IMI-Standpunkt 2024/027b
Israel/Iran: Es droht ein völkerrechtswidriger Angriff mit deutscher und US-amerikanischer Unterstützung
von: Bernhard Klaus | Veröffentlicht am: 10. Oktober 2024
Am Donnerstag, dem 9. Oktober, titelte tagesschau.de: „Steht Israels Gegenschlag kurz bevor?“. Als Indizien hierfür nennt der Artikel u.a. ein angekündigtes Telefonat zwischen Israels Premierminister Benjamin Netanyahu und dem US-Präsident Joe Biden sowie Meldungen über die Verschiebung einer geplanten Auslandsreise des israelischen Verteidigungsministers Yoav Gallant. Außerdem zitiert der Beitrag die Einschätzung, wonach „Israels Vergeltungsmaßnahmen ‚voraussichtlich erheblich’“ ausfallen dürften.
US-Unterstützung im Sicherheitsrat
Der UN Sicherheitsrat ist in den vorangegangen Tagen mehrfach zusammengetroffen, um über die „Lage im Mittleren Osten“ zu debattieren. Ein solches Treffen fand am 27. September 2024 statt – eigentlich ein historisches Datum. Um die Lage zu diesem Zeitpunkt zu beschreiben, sei hier auf einige Meldungen im „Nahost-Liveblog“ des Vortages bei tagesschau.de verwiesen. Da meldete das isarelische Militär u.a., es habe an einem Tag 220 Ziele im Libanon bombardiert, der libanesische Zivilschutz berichtete von 700 Toten innerhalb einer Woche und der libanesische Innenminister von 70.000 Binnenvertiebenen. Die israelische Luftwaffe gab bekannt, für eine Bodenoffensive bereit zu sein, der rechtsextreme israelische Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, drohte im Falle einer Waffenruhe (im Libanon) mit seinem Rücktritt, der israelische Außenminister Israel Katz erteilte Forderungen nach einer solchen eine klare Absage und Netanyahu wies das Militär öffentlich an, „die Kämpfe ‚im Norden mit voller Kraft’“ fortzusetzen. Außerdem habe Israel „nach eigenen Angaben ein US-Hilfspaket von 8,7 Milliarden Dollar zur Unterstützung seiner laufenden militärischen Bemühungen erhalten.“
Der UN-Generalsekretär hat am folgenden Tag in seiner Rede im UN-Sicherheitsrat leidenschaftlich für einen Waffenstillstand plädiert auch zwischen Israel und der Hisbollah plädiert, ging aber v.a. auf das Leiden der Menschen in Gaza und auch der Westbank ein. Auch dort seien seit dem 7. Oktober – den er einleitend klar verurteilte – 700 Palästinenser und 14 Israelis getötet worden. Die US-Botschafterin bei den UN, Linda Thomas-Greenfield, leitete ihre Rede mit einer Feststellung Bidens ein, wonach ein unbegrenzter Krieg in der Region möglich wäre, ergänzte aber, dieser sei nicht „unausweichlich“. Auch sie kritisierte tatsächlich das israelische Vorgehen in der Westbank und sprach sich für ein 21-tägigen Waffenstillstand mit der Hisbollah aus, in dem sich diese von der Grenze zurückziehen solle. Die israelischen Luftangriffe, die zivilen Opfer und die offensichtliche Vorbereitung Israels auf eine Bodenoffensive erwähnte sie hingegen mit keiner Silbe.
Am selben Tag hielt auch Netanyahu eine Rede vor der UN-Generalversammlung. Es lohnt sich, diese anzuschauen um sich selbst ein Bild zu machen, wie offen es sich dabei um eine Kriegserklärung an den Iran handelte, bevor der israelische Präsident unter dem Jubel der israel-solidarischen Zuschauer die UN als Ganzes beschimpfte. Kurz darauf flog die israelische Luftwaffe einen weiteren, massiven Luftangriff auf den Großraum Beirut. Wie sich später herausstellte, wurden dabei eine „Kaskade von bunkerbrechenden Ein-Tonnen-Bomben“, „insgesamt 85 Tonnen“ (spiegel.de) abgeworfen und der Hisbollah-Führer Hassan Nasrallah getötet. Er wäre der Verhandlungspartner für einen Waffenstillstand gewesen, der von israelischer Seite offensichtlich nie angestrebt war.
