Am 1. Juli 2026 verabschiedete das Kabinett das Reservestärkungsgesetz mit dem künftig ehemalige Soldat*innen je nach Verpflichtungsdauer anschließend der Reserve noch bis zum 45. oder gar 65. Lebensjahr u.a. für regelmäßige Übungen zur Verfügung stehen müssen (siehe IMI-Standpunkt 2026/054). Dementsprechend informiert nun die Bundeswehr darüber, dass die bislang auf sechs Jahre begrenzte Grundbeorderung ausgeschiedener Soldat*innen auf einen bestimmten Dienstposten in der Reserve ebenfalls angepasst wird – Widerspruch ausgeschlossen: „Künftig werden dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten, soweit sie beorderungsfähig sind, bis zum Ende ihrer individuellen Dienstleistungspflicht beordert. Wann diese endet, hängt vom früheren Statusverhältnis, einer eingegangenen Verpflichtung und der Dienstgradgruppe ab. Sie endet zwischen der Vollendung des 45. und des 65. Lebensjahres. […] Einer Beorderung kann nicht widersprochen werden.” (jw)
