IMI-Aktuell 2019/082

Rüstungsexporte: Keine weiteren Auskünfte

von: 4. Februar 2019

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In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion über Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien untermauerte die Bundesregierung relativ deutlich, dass sie nicht gewillt ist, detaillierter über die aktuellen Planungen zu informieren: „Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich […] auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.“ (jw)