IMI-Aktuell 2026/505

Haushalt 2027: Verschiebebahnhöfe

von: 9. September 2026

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Der aktuelle Rechnungshofbericht zum vom Kabinett bereits gebilligten Entwurf des Verteidigungshaushaltes 2027 zeichnet noch einmal die abenteuerlichen Ausgabensteigerungen der letzten Jahre nach. Noch einmal hält der Rechnungshof fest, dass die Ausnahme von der Schuldenbremse für verteidigungsrelevante Ausgaben über 1% des BIP („Bereichsausnahme“) „weder zeitlich befristet noch der Höhe nach begrenzt.“ Dies ermöglicht die Steigerungen des Verteidigungshaushaltes von 52 Mrd. Euro (2024) auf 109,7 Mrd. Euro (Entwurf 2027) plus noch einmal 30 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen (sowie zusätzlicher Ausgaben der Bereichsausnahme).

Auf zwei neue Verschiebebahnhöfe macht der Rechnungshof aufmerksam. Einmal soll der „Deckungskreis“ deutlich ausgeweitet werden. Dadurch wird die sachliche Bindung bewilligter Gelder aufgeweicht und es ermöglicht, Gelder zwischen verschiedenen Posten hin und herzuschieben. Dies bezieht sich auch auf Verpflichtungsermächtigungen, sodass das Volumen gegenseitiger Deckungsfähigkeit auf 6,2 Mrd. Euro (2028), 6,7 Mrd. Euro (2029) und 9,7 Mrd. Euro (2030) steigen soll. Im Ergebnis würde dies laut Rechnungshof „das Budgetrecht des Parlaments und dessen Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten im Haushaltsvollzug erheblich beeinträchtigen.“

Beim zweiten Verschiebebahnhof handelt es sich um Gelder für militärische Infrastruktur. Dies betrifft einmal „Ausgaben von insgesamt 5,8 Mrd. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 4,6 Mrd. Euro (verteilt auf die Jahre 2028 bis 2043)“, die „kurzfristig aus dem Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr, BMV) in den Einzelplan 14 [Verteidigung] verlagert wurden.“

Außerdem werden im Haushaltsentwurf 2027 auch erstmals Gelder aus dem Infrastruktur-Sondervermögen ins den BMVg-Etat verschoben: „Die Bundesregierung entschied mit dem Haushaltsentwurf 2027, diesbezügliche Ausgaben von insgesamt 4,1 Mrd. Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 1,2 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich in den Einzelplan 14 zu verlagern.“ (jw)