IMI-Aktuell 2014/344

Solidaritätsklausel: Verabschiedet

von: 25. Juni 2014

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Gestern verabschiedete der Rat für Allgemeine Angelegenheiten der EU den Vorschlag der EU-Kommission und der EU-Außenbeauftragten zur Präzisierung der sog. „Solidaritätsklausel“ nach Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. „Die ‚Solidaritätsklausel‘ kann zukünftig in Anspruch genommen werden, wenn eine Situation, ‚schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte‘ haben kann. Hierzu könnten auch die fortgesetzte Arbeitsverweigerung von Hafenarbeitern oder Generalstreiks gehören. Im jetzigen Entwurf ist sogar ein bedrohtes ‚Kulturerbe‘ erfasst.“ (Telepolis, 23.06.2014)