IMI-Standpunkt 2023/046

„Genozid“ – ein schwieriges Terrain

Eine Antwort oder Ergänzung zum vermeintlichen "Völkermord" in Gaza

von: Berhard Klaus | Veröffentlicht am: 1. Dezember 2023

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Im IMI-Standpunkt 2023/043 „Nie wieder – für niemanden?“ werden verschiedene, vor allem auch israelische und jüdische Stimmen zitiert, welche die Reaktion der israelischen Führung und des israelischen Militärs auf die Massaker der Hamas und anderer islamistischer Gruppen am 7. Oktober als Völkermord/Genozid oder drohenden Völkermord bezeichnen. Mit dem Untertitel „Deutschlands stützende Rolle am Völkermord in Gaza“ macht sich auch unsere Autorin, Jacqueline Andres, Mitglied im Vorstand der IMI, diese Einschätzung zu eigen.

Diese Position ist innerhalb der IMI nicht unumstritten. In einer Mail eines Beirats heißt es zum Beispiel: „Ich habe mir die Mühe gemacht und die IMI-Website nach dem Begriff ‚Völkermord‘ durchsucht. Wenn ich nichts übersehen habe, gibt es dort drei gängige Formate, in denen der Begriff bisher verwendet wurde: 1. als Beschreibung einer historischen Begebenheit (Völkermord an den Herero und Nama / Völkermord in Ruanda), 2. als abstrakten Rechtsbegriff des Völkerrechts und 3. als Zitate von Politiker*innen, die den Begriff für ihre jeweiligen Belange als politischen Kampfbegriff nutzen. Die einzige von mir gefundene Ausnahme, in der ein relativ aktueller Konflikt in einer IMI-Publikation als Völkermord bezeichnet wird, ist ein im AUSDRUCK abgedruckter Aufruf zu Protesten gegen die Aktionärsversammlung von Renk, in dem vom Völkermord an den Jesiden durch den IS im Irak gesprochen wird. Bisher haben Texte der IMI also aus meiner Sicht aus guten Gründen diesen hochkomplexen Rechtsbegriff nicht in Form einer Positionierung in einem laufenden Krieg genutzt. Auch wenn es in Zukunft zu diskutieren sein wird, wie die aktuellen Ereignisse einzuschätzen sind, halte ich es für nötig, den Begriff des Völkermords nicht als politischen Kampfbegriff in einem laufenden Krieg zu benutzen. Bei diversen Politiker*innen haben wir dieses Vorgehen zurecht kritisiert“.1

Tatsächlich haben wir bei IMI seit vielen Jahren immer wieder mit dem Begriff des Völkermordes zu tun. Er wird einerseits oft von Menschen in oder aus aktuellen Kriegsgebieten, deren Angehörigen oder Unterstützer*innen an uns herangetragen, die sich völlig nachvollziehbar und berechtigt um ihre Freunde, Familien, um die Gesellschaften, aus denen sie stammen oder die sie lieb gewonnen haben, sorgen. Oft wurden wir von dieser Seite kritisiert, weil wir ihn uns nicht zu eigen gemacht haben. Andererseits wird der Begriff gelegentlich von Politiker*innen (eher aus der zweiten Reihe), häufiger von (Leit-)Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen genutzt, um ein (militärisches) Eingreifen Deutschlands, der EU oder der NATO zu fordern. Das war u.a. im Kontext des syrischen Bürgerkriegs der Fall, wo der Begriff des Völkermordes u.a. aus dem Umfeld der Kampagne Adopt a Revolution wiedergegeben wurde, ohne dass ihn sich die Kampagne im Kern zu eigen gemacht hätte.2 Im Falle des mittlerweile in zwei Staaten geteilten Sudan wurde der Konflikt in Darfur von der US-Regierung früh und entschieden als Genozid eingestuft, einer Einschätzung, der sich die höchsten Gremien der UN bis heute so nicht angeschlossen haben. Auch nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine wurde früh dieser Begriff ins Spiel gebracht, u.a. bereits Anfang April 2022 durch einen prominenten und entschiedenen Beitrag des Holocaust-Forschers Eugene Finkel mit dem Titel „What’s happening in Ukraine is genocide. Period.“ (Was in der Ukraine stattfindet, ist Völkermord. Punkt.“).3 Kurz darauf übernahm auch der US-Präsident diese Vokabel.4

„Völkermord“ in der Ukraine, „Völkermord“ in Gaza?

