In der jüngsten Wochenendausgabe der Tageszeitung junge Welt wird berichtet, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Freitag in letzter Instanz entschieden habe, „dass sich der Gültigkeitsbereich von Fischerei- und Handelsabkommen zwischen Marokko und der EU nicht auch auf die Westsahara erstreckt. Auch müssten Erzeugnisse von dort entsprechend gekennzeichnet werden und dürften nicht als »marokkanisch« durchgehen. Die beiden Urteile sind eine empfindliche Niederlage für das nordafrikanische Königreich, das weite Teile der Westsahara widerrechtlich besetzt hält und deren Gewässer und Bodenschätze zum eigenen Profit ausbeutet, wobei ihm Verbündete wie Frankreich, Spanien und die USA den Rücken freihalten.“
Der Artikel zitiert außerdem Tim Sauer von der Organisation Western Sahara Ressource Watch. Dieser fordert „alle privaten Unternehmen, die sich an der Ausbeutung der Ressourcen des Gebiets durch Marokko beteiligen, auf, die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren und ihr Engagement in der letzten Kolonie Afrikas unverzüglich zu beenden […] Die ausländischen Unternehmen, die für Marokko in der Westsahara arbeiten, müssen sich der rechtlichen Grauzone, in der sie sich bewegen, bewusst werden.“ (pf)