Die Aufgabe der sogenannten Rühe-Kommission war eigentlich klar umrissen: Sie sollte die parlamentarischen Mitbestimmungsrecht was Auslandseinsätze der Bundeswehr anbelangt, stark einschränken (siehe IMI-Analyse 2014/012). Stimmt ein gestriger Bericht der FAZ (unter Berufung auf den Spiegel), dann scheint dieser Versuch nun aber (vorläufig) gescheitert zu sein: „Die Forderung nach so genannten Vorratsbeschlüssen war vor allem von der Union gekommen. In einem solchen Verfahren hätte der Bundestag pauschal seine Zustimmung gegeben, wenn Deutschland sich etwa in der Nato wie bisher an einer gemeinsamen Flotte von Awacs-Flugzeugen zur Luftaufklärung beteiligt. Im Falle eines tatsächlichen Einsatzes wäre dann kein weiteres Mandat mehr notwendig.“
Dem Bericht zufolge sei es vor allem dem Widerstand der SPD geschuldet, dass keine umfassenden Beschneidungen vorgeschlagen würden. Dies verwundert allerdings ein wenig, wird dies doch in dem kürzlich veröffentlichten Positionspapier zur Europäisierung der Streitkräfte, verfasst von der Arbeitsgruppe Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD Bundestagsfraktion befürwortet. Zwar etwas verklausuliert, aber wer den Kontext kennt, eindeutig, heißt es darin, für europaweite Einheiten brauche es „Verlässlichkeit“ und „Berechenbarkeit“; und genau die wird durch den deutschen Parlamentsvorbehalt gefährdet: „Wer eine europäische Armee anstrebt, muss für seine Partner berechenbar und verlässlich sein. […] Einige Fähigkeiten sind redundant in den Streitkräften der EU vorhanden, andere sind interdependent, d.h. diese sind in der EU/NATO nur einmal vorhanden und die beteiligten Nationen sind aufeinander angewiesen, um sie zur Wirkung bringen zu können. Für solche Fähigkeiten könnte der Ausstieg nur eines beteiligten Partners den Einsatz unmöglich machen. Es sind jedoch Prozesse mit einem Höchstmaß an Verlässlichkeit notwendig.“ (jw)