Der Sicherheitsrat trat erneut am 2. Oktober 2024 zur „Lage im Mittleren Osten“ zusammen, nachdem der Iran als Reaktion auf die Tötung Nasrallahs etwa 200 Raketen auf Israel abgefeuert hatte. Der UN-Generalsekretär verurteilte diesen Angriff mit deutlichen Worten, äußerte aber auch klare Kritik an Israel, das Bemühungen um einen Waffenstillstand im Libanon untergraben hätte. Der „tödliche Kreislauf“ immer neuer gegenseitiger Vergeltungsangriffe müsse jetzt unterbrochen werden.
Die Rede der US-Botschafterin in diesem Kontext war bemerkenswert, obwohl sie – wie auch Netanyahus Rede vor der Generalversammlung – zumindest in Deutschland wenig mediale Resonanz erhielt. Denn man könnte sie durchaus so interpretieren, dass Israel eindeutige Rückendeckung für weitere Angriffe auf den Iran erhielt. So bezeichnete Linda Thomas-Greenfield die iranischen Angriffe als „unprovoziert“ und nannte Iran als „Komplize“ des Massakers vom 7. Oktober 2023. Sie warnte den Iran und seine Stellvertreter eindringlich vor Maßnahmen gegen die USA oder weitere Maßnahmen gegenüber Israel und drohte an, dass der Iran für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen würde – auch das nach diplomatischen Gepflogenheiten eine Art Kriegserklärung. Natürlich erging keine entsprechende Warnung an Israel, mit dem sich die US-Regierung zu dieser Zeit offenkundig in Verhandlungen befand, wie seine militärische Reaktion – sprich ein Angriff auf den Iran – ausfallen würde. Stattdessen zitierte sie die Aussage des US-Präsidenten, wonach die USA „vollständig, vollständig, vollständig“ an der Seite Israels stünden.
Deutschland und das Völkerrecht
Am 10. Oktober, nach der o.g. Ankündigung eines unmittelbar bevorstehenden israelischen Angriffs auf den Iran, erklärte auch der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz, dass Deutschland „demnächst“ weitere Waffen an Israel liefern werde. Damit begibt sich die Bundesregierung in einen ganz offenen Konflikt mit dem Völkerrecht – und zwar auf mehreren Ebenen. Nach wie vor verhandelt der Internationale Gerichtshof darüber, ob die Israelische Führung in Gaza einen Genozid verübt oder ein solcher droht. Die Verhandlung dauert an, weil das höchste internationale Gericht – anders als der Internationale Strafgerichtshof ein elementares Element der UN und der Völkerrechtsordnung – diese Annahme Ende Januar 2024 als plausibel einordnete. Seit dem ist wenig passiert, was diese Einordnung entkräften könnte. U.a. wurden hochrangige israelische Politiker*innen, die recht eindeutig genozidale Äußerungen getroffen haben, nicht bestraft und sind weiter im Amt. Auch ein durch Nicaragua angestrengtes Verfahren gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord – u.a. durch Waffenlieferungen an Israel – wird weiter verhandelt, obwohl ein Eilantrag im April 2024 zurückgewiesen worden war. Ziemlich irreführend titelte zdf.de damals „IGH: Deutschland darf Israel Waffen liefern“. Tatsächlich aber begründete der IGH seine Ablehnung des Eilantrags – nicht des Hauptverfahrens – u.a. damit, dass Deutschland seit Beginn des Gaza-Krieges kaum neue Kriegswaffen an Israel geliefert habe und hat in seinem Urteil zum Eilantrag alle Regierungen an ihre Verpflichtung erinnert, sicherzugehen, dass Waffenlieferungen nicht zur Verletzung der Genozid-Konvention beitragen.
