IMI-Aktuell 2020/246

Schlüsseltechnologien: Gesetzlich geschützt

von: 2. April 2020

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Schlüsseltechnologien – also alles was relevant ist oder wo die deutsche Rüstungsindustrie nicht konkurrenzfähig ist – sollen künftig vom europäischen Ausschreibungsverfahren ausgeklammert werden, um die heimischen Unternehmen zu „schützen“ (siehe IMI-Analyse 2020/6). Das Verteidigungsministerium meldet jetzt, dass das entsprechende Gesetz nun in Kraft getreten ist: „Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ verschafft der Bundeswehr ein Plus an Flexibilität und Autonomie zur Verhinderung von Materialengpässen; die Beschaffung besonders wichtiger industrieller Wehrtechnik – den sogenannten sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien – wird stärker als bisher an den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands ausgerichtet.“ (jw)