IMI-Aktuell 2024/317

EU-Atomwaffen: Erinnerung

von: 15. Mai 2024

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Gustav Meibauer und Christopher David Laroche kommentieren auf „War on the Rocks“ die deutsche Diskussion um die Anschaffung und Entwicklung deutscher oder „europäischer Atomwaffen“. Diese würden das Sicherheitsdilemma Deutschlands nicht lösen und vielmehr in die „Superwaffen-Falle“ führen – die Vorstellung außenpolitische Probleme durch eine vermeintliche Superwaffe zu lösen:

„Berlin should not fall for the bait. To develop and deploy a nuclear deterrent, even within a European institutional framework yet to be developed, German politicians would have to overcome their population’s misgivings about atomic bombs and legal commitments to the nonproliferation regime, including the Treaty on the Final Settlement with Respect to Germany that made reunification possible. Even then, a nuclear weapons program would be difficult to operate, flout international norms, and potentially worsen rather than improve German security. A German contribution to a French-led Eurodeterrent, though it might spare Berlin some of these difficulties, would face many of them nonetheless — in addition to credibility and control problems of its own.“

Der eher beiläufige Hinweis auf den Zwei-Plus-Vier-Vertrag – die „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990, welche die sog. Wiedervereinigung ermöglichte und Deutschland erstmals nach 1945 unter den dort formulierten Bedingungen die volle Souveränität ermöglichte – ist durchaus relevant. Denn dort heißt es bereits in Artikel 3, Absatz 1:

„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.“