Heute soll vom Kabinett ein Reservestärkungsgesetz (siehe IMI-Standpunkt 2026/031) und ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz verabschiedet werden. Mit Letzterem soll das militärische Bauen für die Bundeswehr massiv vereinfacht erden. Zu den „Highlights“ des Gesetzes gehört laut Tagespiegel, dass Klagen gegen Bundeswehr-Bauvorhaben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten sollen, die Notwendigkeit für Ausgleichsflächen bis 2035 außer Kraft gesetzt wird und generell die Landesbauverwaltungen nun umgangen werden können, indem künftig die Bundeswehr-Verwaltung selbst Bauprojekte anschieben kann. (jw)
