Die „Sicherheitspolitische Presseschau“ der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) wird hier häufiger referenziert (z.B. IMI-Aktuell 2025/648). In ihrer aktuellen Ausgabe vom 15.12.2025 berichtet sie darüber, dass der Auslandsrundfunk der BRD, die „Deutsche Welle“ (DW) in Russland zur „unerwünschten Organisation“ erklärt worden sei und zitiert aus diesem Anlass einen Beitrag bei n-tv.de unter dem kämpferischen Titel „wir werden weiter berichten“:
„Deutsche Welle-Intendantin Barbara Massing habe den Schritt scharf kritisiert und von einem Versuch gesprochen, unabhängigen Journalismus in Russland zu unterdrücken.“
Natürlich ist es grundsätzlich problematisch, wenn Medien quasi verboten werden und kein Zeichen der Völkerverständigung, wenn gegen den Auslandssender eines anderen Staates vorgegangen wird. Was die BpB hier jedoch durch das Zitat von N-TV suggeriert, grenzt an Desinformation. Denn bei der DW handelt es sich gerade nicht um „unabhängigen Journalismus“. Programmauftrag und Finanzierung werden regelmäßig vom deutschen Bundestag bestimmt, die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt.
Wie diese Berichterstattung u.a. konkret aussieht, hat ein weiterer Newsletter der BpB, „eurotopics„, ebenfalls in seiner Ausgabe vom 15.12.2025, dokumentiert, als er einen bulgarischen Beitrag bei der Deutschen Welle zum Rücktritt des bulgarischen Premierministers Rossen Scheljaskow auf deutsch übersetzt und weiterverbreitet hat:
„Dies ist ein unbestreitbarer Erfolg für die bulgarische Demokratie, denn die Bürger wurden zum Korrektiv einer selbstvergessenen Mehrheit und ihrer Anführer. … Doch der Rücktritt der Regierung ist noch keine Katharsis und noch weniger für ihre Anführer. Sie betrachten ihn als taktischen Rückzug, als vorübergehendes Zurückweichen, als Ausweichen vor dem schwersten Schlag. … Deshalb darf der Protest nicht nachlassen, sondern muss im Gegenteil seine Intensität in der Übergangsphase bis zu einer neuen Regierung sogar noch verstärken, um seine Ideen zu verteidigen und deren Verfälschung zu verhindern.“
Da wird recht offen zum Sturz der Regierung aufgerufen. Das sollte durchaus erlaubt sein. Ob es sich für den Auslandssender eines Drittstaates geziemt und das der Völkerveständigung dient, ist eine andere Frage…