Nun ist „Genozid“ ein politisch schwieriger und umkämpfter Begriff und das gilt in Teilen auch für die laufenden Verhandlungen vor dem IGH. Eindeutiger war das Gutachten des IGH vom Juli 2024, das feststellte, „dass Israel das gesamte palästinensische Territorium besetzt hält“ und zwar völkerrechtswidrig. Das gilt auch für Gaza vor dem 7. Oktober. Das von der UN-Generalversammlung in Auftrag gegebene Gutachten forderte entsprechend, die Besetzung unverzüglich zu beenden und forderte alle Staaten auf, jegliche Unterstützung für diese völkerrechtswidrige Praxis einzustellen. Das Gutachten hat in Deutschland wenig Resonanz erfahren, obwohl seine Auswirkungen eigentlich beträchtlich sind. Denn es gilt als relativ unumstritten, „dass Staaten sich nicht auf ihr Selbstverteidigungsrecht in einem Gebiet berufen können, wenn sie selbst Besatzungsmacht dieses Gebiets sind“. Insofern ist die Rede vom „Selbstverteidigungsrecht Israels“ nach dem Massaker vom 7. Oktober vielleicht intuitiv und moralisch nachvollziehbar, vom Völkerrecht allerdings nicht gedeckt.
Eklatant ist diese unsachgemäße Verwendung des Begriffs der Selbstverteidigung v.a. in Relation zur Anerkennung oder gar Nennung des Selbsverteidigungsrechts anderer Staaten, die von Israel vor und nach dem 7. Oktober immer wieder angegriffen wurden. Das gilt am eindeutigsten für Syrien, in dem seit Jahren immer wieder Flughäfen, militärische und mutmaßlich zivile Ziele angegriffen werden, mit toten Zivilist*innen und Soldaten – so auch in der Nacht, bevor Scholz neue Waffenlieferungen an Israel ankündigte. Obwohl es sich hier zweifellos um eine militärische Aggression handelt, ist von einem „Selbstverteidigungsrecht Syriens“ hierzulande eigentlich nie die Rede. Ähnlich befremdlich wirkt der Hinweis auf ein „Selbstverteidigungsrecht des Iran“ – obwohl auch der seit Jahren Ziel von israelischen Aktionen ist, die in anderen Fällen gerne als „hybride Kriegführung“ bezeichnet werden (Attentate, Cyber-Angriffe, breit geführte Operationen im Informationsraum). Auch im Hinblick auf den Libanon wird ebenso selten von einem „Selbstverteidigungsrecht“ gesprochen, wie das israelische Vorgehen als das bezeichnet wird, was es ist: Ein Angriffskrieg.
Verniedlichung des Krieges im Libanon
So war nach Beginn der isarelischen Bodenoffensive kurz nach 23 Uhr des 30. Septembers 2024 innerhalb weniger Minuten in den stündlichen Nachrichten und der Nachrichtensendung „Das war der Tag“ auf dem Deutschlandfunk (DLF) geradezu redundant das Wort „begrenzt“ zu hören. In den Nachrichten wurde berichtet, die Angriffe israelischer Bodentruppen seien „laut Angaben des US-Außenministeriums … begrenzt“, die anschließende Nachrichtensendung leitete das Thema ein mit den Worten: „Eine begrenzte Bodenoffensive Israels im Libanon steht wohl bevor – wenn sie nicht schon im Gange ist“. Zuvor habe Israel „die US-Regierung über begrenzte Einsätze des Militärs an der libanesischen Grenze informiert“, weiter hieß es „Spezialkräfte“ hätten bereits „kleine, gezielte Vorstöße im Süden des Libanons unternommen“. Immerhin wurde auch berichtet, dass eine mögliche „Bodenoffensive“ bevorstehe, die – so die Nachrichten im DLF – „auf die laufenden kleineren Militäroperationen folgen“ könne.
