IMI-Aktuell 2026/468

Bundeswehr=Nazi-Prepper?: Freispruch

von: 10. August 2026

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„Die Meinungsfreiheit gelte auch für Adbustings, die die Bundeswehr kritisieren“, entschied laut Kontrapolis das Amtsgericht in Schwerin gegen eine Klage der Staatsanwaltschaft. Nach einem Freispruch von zwei des Adbustings (Umgestaltung von Bundeswehr-Werbung) angeklagten Antimilitarist:innen hatte diese wegen „Beleidigung aller aktiven Soldaten der Bundeswehr“ erneut geklagt. Nun hat sie die Berufung zurückgezogen. Der Freispruch ist somit rechtskräftig. (pf)