IMI-Aktuell 2021/106

GüZ: 500 Mal 1 Euro gegen Strafbefehl

von: 17. Februar 2021

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Über das Gefechts- und Übungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in der Altmark hat die IMI schon mehrfach berichtet (zB bereits 2005 oder 2012). Dabei handelt es sich um die wichtigste Ausbildungsstätte der Bundeswehr, auf der SoldatInnen für Militäreinsätze im Ausland trainiert werden. Das Treiben des GÜZ wurde und wird immer wieder von Protesten begleitet. Nun wurde ein Aktivist für das Betreten des Militärgeländes von der Staatsanwaltschaft Bonn dazu aufgefordert, 500 Euro Strafe zu zahlen.

Der Aktivist möchte nun den Spieß umdrehen und die Repression seinerseits nutzen: „Ich könnte natürlich sang- und klanglos dieses Bußgeld bezahlen, sehe aber den politischen Mehrwert darin, dass dieses Bußgeld öffentlichkeitswirksam kollektiv beglichen wird.“

In einem offenen Brief bittet der Aktivist vor diesem Hintergrund um Kleinspenden von einem bis maximal fünf Euro – die Kontodaten finden sich auf dem verlinkten Brief. Weiter bittet er darum, nachrichtlich auch die Staatsanwaltschaft Bonn (Herbert-Rabius-Strasse  353225 Bonn) Eure Solidarität zur Kenntnis zu geben: „In dem Schreiben sollt Ihr höflich darauf hinweisen, dass ich stellvertretend auch für Euch diesen Truppenübungsplatz betreten habe, dass Ihr mit der Widerstandsform des Zivilen Ungehorsams, um dem Unrecht einer Kriegsvorbereitung in den Arm zu fallen, einverstanden seid, und dass  Ihr auch in den nächsten Jahren diesen Widerstand weiter unterstützen würdet, um so Krieg als Mittel der Politik endgültig zu überwinden.“

Und schließlich würde sich der Aktivist noch über eine kurze Hinweismail freuen (auch hier die Adresse wieder im verlinkten Brief), um den erhofften Öffentlichkeitseffekt nutzen zu können.