IMI-Aktuell 2025/402

BVerfG: Tschüss Völkerrecht

von: 16. Juli 2025

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Ein schwarzer Tag für das Völkerrecht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 15 Juli 2025 die Beschwerde zweier Menschen aus dem Jemen zurückgewiesen, deren Angehörige bei einem US-Drohnenangriff getötet wurden. Weil solche Drohneneinsätze – wie das BVerfG bestätigte – über die US-Airbase Ramstein in Deutschland ermöglicht werden, hatten die Angehörigen der Opfer gegen die Bundesregierung geklagt.

Besonders dramatisch ist die Begründung der Entscheidung, wonach keine „ernsthafte Gefahr“ bestehe, dass die USA „dem Schutz des Lebens dienende Regeln des humanitären Völkerrechts und/oder der internationalen Menschenrechte systematisch“ verletzten würde. Außerdem sei die „Rechtsauffassung der für außen- und sicherheitspolitische Fragen zuständigen deutschen Staatsorgane maßgeblich zu berücksichtigen“. Konkret wird im Urteil u.a. auf die Argumentation der Bundesregierung verwiesen, wonach „die USA … als Rechtsstaat eine breit institutionell verankerte Tradition auf[weisen], humanitäres Völkerrecht zu respektieren und dessen Einhaltung auch durchzusetzen.“

Thomas Wiegold dokumentiert bei augengeradeaus.net eine (ansonsten nicht auffindbare) gemeinsame Erklärung des Auswärtigen Amtes und des Bundesverteidigungsministeriums, die geradezu frohlockt:

Mit ihrer Entscheidung bestätigen die Richterinnen und Richter, dass der Bundesregierung bei der Beurteilung der Völkerrechtskonformität des Handelns dritter Staaten ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung, die ein wichtiges Signal für unser außen- und sicherheitspolitisches Handeln setzt.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) kommentiert in einer Pressemitteilung:

„In einer Zeit, in der die Bindung staatlichen Handelns an das Völkerrecht zunehmend infrage gestellt wird, hat das Gericht versäumt, ein starkes Zeichen zu setzen.“

Das ist sehr diplomatisch ausgedrückt.