Obgleich sich der Autor hier jeder Stellungnahme zu konkreten Einstufungen enthalten wollte, muss an dieser Stelle festgestellt werden: Diese Einordnung erscheint völlig unseriös. Auch wenn Putins Aussagen einen gewissen Vernichtungswillen gegenüber der „ukrainischen Nation“ erkennen lassen mögen, so war das ursprüngliche Kräftedispositiv der sog. „Militärischen Sonderoperation“ mit 200.000 Soldat*innen ziemlich offensichtlich nicht darauf ausgelegt oder geeignet, im „zweitgrößten Flächenstaat Europas“ mit einer Bevölkerung von 35 Mio. Menschen einen Genozid durchzuführen (oder auch nur das ganze Land zu besetzen). Eine entsprechende Zurückhaltung und Sachlichkeit wäre zuvorderst von Diplomat*innen und internationalen Spitzenpolitiker*innen einzufordern, inwiefern sie auch von Medien-, Kulturschaffenden und der NGO-Community zu erwarten sind, ist eine schwierige Frage. Sie eröffnet ein weites Feld für doppelte Standards. Die deutsche Wochenzeitung Zeit veröffentlichte noch im September 2023 einen Artikel des ukrainischen Schriftstellers Serhij Zhadan – 2022 ausgezeichnet mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels – mit dem ebenfalls eindeutigen Titel „Es ist Völkermord“. Keine zwei Monate später schreiben drei namhafte Autorinnen derselben Wochenzeitung, diesmal mit Blick auf Gaza: „Das ‚V-Wort‘ ist in diesem Krieg zu einem Kampfbegriff geworden. Der von Katar finanzierte Sender Al-Dschasira verwendet in seiner Berichterstattung die Banderole ‚Genocide in Gaza‘, als handele es sich um eine Tatsache. Die Parole taucht weltweit auf propalästinensischen Demonstrationen auf.“ Im Antext des entsprechenden Artikels mit dem Titel „Die Welt steht Kopf“ heißt es: „… dieser Krieg ist Teil eines globalen Ringens um Recht und Moral – und um die Frage, wer bestimmt, welche Gewalt wann legitim ist.“ Damit ist eigentlich viel gesagt.

Die Sache mit dem „Kampfbegriff“ kann man sicherlich unterschreiben. Doppelte Standards bei seiner Verwendung zeigen sich auch bei der Tageszeitung taz (die ohnehin ziemlich viele Treffer zum Völkerrechts-Vorwurf liefert – gerade auch im Zusammenhang mit Syrien). Deren rechtspolitischer Korrespondent, Christian Rath, beantwortet die titelgebende Frage, „Begeht Israel einen Genozid?“, eindeutig: „wenn überhaupt, [begeht] die Hamas einen Völkermord.“ Seine Argumentation kommt nüchtern daher: „Das Delikt des Völkermords hat zwei Elemente, eine Tathandlung und eine dahinterstehende Absicht… Allerdings will Israel zwar die Kriegspartei Hamas vernichten, nicht aber das palästinensische Volk. Selbst wenn in der israelischen Führung über eine Vertreibung aller Araber nachgedacht wird, wäre das kein Vernichtungsplan und damit auch kein Völkermord, sondern ein Kriegsverbrechen“.5 Noch Ende August hat man sich in der taz nicht mit juristischen Details beschäftigt. Da hatte Autor Tigran Petrosyan ganz klar von einem Genozid in Bergkarabach geschrieben – in diesem Fall war es der Sprecher der Bundesregierung, der sich mit Worten wie „Kampfbegriff“ und „Propaganda“ gegen diese Einschätzung zur Wehr setzte.6 Eine klare Unterscheidung zwischen Völkermord und Vertreibung lässt sich allerdings in diesem Artikel nicht ausmachen.

