IMI-Aktuell 2015/097

Protest = Schulverweis

von: 25. Februar 2015

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Der humanistische Pressedienst berichtet über den Fall eines Schülers an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule im bayerischen Bamberg, der wegen seines Protestes gegen Werbung der Bundeswehr in der Schule mit einem Verweis bestraft wurde: „Im Interview mit der Jungen Welt beklagt der Betroffene, dass er „mundtot“ gemacht werden soll. ‚Meine Klassenleiterin hat mir nun ein Redeverbot erteilt, und das nicht nur während des Unterrichts, sondern auch im Privaten. Sie würde mit allen Mitteln verhindern, so ihre Worte, dass ich meine Mitschüler von meiner Meinung überzeugen.‘“ (jw)