IMI-Aktuell 2024/055

Israel: IStGH Ermittlung

von: 24. Januar 2024

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Die Regierungen Mexikos und Chiles haben den Internationalen Strafgerichtshof aufgefordert, Ermittlungen in den aktuellen Krieg in Gaza und die Terrorakte der Hamas und ihrer Verbündeten am 7. Oktober 2023 aufzunehmen. Mexiko nannte „ein Vielzahl von Berichten der Vereinten Nationen welche viele Ereignisse beschreiben, die Verbrechen unter der Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshof [IStGH] darstellen könnten.“ Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, bestätigte schon im Oktober, dass sowohl Kriegsverbrechen der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen in Israel, als auch der israelischen Armee in den palästinensischen Gebieten unter die Jurisdiktion des Gerichtshof fallen. Im Februar 2021 urteilte das Gericht, dass es die Jurisdiktion über die auch seit 1967 von Israel besetzten Gebiete habe – auch obwohl Israel, so wie die USA, Russland und China, dem Gericht nicht angehört, weil es das Römische Statut nicht ratifiziert hat.

Khan brach damit ein seit seinem Amtsantritt dauerndes Schweigen zu den Ermittlungen im Falle Palästinas/Israels, welches ihm lange als Parteinahme mit der Seite Israels und der USA ausgelegt wurde. Seine Vorgängerin, Fatou Bensouda, wurde 2020 von dem damaligen Präsidenten der USA, Donald Trump, sanktioniert, weil sie die Ermittlungen gegen Israel und gegen die USA und ihre Verbündeten wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan in die Wege geleitet hatte.

Anders als der Internationale Gerichtshof (IGH), bei dem Südafrika seine Klage gegen Israel wegen Völkermords eingereicht hat, ermittelt der IStGH gegen Einzelpersonen. Bei einer Anklage wären alle Mitgliedsstaaten des Gerichts verpflichtet, sich für die Festnahme und Auslieferung der angeklagten Soldat*innen und Kommandeure der palästinensischen bewaffneten Gruppen und der israelischen Streitkräfte, sowie verantwortliche Politiker*innen einzusetzen. Dies würde die Bewegungsfreiheit dieser, wie zuletzt beim russischen Präsidenten Wladimir Putin zu sehen war, extrem einschränken. (pf)