Auch Tagesschau.de ist bereits im April 2022 vermeintlich ausgewogen der Frage nachgegangen, ob es sich in der Ukraine um einen Völkermord handele. Zutreffend wird eingeräumt, „[d]er Nachweis eines solchen geplanten Vorgehens gegen eine Gruppe oder ein Volk wie die Ukrainer ist noch einmal schwieriger als bei Kriegsverbrechen.“ Ebenfalls zutreffend: „In Konflikten äußern beteiligte Parteien oft schnell den Vorwurf des Völkermordes – um internationale Aufmerksamkeit zu erlangen und eigenes militärisches Vorgehen zu rechtfertigen“. Daran anschließend werden aber dann überwiegend vermeintliche Expert*innen zitiert, die mit fragwürdigen Argumenten „Anzeichen für den Tatbestand des Völkermordes“ ausmachen und die „Schwelle vom Kriegsverbrechen zum Völkermord überschritten“ sehen. Ihnen wird auch das letzte Wort überlassen und den Titel des Beitrages von Silvia Stöber stellt das Zitat „’Es ist Völkermord’“.7

Im Falle Gazas hingegen lässt tagesschau.de diese Fragestellung gar nicht erst zu. Die Redaktion des Faktenfinders bemühte nun jedoch die seltene Kategorie des „Kontext“, um über „Desinformationen zu Israel“ zu schreiben: „Israel töte gezielt palästinensische Kinder, der Terrorangriff der Hamas sei inszeniert oder Israel begehe einen Genozid in Gaza. Diese falschen Behauptungen gehören zu der am meisten verbreiteten Desinformation zum Krieg in Nahost – und davon gibt es zahlreiche“.8 Die Einstufung des Genozid-Vorwurfs als „Falsche Behauptung“ wie auch deren Einreihung in offensichtliche Verschwörungsnarrative ist reichlich dreist. Sie würde vermutlich in keinem anderen Konflikt, in dem der Vorwurf erhoben und unter Jurist*innen diskutiert wird – was im Hinblick auf Gaza offensichtlich der Fall ist9 – so erfolgen. Schließlich heißt es im selben Beitrag weiter unten selbst: „Der Großteil der Experten sieht diese Intention [die Voraussetzung für eine Einstufung als Genozid ist] jedoch nicht“. Das mag stimmen, auch wenn fraglich ist, welche und wie viele „Experten“ die ARD hierzu befragt hat. Im Falle der Ukraine hat man jedenfalls nicht mit Mehrheitsverhältnissen argumentiert, die vermutlich auch dort klar gegen eine Einstufung als Genozid ausgefallen wären.

Ist Zurückhaltung geboten oder Einmischung notwendig?

Denn mit guten Gründen sind gerade Jurist*innen mit dieser sehr zurückhaltend. Ein gutes Beispiel dafür ist ein Beitrag des auf Menschenrechte spezialisierten Juristen Conor Gearty von der London School of Economics in der London Review of Books. Er zitiert am Ende seines Textes verschiedene Aussagen israelischer Spitzenpolitiker, die durchaus einen gewissen Vernichtungswillen erkennen lassen könnten und schließt mit der Einschätzung: „Solche Stellungnahmen äußern eine genozidale Absicht“.10 Trotzdem geht es in seinem Artikel mit der schlichten Überschrift „Kriegsverbrechen“ im Kern um eben diese. Und diese stellt er zunächst ganz eindeutig auf der Seite der Hamas fest – einschließlich der Wege, wie sie durch internationales Recht verfolgt werden können. Dann fällt die wichtige Aussage: „Was niemand in Frage stellt ist allerdings, dass schwere Menschenrechtsverletzungen der Gegenseite keinen Freibrief bedeuten, ihr dasselbe anzutun“. Anschließend erörtert er, welche israelische Maßnahmen Kriegsverbrechen darstellen könnten. Die Frage des Genozids überlässt er den Geschichtsbüchern.

