[0701] IMI-Factsheet: Potentiell Autonome Waffen / Analyse: Drohnenvorfall & BND-Reform
von: 20. August 2026
Online-Zeitschrift „IMI-List“
Nummer 0701 – 29. Jahrgang
Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser IMI-List findet sich
1.) die aktualisierte Sonderseite zum 30. IMI-Geburtstag;
2.) das brandneue IMI-Factsheet: Potentiell autonome Waffensysteme;
3.) ein IMI-Artikel zum Leipziger Drohnenvorfall und der geplanten BND-Reform.
1.) 30 Jahre IMI: Rück- und Ausblicke
Am 8. August 2026 haben wir mit vielen Freund*innen den 30. Geburtstag der IMI gefeiert. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal bei allen ganz herzlich bedanken, die mit uns gefeiert und/oder uns auf die ein oder andere Weise in diesen 30 Jahren unterstützt haben!
Eine Sonderseite mit einigen wenigen Bildern Grußworten Rück- und Ausblicken rund um den Geburtstag findet sich hier: https://www.imi-online.de/2026/07/01/30-jahre-imi/
2.) IMI-Factsheet: Potentiell autonome Waffensysteme
IMI-Factsheet
Potentiell autonome Waffensysteme
https://www.imi-online.de/2026/08/19/potentiell-autonome-waffensysteme/
IMI (19. August 2026)
Seit Jahren warnen KI-Forscherinnen, Völkerrechtlerinnen und Vertreter*innen verschiedener UN-Organisationen vor der Entwicklung, dem Einsatz und der Weiterverbreitung sog. tödlicher autonomer Waffensysteme (Lethal Autonomous Weapon Systems, LAWS). Es handelt sich dabei um Waffensysteme, die ohne das Eingreifen von Menschen über den Einsatz tödlicher Gewalt entscheiden – umgangssprachlich werden sie auch als „Killerroboter“ bezeichnet.
Mittlerweile kommen u.a. in den Kriegen in der Ukraine und denen mit israelischer Beteiligung viele Waffen zum Einsatz, die über ein hohes Maß an Autonomie verfügen und zumindest potentiell als LAWS agieren und eingesetzt werden können. Ob und in welchem Umfang das bereits geschieht, ist jedoch unklar und umstritten – und wird es vermutlich auch noch bleiben.
Wir schlagen deshalb vor, statt LAWS in einem engeren Sinne v.a. „Potentiell autonome Waffensysteme“ zu untersuchen und zu problematisieren und versuchen, das mit diesem Factsheet zu umreißen.
Das Factsheet kann wie immer kostenlos von der IMI-Internetseite heruntergeladen werden: https://www.imi-online.de/2026/08/19/potentiell-autonome-waffensysteme/
Daneben besteht auch wie üblich die Möglichkeit, das Factsheet – gerne auch in größeren Stückzahlen – kostenlos (gegen Porto) bei uns zu bestellen, weil der Druck durch das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIFF) unterstützt wurde: imi@imi-online.de
Wir weisen darauf hin, dass es auch solidarische Kritik am von uns vorgeschlagenen Begriff der „Potentiell autonomen Waffensysteme“ gab: dieser sei verharmlosend, Kamikazedrohnen der Bundeswehr z.B. seien de facto tödliche autonome Waffensysteme, auch wenn sie (noch) nicht in vollautonomen Modus zum Einsatz kämen. Auf der anderen Seite ermöglicht der von uns vorgeschlagene Begriff, einerseits mit Unsicherheiten und Intransparenz umzugehen und auch Systeme zur Entscheidungsunterstützung einzubeziehen, die (noch) nicht eigenständig den Einsatz tödlicher Waffengewalt einleiten oder ausführen können.
