IMI-Aktuell 2017/406

EU-Hilfe für libysche Küstenwache

von: 13. Juli 2017

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Laut einem Bericht der Rheinischen Post plant die EU, die Einheitsregierung Libyens via Italien bei „den rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen zum Aufbau und der Benennung einer eigenen libyschen Seenotrettungsleitstelle“ und einer Seenotrettungszone (SAR) zu unterstützen. Die Inbetriebnahme der Leitstelle, sowie der SAR sei nicht vor 2018 zu erwarten. Dies geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Zeitung vorliegt. Überdies erwäge man in der EU, wie Libyen durch die europäische Grenzüberwachungsmission EUBAM unterstützt werden könne.

Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, hatte die einschlägige Zusammenarbeit der EU mit der libyschen Einheitsregierung bereits im April in einer Pressemitteilung unter dem vielsagenden Titel „Mörderische Zweckentfremdung von EU-Entwicklungshilfe“ kritisiert: „Die EU-Kommission zahlt eine Million Euro aus dem Entwicklungshilfe-Instrument an die libysche Küstenwache. Die Truppe soll Geflüchtete außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer aufbringen und zur Umkehr zwingen. Hier zeigt sich die mörderische EU-Migrationspolitik, denn die Küstenwache ist für Folter, Misshandlungen und Schüsse auf Rettungsorganisationen bekannt“ (sw)