Auch wenn Geschichte meist von den Herrschenden geschrieben wird, könnte dies auch ein Leitfaden für antimilitaristische Positionen sein, die ja davon ausgehen, dass es keinen sauberen Krieg und keinen Krieg ohne Kriegsverbrechen geben kann. Die Feststellung, welcher aktuelle Krieg nun als Völkermord und damit als „Verbrechen der Verbrechen“11 eingestuft werden kann, ist vermutlich erst im Nachhinein zu treffen. Eine entsprechende Einstufung laufender Konflikte kann und wird – nachvollziehbar – zu einer inflationären Nutzung beitragen, die dem Rechtsbegriff und seiner besonders für Deutschland wichtigen Exzeptionalität Schaden zufügen dürfte. Daran sollten sich Politik und Leitmedien dann aber eben auch halten (Spitzenpolitiker*innen tun das auch tendenziell). Wer selbst das V-Wort als Kampfbegriff im Kocher führt und nutzt, muss auch damit rechnen, dass andere sich an der Auseinandersetzung um seine Deutung beteiligen. Ich halte das grundsätzlich für wenig zielführend. Wenn es allerdings u.a. die einflussreiche Wochenzeitung Zeit als „Teil eines globalen Ringens um Recht und Moral – und um die Frage, wer bestimmt, welche Gewalt wann legitim ist“ beschreibt, dann wird es einen Zeitpunkt geben, an dem man auch hierzu Stellung beziehen muss.

Anmerkungen und Quellen

1 Das Vorgehen des Islamischen Staates (IS) gegenüber den Jesid*innen zwischen 2013 und 2017 wurde von verschiedenen UN-Körperschaften und unter anderem vom deutschen Bundestag einstimmig(!) als Völkermord eingestuft (in der Knesset verfehlte ein entsprechender Antrag die notwendige Mehrheit). Ob er den ansonsten relativ streng ausgelegten Kriterien tatsächlich entspricht, könnte in Frage gestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass der IS zu jener Zeit jegliche Bindung an internationale Normen negierte und keinerlei Vertretung in internationalen Organisationen hatte oder anstrebte, mag es sich hier um einen Sonderfall handeln, der diese Einstufung relativ einfach machte.

2 S.z.B.: https://adoptrevolution.org/kafranbel/, dort wird ein Plakat zitiert mit dem Inhalt „Das ist kein Bürgerkrieg, das die ein Völkermord“. Der Beitrag „Flugverbotszone jetzt!“ aus der taz vom August 2015 stellt ein typisches Beispiel dar, wie der Begriff des Völkermordes mit der Forderung nach einem militärischen Eingreifen verbunden wird – ohne die betreffende Situation konkret als Völkermord einzustufen, vgl: https://taz.de/Krieg-in-Syrien/!5225357/.

3 Eugene Finkel: What’s happening in Ukraine is genocide. Period., Washington Post vom 5.4.2022, https://www.washingtonpost.com/opinions/2022/04/05/russia-is-committing-genocide-in-ukraine/.

4 Seine Begründung hierfür lautete: “I called it genocide because it’s become clearer and clearer that (Russian President Vladimir) Putin is just trying to wipe out even the idea of being Ukrainian“. Allerdings, das ist relativ typisch für Spitzenpolitiker*innen, überließ ein abschließendes Urteil dann doch internationalen Jurist*innen: „’We’ll let the lawyers decide, internationally, whether or not it qualifies,‘ he concluded, ‚but it sure seems that way to me’“, vgl.: https://edition.cnn.com/2022/04/12/politics/biden-iowa-genocide/index.html.

