IMI-Standpunkt 2015/044

„Mit Einschluss des aktiven Kriegsrisikos“

von: Thomas Mickan | Veröffentlicht am: 3. Dezember 2015

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Einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag am 4. Dezember 2015 über den geplanten Kriegseinsatz der Bundeswehr in Syrien reiben sich mindestens in einer Branche die Verantwortlichen bereits die Hände: in der Versicherungswirtschaft, genauer bei der DBV, einer Tochtergesellschaft der AXA-Versicherung. Alle Vertriebspartner_innen der AXA erhielten dafür rechtzeitig am 3. Dezember ein Antragsschreiben für die „Auslandseinsatzpolice Soldaten“ zugestellt! Wie bei Waffen der Patch „battle proven“ prangt, so prangt bei dem Material der DVB bzw. AXA das Siegel „Mit Einschluss des aktiven Kriegsrisikos“ und hat offensichtlich den Zweck, die vielen tausenden deutschen Soldat_innen, die aufgrund von Rotationen in Syrien und wieder verstärkt in Afghanistan eingesetzt werden sollen, noch die letzte finanzielle Ölung für den Krieg mitzugeben.

Die DVB verweist dabei auf ihre 140jährige Erfahrung im Öffentlichen Dienst und bei der Versicherung von Soldat_innnen. Sie wird exklusiv von der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes empfohlen, mit der diese seit 1956 vertragliche Beziehung im Zuge eines Rahmenvertrages Bundeswehr unterhält. Dieser Rahmenvertrag Bundeswehr zwischen dem Verteidigungsministerium und einem Konsortium von Versicherungs­gesellschaften wird organisiert von der DBV als Zweigniederlassung der AXA und bietet den Angehörigen der Bundeswehr eine zusätzliche finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit oder im Todesfall. Zum Konsortium des Rahmenvertrages Bundeswehr gehören folgende Versicherungen: Allianz, Alte Leipziger, Bayerische Beamten, Bayern, DBV, Debeka, Delta Lloyd, Deutscher Ring, ERGO, Gothaer, HDI-Gerling, Iduna, Karlsruher, Nürnberger, Provinzial Rheinprovinz, R+V, Stuttgarter, Württembergische, WWK, und die Zurich – Deutscher Herold. Es stellt sich so gar nicht als sonderlich leicht heraus, bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung abzuschließen, die nicht mit dem Militär kooperiert (eine Ausnahme ist etwa die GLS Bank).

Für den Kriegsdienst gelten jedoch wie für den Einsatz in Syrien andere Regeln. Hier geht es um die Absicherung des passiven und des aktiven Kriegsrisikos. Laut BundeswehrVerband wurden 2009 etwa die Einsätze AMIS, KFOR und UNOMIG als Länder mit lediglich einem passiven Kriegsrisiko eingestuft, bei den Einsätzen ISAF, UNIFIL und ATALANTA hingegen musste auch ein aktives Kriegsrisiko von der Versicherungspolice mit eingeschlossen sein, damit die Hinterbliebenen eine Ausschüttung durch die Lebensversicherung erhalten. Das führte 2009 bereits zu einem medialen Aufschrei um die Kriegsklauseln der Verträge, die die Hinterbliebenen der Soldat_innen finanziell im Todesfall nicht hinreichend absichern würden. Inzwischen stellt sich die Frage nur noch sehr bedingt, da die Bundesregierung bzw. alle Steuerzahlenden im Zweifel den Versicherungen und Hinterbliebenen mit einer Ausfallbürgschaft zur Seite stehen und bis zu einer Versicherungssumme von 250.000 Euro sogar auf Angemessenheitsprüfung verzichtet und bezahlt wird.

Auch wenn Teilen der Bevölkerung so erst langsam bewusst werden wird, dass Deutschland wieder in ein neues Kriegsdesaster gerissen wird, mit unglaublichen Kosten und menschlichen Leid, haben die Versicherer bereits die Gunst der Stunde zu nutzen gewusst und rechtzeitig zum neuen Kriegseinsatz ihre Angebotspakete in die Vertriebswege eingespeist. Allen Standorten ist zudem ein sogenannte/r Empfehlungsvertragsbeauftragte/n (EVB) als DBV-Ansprechpartner zugewiesen. Diese Berater sind extra dafür ausgebildet und können sich durch einen Mitarbeiterausweis der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes legitimieren. Sie sind nicht selten selbst Reservist_innen und verdienen sich durch diese alten Kameradschaften auch ihr Scherflein am Krieg mit.