IMI-Standpunkt 2015/026

Überblick: Drohnen im Polizeieinsatz in Deutschland

von: Michael Haid | Veröffentlicht am: 24. Juli 2015

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Mehrere Polizeibehörden in Deutschland nutzen bereits Drohnen, teilweise seit etlichen Jahren. Dabei sollen sie zur Überwachung und Aufklärung von Schleusungen im Grenzbereich, zur Erkundung von Geländeabschnitten im Rahmen von Erpresserlagen sowie zur Erkennung von Betäubungsmittelanbau in Lagerhallen eingesetzt worden sein. Auch zur Überwachung von Gleisanlagen sowie zur Objektaufklärung und zur Unterstützung eines polizeilichen Zugriffs seien Drohnen bereits zur Anwendung gekommen.

Die soeben genannten sowie die nachfolgenden Informationen sind, soweit nicht anders angegeben, einem Beitrag von Marco Feldmann (Redakteur Innere Sicherheit des Behörden Spiegel) aus einer Schriftenreihe dieser Zeitung entnommen worden[1] und sollen einen Überblick darüber bieten, welche Polizeibehörden welchen Drohnentyp seit wann für welche Aufgaben wie oft einsetzten. Der Behörden Spiegel ist eine monatlich erscheinende Zeitung für den öffentlichen Dienst auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene und soll zusammen mit verschiedenen Newslettern mehrere hunderttausend Lesende erreichen.

Die Spezialeinheit der Bundespolizei, die GSG 9, verwende je zwei Drohnen der Modelle Aladin und Fancopter, die in den Jahren 2006 bis 2009 angeschafft worden seien. Beide Drohnentypen stammen von der Herstellerfirma EMT Penzberg in Bayern, wobei nach Firmenangaben der Fancopter zur Aufklärung und Überwachung im urbanen Umfeld und in Gebäuden diene. Die Drohne Aladin wird nicht nur von der GSG 9 verwendet, sondern bilde den größten Bestand im Drohnenarsenal der Bundeswehr und sei „eine handliche Aufklärungsdrohne für Ziel-, Wirkungs- und Lageaufklärung bei Tag und Nacht.“[2]

Die Polizei Niedersachsens verfüge seit dem Jahr 2008 über die Drohne MD4-200 der Firma Microdrones und setze sie aktuell zur organisatorischen Vorbereitung größerer Einsatzlagen, zu Dokumentations- und Ermittlungszwecken an Tatorten sowie zur Suche von Vermissten ein. Hingegen werde die Drohne nicht zur Überwachung von Versammlungen oder Demonstrationen genutzt. In den Jahren 2013 und 2014 sei die Drohne in insgesamt 39 Fällen von der niedersächsischen Polizei verwendet worden.

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) Nordrhein-Westfalens in Duisburg habe gegenwärtig zwei Drohnen des Produzenten AirRobot aus Arnsberg in NRW (die Typen AR 100B 1.2 und AR 200-X6) in Gebrauch. Das Unternehmen wirbt auf seiner Internetseite explizit damit, auch Lieferant der Bundeswehr zu sein. Die Polizei in NRW erprobe die Drohnentechnologie bereits seit dem Jahr 2005. Beide Drohnen seien 2014 insgesamt 21 Mal zur Anwendung gekommen. Dabei seien sie zur operativen Einsatzunterstützung im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung, nicht jedoch bei Großveranstaltungen genutzt worden. Bisher fokussiere sich ihre Verwendung auf die Aufklärung von Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie auf die Anfertigung von Luftbildaufnahmen zur Vorbereitung von Durchsuchungsmaßnahmen oder zur Unterstützung der Tatortbefundaufnahme.

Die Landespolizei in Hessen verwende momentan ausschließlich für ihre Spezialeinheiten eine 2009 beschaffte Drohne, die bis März 2013 in elf Fällen zum Einsatz gekommen sei.

Der Freistaat Sachsen verfüge ebenfalls über eine Drohne für seine Polizei. Es handle sich dabei um den Typ MD4-1000 von Microdrones. Die Nutzungsfelder dieser Drohne bei der sächsischen Polizei seien unter anderem die Lagedokumentation bei großen Einsatzlagen oder Naturkatastrophen, die Unterstützung der Beamten bei der Tatortrekonstruktion und -fotographie, die Vermessung großflächiger Verkehrsunfälle sowie die Ermittlung von Brandursachen. Anders als alle anderen Bundesländer, die gegenwärtig Drohnen in der polizeilichen Verwendung haben, komme die Drohne der Polizei Sachsens, die diese seit September 2010 im Regelbetrieb verwende, auch zur Kontrolle von Demonstrationen zum Einsatz. Im Jahr 2014 hätten die Polizeibehörden Sachsens insgesamt 17 Mal auf die MD4-1000 zurückgegriffen, seit Beginn der Testphase im Februar 2008 sei die Drohne sogar bereits in 85 Fällen unter Einsatzbedingungen genutzt worden.

Die Polizei Berlins schließlich nutze seit 2009 einen Quadrocopter, der zum Beispiel zum Fotografieren von Tatorten der Schwer- und Schwerstkriminalität sowie zur Aufklärung von Umweltdelikten Verwendung finde. Zudem werde die Drohne zur Erstellung von Übersichts- und zur Videodokumentation größerer Schadenslagen genutzt.

Anmerkungen

[1] Vgl. Marco Feldmann: Unbemannte Luftfahrzeuge im polizeilichen Einsatz, in: Unbemannte Flugsysteme. Neue Technologien für öffentliche Aufgaben, Schriftenreihe des Behörden Spiegel, Berlin/Bonn, 2015, S. 29.

[2] Gerd Portugall: RPAS der Bundeswehr, in: Unbemannte Flugsysteme. Neue Technologien für öffentliche Aufgaben, Schriftenreihe des Behörden Spiegel, Berlin/Bonn, 2015, S. 16-19, S. 16.