Wir bemühen uns sehr, unser Material wenn irgend möglich kostenlos oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen – dies ist aber nur durch die Unterstützung unserer Mitglieder möglich. Deshalb freuen wir uns sehr über jede Form der Unterstützung! IMI-Mitglied werden ist auch online möglich, hier geht’s zur Mitgliederseite (wo sich auch Printformularen finden): https://www.imi-online.de/mitglied-werden/
3.) Artikel: Drohnenvorfall in Leipzig und BND-Reform
IMI-Standpunkt 2026/053
Medien, Nachrichtendienste und BND-Reform
… und was der Drohnenvorfall bei Leipzig (nicht) damit zu tun hat
https://www.imi-online.de/2026/08/14/medien-nachrichtendienste-und-bnd-reform/
Bernhard Klaus (14. August 2026)
Vertrauensverhältnisse: Medien, Polizei und Nachrichtendienste
Im Juli 2020 berichteten zwei Journalisten in den Stuttgarter Nachrichten über den Beginn einer Hausdurchsuchung bei einem IMI-Autor in einem linken Hausprojekt in Tübingen:
„Um sechs Uhr morgens liegt der Tübinger Sternplatz noch im Schlaf. Nur wenige Leute gehen schon zur Arbeit oder warten an der Haltestelle auf den Bus. […] Doch mit der Ruhe ist es schlagartig vorbei. Ein weißer Transporter fährt vor. Die Türen des Fahrzeugs öffnen sich und Polizisten mit Helm und voller Schutzmontur springen heraus. Binnen Sekunden sind sie im Haus. ‚Bullen‘ brüllt jemand drinnen laut. Dann sind schon die Zufahrtsstraßen gesichert, diverse Zivilfahrzeuge und Mannschaftsbusse rücken an. Bewohner werden auf die Straße gebracht, Sachen herausgetragen. […] Zeitgleich stehen starke Einsatzkräfte bei acht weiteren Wohnungen im Land [Baden-Württemberg] vor der Tür. Drei davon sind in Stuttgart, die anderen in Fellbach, Ludwigsburg, Remseck, Winnenden und Karlsruhe.“ (Stuttgarter Nachrichten, 03.07.2020, S. 3)
Der Beitrag enthält keinen Hinweis darauf, dass die geradezu atmosphärische Darstellung der Vorgänge in Tübingen auf Zeugenaussagen beruhe. Damit ist eigentlich klar: die Journalisten, oder zumindest einer von ihnen, waren vor Ort – um sechs Uhr morgens sicher nicht zufällig.
Vier Jahre später gehen Videos viral, die den extrem rechten Verleger Jürgen Elsässer zeigen, wie er vor dutzenden maskierten Polizisten (ebenfalls „um sechs Uhr morgens“) im Morgenmantel die Tür öffnete. Rechte Medien beschwerten sich damals (ausnahmsweise zurecht), dass auch hier ausgewählte Pressevertreter:innen im Vorfeld informiert worden waren und auch nicht an ihrer Arbeit gehindert wurden. Im Gegenteil: die Inszenierung war ziemlich offensichtlich gewollt (anders als im linken Hausprojekt haben die dutzenden uniformierten und vermummten Polizist:innen schließlich brav an der Tür geklingelt…).
Zumindest bei Razzien im Maßstab Elsässer ist es gängige Praxis bei der Polizei, die eingesetzten Kräfte bis zuletzt über das Ziel im Unklaren zu lassen, um zu verhindern, dass sie die Betroffenen oder Dritte warnen. Es ist also offensichtlich, dass zwischen der Polizei- bzw. Einsatzleitung und ausgewählten Pressevertreter:innen teilweise ein besseres Vertrauensverhältnis besteht, als innerhalb des Polizeiapparates. Und es ist völlig klar, dass für die betreffenden Journalist:innen damit zumindest eine gute Story, nachgefragte Bilder und – sofern das Vertrauensverhältnis länger andauert – auch gute Karrierechancen einhergehen.
Es ist außerdem ziemlich offensichtlich, dass z.B. der sog. „Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung“ eine geradezu institutionalisierte Form solcher Vertrauensverhältnisse zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und den betreffenden Medien darstellt. Nach außen hin gibt er sich „investigativ“ und manchmal wirken seine Berichte zumindest auf den ersten Blick auch kritisch gegenüber der Exekutiven – echte „Skandale“ produziert er jedoch nur im Hinblick auf deren jeweilige Opponenten oder versucht es zumindest. Ein Großteil seiner Recherchen stützt sich auf namentlich nicht genannte Vertreter*innen von „Sicherheitsbehörden“, (vermeintliche) Hintergrundgespräche und Dokumente, die „eingesehen“ werden konnten: durchgestoßene Informationen von Polizei- und Nachrichtendiensten, von denen Klickzahlen, Honorare und Karrieren abhängen. Mit durchgestoßenen Informationen lässt sich Stimmung machen, ablenken oder auch testen, wie die Öffentlichkeit auf gewisse Informationen und Narrative reagiert. Das ist und war immer – gesetzlicher Auftrag hin oder her – ein wesentlicher Zweck von Nachrichtendiensten oder zumindest eine inhärente Tendenz ihrer Arbeitsweise. Angeblich geheime, exklusive Nachrichten sind eine wertvolle Ware.