5 Die Eindeutigkeit und Schärfe der Abgrenzung zwischen Völkermord und Vertreibung, die Rath hier suggeriert, ist durchaus fraglich. Auch ansonsten ist sein Beitrag in mehrfacher Hinsicht suggestiv. So beginnt er mit den Sätzen: „Der Völkermord-Vorwurf prägt die Rhetorik der Hamas-Unterstützer:innen. Nicht nur Greta Thunberg teilte auf Instagram einen Beitrag, der Israel ‚Genocide‘ vorwarf, auf Demos zum Gazakrieg sind die ‚Genozid‘-Plakate allgegenwärtig“. Ein weiteres Beispiel (aus dem relativ kurzen Beitrag): „Da die Hamas die Zivilbevölkerung als Schutzschild missbraucht, kamen dabei auch Tausende Zivilist:innen ums Leben“. Hier suggeriert der Autor, dass es keine oder zumindest keine tausende toten Zivilist:innen in Gaza gäbe, wenn diese nicht als „Schutzschild missbraucht“ würden – was eine gängige Legitimationsstrategie für zivile Opfer in (fast?) jedem Krieg darstellt. Es suggeriert damit auch, dass es ansonsten grundsätzlich die Möglichkeit gäbe, beim Krieg in Gaza „chirurgisch“ vorzugehen und nur legitime Ziele zu treffen – was, einfach gesagt, auch hier Blödsinn ist. Vgl.: https://taz.de/Gaza-im-Voelkerrecht/!5967927/.

6 Tigran Petrosyan: Der hingenommene Genozid, taz vom 28.8.2023, https://taz.de/Deutschland-traegt-Mitschuld/!5952965/.

7 Silvia Stöber: „Es ist Völkermord“, tagesschau.de vom 8.4.2023, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-russland-voelkermord-101.html. Als Vertreter*innen der (sehr zweifelhaften) These eines Völkermords in der Ukraine werden genannt: „der emeritierte Professor für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Christian Tomuschat“, „Polens Präsident Andrzej Duda“, „die langjährige Grünen-Bundestagsabgeordnete Marieluise Beck“, „[d]er Rechtswissenschaftler Otto Luchterhandt“ und der (bereits in FN3 genannte) „Eugene Finkel, Professor für internationale Angelegenheiten an der Johns Hopkins University im US-amerikanischen Baltimore“.

8 Carla Reveland: „Vom Opfer zum Täter gemacht“, tagesschau.de vom 28.11.2023, https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/antiisraelische-narrative-100.html.

9 S. hierzu den in der Einleitung angesprochenen Beitrag von Jacqueline Andres, https://www.imi-online.de/2023/11/16/nie-wieder-fuer-niemanden/.

10 Conor Gearty: War Crimes, London Review of Books vom 30.11.2023, https://www.lrb.co.uk/the-paper/v45/n23/conor-gearty/short-cuts. Die am Ende aufgeführten Zitate sind: „The Israeli minister of defence, Yoav Gallant, has declared that he has ‘released all restraints’, that the Israeli army is ‘fighting human animals and will act accordingly’, that the plan is to ‘eliminate everything’ and that ‘Gaza won’t return to what it was before.’ Senior Israeli military and government officials have stated that ‘the emphasis is on damage and not on accuracy’ and that ‘there will be no electricity and no water, there will only be destruction. You wanted hell, you will get hell.’ The former head of the Israeli National Security Council, Major General Giora Eiland, has said that ‘creating a severe humanitarian crisis in Gaza is a necessary means to achieve the goal’ and that ‘Gaza will become a place where no human being can exist.’ Israel’s ambassador to the UK, Tzipi Hotovely, has invoked the Allies’ bombing of Dresden and other German cities in the Second World War – which she claims caused 600,000 deaths – to justify Israel’s actions. The Israeli president, Isaac Herzog, has claimed that ‘it’s an entire nation out there that is responsible. It’s not true this rhetoric about civilians not aware, not involved. It’s absolutely not true,’ while Netanyahu has described the conflict as ‘a struggle between the children of light and the children of darkness’ and invoked the biblical injunction to destroy Amalek (‘Do not spare them: put to death men and women, children and infants, cattle and sheep, camels and donkeys’).“

11 So zitiert u.a. im Beitrag von Rath (FN 5) und Stöber (FN 7).