IMI-Aktuell 2018/232

Syrien: Grundsätzlich unzulässig

von: 21. April 2018

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Diverse Medien, u.a. die Deutsche Welle, berichten über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Völkerrechtsbruch der jüngsten Luftschläge gegen Syrien: „In einem von der Linksfraktion in Auftrag gegeben Gutachten, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heißt es, völkerrechtliche Repressalien in Form militärischer Vergeltungsschläge gegen einen Staat seien ‚grundsätzlich unzulässig‘. […] Die Bundestagswissenschaftler schlussfolgern, dass es bei den Luftangriffen eher um die ‚unverhohlene Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie im ‚humanitären Gewand“ gehe.“ (jw)