Die bevorstehende „Reform“ der „Nachrichtendienste
Diese Nachrichtendienste sollen in Deutschland aktuell nach regierungsamtlicher Lesart „reformiert“ werden, um wahlweise zu „echten Geheimdiensten“ aufgewertet oder „westlichen Standards“ angepasst zu werden. Unter anderem sollen BND und Verfassungsschutz künftig zu heimlichen Hausdurchsuchungen, Manipulation von elektronischen Geräten, Löschung und Manipulation von Daten auf Speichermedien (und damit der Manipulation von Beweisen) sowie – für diesen Beitrag hier nicht zentral – Sabotage im Ausland ermächtigt werden. Die historische Dimension – dass damit eine weitere zentrale Konsequenz aus dem deutschen Faschismus abgeräumt wird – wird seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs und seiner Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 12. August 2026 zumindest ansatzweise diskutiert. Die internationalen Vergleiche mit den westlichen Partnern – gemeint sind dabei vor.allem CIA, MI-6 und Mossad – bleiben unhinterfragt und reproduzieren damit ein deutsches Großmachtstreben. Der Begriff der „Reform“ bleibt grob verharmlosend – schließlich wird die Rechtsgrundlage auf knapp 700 Seiten im Sinne der „Kriegstüchtigkeit“ und des „noch-nicht-im-Krieg-aber-auch-nicht-mehr-im-Frieden“ quasi neu geschrieben. Das allseitige Geschwafel von einer vermeintlichen „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle“ durch die Zentralisierung im beim BND angesiedelten „Unabhängigen Kontrollrat“ mit vagen Berichtspflichten an das hochgradig korrumpierbare, exklusive Parlamentarische Kontrollgremium ist angesichts der geplanten Kompetenzausweitungen offenkundiger Blödsinn.
Bevor der umfangreiche, nun in großen Teilen vom Kabinett verabschiedete Referentenentwurf zur „Geheimdienstreform“ öffentlich war, stammten die besten Informationen hierzu von Florian Flade, Mitglied im o.g. Rechercheverbund, der sehr viele der vom Verbund erstellten Beiträge bei tagesschau.de (mit)verantwortet. Ihn hatte die IMI bereits 2022 als jemanden beschrieben, „der sich gerne investigativ gibt, aber eher als Pressesprecher der deutschen Sicherheitsbehörden agiert“ und im September 2025 erste Andeutungen von ihm zur anstehenden „Reform“ dahingehend kritisiert, sie enthielten wenige Informationen, sondern „breite[n] eher einen Stimmungsteppich aus“.
Der „Drohnenvorfall“ am Flughafen Halle/Leipzig
Eine Woche, bevor das Gesetz zur „Reform der Nachrichtendienste“ vom Kabinett verabschiedet wurde und damit auch eine breitere Berichterstattung zum Thema einsetzte, am 5. August 2026, inmitten der parlamentarischen und damit auch gewissermaßen nachrichtenmäßigen Sommerpause, ereignete sich dann ein – durchaus ernstzunehmender – Vorfall auf dem Flughafen Halle/Leipzig, wo eine Drohne gefunden wurde, die angeblich mit Sprengstoff und einem Zünder versehen war, und zwar zwischen ukrainischen Transportflugzeugen, die Munition in die Ukraine transportieren sollten. Tagesschau.de zitierte schonmal einen Völkerrechtler mit der Einschätzung, dass so ein Vorfall für sich genommen noch nicht als „bewaffneter Angriff“ gewertet werden könne, „der das Selbstverteidigungsrecht Deutschlands auslösen würde“.