Man könnte durchaus von einer Art Verniedlichung („klein“, „begrenzt“, „gezielt“) des umfassenden israelischen Angriffs auf den Libanon sprechen, welche die Realität vor Ort in keiner Weise abbildet. So berichtete unmittelbar im Anschluss an die hier genannten Zitate ein Korrespondent, dass im Grenzgebiet Artilleriefeuer zu hören sei. In den Stunden zuvor hat es erneut, wie bereits in den vorangegangenen Tagen, Luftangriffe auf die libanesische Hauptstadt Beirut gegeben. Zuvor hatte der israelische Geheimdienst in kurzer Abfolge tausende Pager und Handfunkgeräte explodieren lassen. Der damit ausgelöste, dezentrale Massenanfall von Verletzten hatten das Gesundheitssystem des Libanon bereits überlastet, bevor Israel seine zuvor eher sporadischen Luftangriffe auf libanesischem Gebiet intensivierte. Bereits am 23. September hatte die libanesische Regierung infolge der Luftschläge von 490 Toten und 1.640 Verletzten berichtet. Auch Syrien hatte in der Nacht zuvor israelische Angriffe mit Kampfflugzeugen und Drohnen auf Damaskus gemeldet, bei denen drei Menschen umgekommen seien. Mittlerweile hat Israel auch eine umfangreiche „Marineoperation“ angekündigt und begonnen. Trotzdem wird in den deutschen Medien weiter immer wieder von einem „begrenzten“ Angriff gesprochen, der offiziellen Sprachregelung, die zunächst die USA, später Israel von höchster Stelle ausgegeben haben.
Die Rede von einer „begrenzten Bodenoffensive“ ist Blödsinn, Propaganda, vielleicht das, was die NATO mit kognitiver Kriegführung meint. Wie sähe denn eine unbegrenzte Bodenoffensive aus und welchen Sinn sollte die haben? In der Behauptung, dass Spezialkräfte „gezielte Vorstöße“ unternähmen, besitzt das „gezielt“ eigentlich keinerlei Nachrichtenwert, schließlich ist genau dies Aufgabe von Spezialkräften – ebenso wie „Bodenoffensiven“ ganz typischerweise durch „kleinere Militäroperationen“ vorbereitet werden. Diese Bodenoffensive dann aber als „begrenzt“ zu kategorisieren, von gleichzeitigen Luftangriffen auf den Libanon, seinen Nachbarstaat Syrien, vorangegangene „Sabotageaktionen“ mit tausenden Verletzten, anhaltende Luftangriffe und Bodentruppen in Gaza, einer gezielten Tötung im Iran und Razzien in der Westbank isoliert zu betrachten, ist eine ganz besondere Sicht auf die Wahrheit. Wie die meisten Narrative hat sie einen wahren Kern; wie viele Narrative ist dieses suggestiv, parteiisch und letztlich instrumentell.
Wenngleich beide Fälle kaum vergleichbar sind, sei hier an den Umgang mit der offiziellen Bezeichnung der russischen Führung für ihren Angriff auf die Ukraine erinnert. Kein seriöses deutsches Medium machte sich die Bezeichnung „Spezielle Militäroperation“ zu Eigen. Nahezu geschlossen bezeichneten sie es als das, was es war: einen Angriffskrieg. Vermeintliche „Expert*innen“ und hochrangige Politiker*innen durften und dürfen, geschichtsvergessen und wahrheitswidrig, unwidersprochen von einem russischen „Vernichtungskrieg“ oder gar „Genozid“ sprechen. Man stelle sich vor, man habe damals differenziert zwischen den Luftangriffen auf Kiew, den (überwiegend gescheiterten) „gezielten“ Aktionen der russischen Spezialkräfte und von einer „begrenzten Bodenoffensive“ usw. berichtet. Es sei an dieser Stelle nur kurz daran erinnert, wie die NATO und ihre Verbündeten ihre Angriffskriege gegen Jugoslawien, Irak, Libyen tituliert haben, wie diese unter Begriffen wie „Humanitäre Interventionen“, „Schutzverantwortung“ in der hiesigen Presse verhandelt und auch bei der Intervention in Afghanistan alles fein säuberlich in einzelne Interventionen, Vorstöße, Luftschläge, Offensiven etc. ausdifferenziert wurde.
