA lahmgelegt werden könnte. Das weist das BMVg-Schreiben von sich: „Die deutschen F-35A können entsprechend dem Einsatzkonzept der Luftwaffe eigenständig betrieben werden.“ Allerdings braucht es das auch nicht wirklich, es reicht völlig, wenn die USA keine Softwareupdates mehr liefern würden – denn beim Quellcode ist man völlig abhängig, wie auch das BMVg einräumt: „Deutschland, als Exportkunde, hat keinen vollständigen Zugriff auf Softwarecodes.“
Sicher sind das problematische Bedingungen, die allerdings auch nicht wirklich neu sind. Neu ist allerdings, dass die Kritik daran zu einem Zeitpunkt lauter wird, an dem einerseits über neue F-35-Bestellungen nachgedacht wird und andererseits Versuche unternommen werden, ein deutsches Kampfflugzeug der neuesten Generation zu bauen – zu viele F-35-Ankäufe würden dabei die Realisierungschancen mindern (siehe IMI-Analyse 2026/05). (jw)