Was genau unmittelbar vor Ort stattgefunden hat und aufgefunden wurde, ist bis heute – neun Tage später – unklar. Angeblich hat ein Angestellter eines Subunternehmens die niedrig fliegende Drohne mit einem Fußtritt zu Boden gebracht, nach anderen Angaben befand sie sich bereits funktionsunfähig am Boden. Nach einigen Angaben war sie bereits Stunden zuvor gegen den Flügel einer Transportmaschine („eine besonders empfindliche Stelle, da dort Treibstoff gelagert wird“) geprallt und hat dabei ihre Sprengladung verloren. Nach ersten Informationen befand sich in diesem Flugzeug Munition für die Ukraine, nach späteren war sie angeblich leer (warum? Angeblich sollte sie am nächsten Tag ihre Fracht dort hinbringen). Über die Tage wurden immer weitere Informationen nachgeliefert: eine Kollision mit einem anderen Flugzeug in der Luft, eine Antenne, die in der Nähe installiert worden war, eine kleine Explosion in der nahegelegenen Geisterstadt Kursdorf …
Eine offizielle Erklärung einer offiziellen Stelle zur konkreten Situation – wurde die Drohne mit Sprengsatz gefunden oder ohne, hätte der Zünder (warum eigentlich ein Zünder?) funktionieren können – sucht man vergebens (s. PS3). Stattdessen besteht nahezu die gesamte Berichterstattung aus vermeintlich durchgestoßenen Informationen verschiedener Sicherheitsbehörden – und gibt damit Anlass für weitere Spekulationen, Geraune und vor allem das Gerede von hybrider Kriegführung und einer Urheberschaft Russlands. Im konkreten Fall sind es übrigens (mal wieder) v.a. die Leitmedien und Politiker*innen aus der zweiten Reihe, die diese Urheberschaft nahelegen, während sich Regierungsmitglieder formal zurückhalten, entsprechenden Vorwürfen einfach nicht widersprechen und ihre ohnehin verfolgte Agenda der „Kriegstüchtigkeit“ weiterspinnen – auch in Hinblick auf die „Reform“ der „Nachrichtendienste“.
Drohnenvorfall und BND-Reform
Mit dieser Darstellung soll nicht nahegelegt werden, dass es sich bei dem Vorfall am Flughafen Halle/Leipzig um eine Inszenierung oder gar einen „Inside-Job“ deutscher Sicherheitsbehörden gehandelt hat. Sollten sich die vorliegenden Darstellungen in ihrer Gesamtheit bewahrheiten, spricht allerdings vieles dafür, dass es sich tatsächlich um eine Operation eines Geheimdienstes einer „fremden Macht“ handelt – für die der BND zukünftig auch ermächtigt werden soll. Er würde nach aktueller Planung auch dazu befugt, Daten – und damit Beweise – zu manipulieren.
PS1: Die Vorwürfe, nach denen die eingangs geschilderte Durchsuchung eines IMI-Autors mitsamt einer Traumatisierung des gesamten Hausprojekts stattfanden, konnten binnen Stunden entkräftet werden – übrigens auf der Grundlage der polizeilichen Überwachung einer anderen Veranstaltung, an der er zur vermeintlichen „Tatzeit“ teilgenommen hatte.
PS2: Ein Aspekt, der in diesem Artikel keinen Platz hatte, sei hier durch ein Zitat aus einem Leserbrief an die „Nachdenkseiten“ nachgereicht: „wie kann es möglich sein, dass eine mit Munition beladene Transportmaschine auf einem zivilen Flughafen unbewacht!!! herumsteht?“
PS3: Auszug aus der Regierungspressekonferenz vom 10. August 2026: „Eine Frage an Frau Dr. Kock vom BMI: Es gibt einen neuen Medienbericht, wonach der Busfahrer am Leipziger Flughafen die Drohne gar nicht aus der Luft gefischt habe, sondern dass sie erst später am Boden gefunden wurde, nachdem sie gegen das ukrainische Flugzeug geprallt ist. Können Sie dazu ein paar neue Einzelheiten nennen? […] Dr. Kock (BMI): Zu Ihrer ersten Frage fällt mir die Antwort relativ leicht: Es handelt sich um laufende Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Ihre Fragen müssten Sie bitte dorthin richten. Das sind Details, die im Zuge der Ermittlungen geklärt werden und aufgeklärt werden.“