Die „regelbasierte Ordnung“
Damit bildet der Sprachgebrauch der deutschen Leitmedien das ab, was als „regelbasierte Ordnung“ zum Leitmotiv deutscher und westlicher Außenpolitik wurde. Man ignoriert das Völkerrecht da, wo es einem nicht passt, entfremdet seine Begrifflichkeiten und verteidigt sie dort, wo sie den eigenen Interessen bzw. denen der eigenen Verbündeten passen. So kommt es, dass Deutschland Waffen an einen Staat liefert, ihm seine uneingeschränkte Solidarität versichert und seine Fahnen vor Regierungsgebäuden wehen lässt, der zugleich in seiner alltäglichen Kriegführung gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, gegen den wegen des Verdachts auf Genozid verhandelt wird, der große Gebiete völkerrechtswidrig besetzt hält, einen Angriffskrieg gegen einen Nachbarstaat (Libanon) führt, immer wieder einen weiteren Nachbarstaat (Syrien) angreift und nun offenbar einen Angriffskrieg gegen den Iran vorbereitet.
Denn „Vergeltungsschläge“ sieht das Völkerrecht explizit und aus gutem Grund – hier sei an die Formulierung des UN-Generalsekretärs vom „tödliche Kreislauf immer neuer gegenseitiger Vergeltungsangriffe“ erinnert – nicht vor. Das gilt natürlich auch für den Raketenangriff des Iran, der sich dabei völkerrechtlich ebenso wenig auf sein Selbstverteidigungsrecht berufen kann, wie Israel nun. Das begründet Narin Nosrati in einem aktuellen Beitrag auf dem Verfassungsblog (der eher parteiisch zugunsten Israels argumentiert) v.a. mit dem „zeitlichen Aspekt“: „Es ging dabei nicht um die Abwehr des am 31. Juli beendeten Angriffs auf Haniyeh, sondern um Vergeltung, mit der der Iran bereits seit Wochen droht“. Dasselbe gilt allerdings auch für Israel: „Je mehr Abstand zum Angriff entsteht, desto schwieriger ist es […] eine Reaktion als erforderlich zu rechtfertigen, um den Angriff abzuwenden“. Das gilt umso mehr, als israelische Politiker die aktuelle Lage öffentlich als „einmalige Gelegenheit“ und „Möglichkeit“ bezeichnen, dem Iran schweren Schaden zuzufügen und bereits seit Tagen mehr oder weniger öffentlich mit ihren Verbündeten diskutieren, auf welche Weise – Atomprogramm, Olförderung oder hochrangige Mitglieder des Staatsapparates – man dem Iran schaden werde. So gesehen bereitet Israel gerade vor den Augen der Weltöffentlichkeit, mit Unterstützung der USA und Deutschlands einen Angriff(skrieg?) vor, der in den Leitmedien stattdessen vermutlich als „Selbstverteidigung“, moralisch legitimierend, aber völkerrechtlich irrelevant als „Vergeltungsmaßnahme“ oder „Gegenschlag“ (siehe Zitate erster Absatz) und später vielleicht unkontrollierte „Eskalation“ verhandelt wird. Mit der Ankündigung „vollständiger Unterstützung“ und neuer Waffenlieferungen im Vorfeld müssen die vorherrschende Darstellung, die USA und Deutschland wollten diese Eskalation nicht, müssen die offen zur Schau getragene Besorgnis und mahnende Worte entlarvt werden als aktive Unterstützung und Beihilfe durch US- und Bundesregierung. So sieht sie aus, die regelbasierte Ordnung.