IMI-Aktuell 2016/665

Zivilklausel: Gutachten

von: 9. November 2016

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Obwohl die Uni Bremen über eine Zivilklausel verfügt, ging der internationale Frauenstudiengang Informatik (IFI) eine enge Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr. Nachdem es einige Auseinandersetzungen hierum gab, wartete der Senator für Justiz und Verfassung mit einem Gutachten auf, in dem er zu dem Ergebnis kam, die Zusammenarbeit sei mit der Zivilklausel zu vereinbaren, schließlich diene auch die Bundeswehr „friedlichen“ Zielen (siehe IMI-Aktuell 2016/526). Die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss) gab daraufhin ein Rechtsgutachten bei Dr. Bernd Hoppe in Auftrag, das zu einem gänzlich anderen Ergebnis gelangte: „mit dem Begriff ‚friedlich‘ in den Zivilklauseln ist nicht lediglich verträglich, versöhnlich, ruhig, still oder vom Frieden erfüllt gemeint. Vielmehr richtet sich dieser Begriff gegen alles Militärische. Damit ist jede Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr ausgeschlossen.“ (jw)